hier: Antrag Nr. XIX/2015 der Embrica-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt
1.
den Kostenersatz für
einen Feuerwehrangehörigen für die Teilnahme an Einsätzen und Übungen auf 4 €
festzusetzen und die Feuerwehrsatzung entsprechend zu ergänzen.
2.
den Zuschuss für die
Kameradschaftsabend von derzeit 12,50 € je Feuerwehrangehörigen auf 30,00 € je
Feuerwehrangehörigen zu erhöhen.
3.
Beschaffung eines
Präsentationsstandes für die Freiwillige Feuerwehr.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass seitens der
Verwaltung die unterschiedlichen Modelle anderer Kommunen zum Betrieb einer
Kinderfeuerwehr ausgewertet werden. Angestrebtes Ziel ist es eine Kinderfeuerwehr in Emmerich am Rhein in 2017
einzurichten.
Sachdarstellung :
Der von der Embrica Ratsfraktion gestellte
Antrag ein Maßnahmenpaket zu entwickeln,, um die Personalentwicklung der
freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Emmerich am Rhein zu fördern bzw. zu stabilisieren, soll unter folgenden
Gesichtspunkten stehen:
1.
Wertschätzung
2.
Nachwuchsgewinnung
3.
Öffentlichkeitsarbeit
1.
Die Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein fährt durchschnittlich im Jahr 300 – 350
Einsätze. Dies bedeutet eine Einsatzteilnahme pro Feuerwehrangehörigen von 25 –
80 (im Mittel) Ereignissen. Da dies neben dem Übungs – Ausbildungsbetrieb eine
erhebliche Belastung der Feuerwehrangehörigen einerseits und des sozialen
Umfelds andererseits darstellt, sollte eine Regelung zur Honorierung des
Engagements gefunden werden.
Erste Ansätze
waren dies durch eine Entgeltlösung für die Teilnahme an Einsätzen und Übungen
zu schaffen. Diese Regelungen sind mit unterschiedlich bemessenen Beträgen bei
einigen Kommunen in NRW so eingeführt, jedoch entsprechen sie nicht dem
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz FSHG NRW. Danach üben die Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr ihre Tätigkeit freiwillig, ehrenamtlich und
unentgeltlich aus.
Nach § 12 Absatz
5 Satz 1 FSHG NRW haben die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr jedoch
Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Sie haben somit einen gesetzlichen Anspruch
auf Kostenersatz. Dieser setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen.
Um bei Einsätzen
die im Brandschutzbedarfsplan definierten Schutzziele einhalten zu können,
nutzen die Feuerwehrangehörigen hier i.d.R. die privaten PKW um möglichst
schnell die Wachen / Gerätehäuser anzufahren. Die Feuerwehrangehörigen, die
selber über keinen PKW verfügen, lassen sich oftmals durch Familienmitglieder /
Freunde usw. zu den Standorten fahren. Die zurückzulegende Strecke hängt hier
natürlich vom Aufenthaltsort der Feuerwehrangehörigen bei der Alarmierung ab.
Im Mittel kann man hier davon ausgehen, dass die durchschnittliche
Gesamtstrecke (Hin – Rückfahrt) bei ca. 3 km liegt.
Wesentlich
anzuführen ist dabei gegenüber dem Normalbetrieb eines PKW der deutlich höhere
Verschleiß der Fahrzeuge durch Kaltstart, bzw. zügige Fahrt im kalten Zustand.
Hinzu kommt der regelmäßige Nutzungsausfall des privaten PKW für die Familien.
Weitere
Aufwendungen für die Feuerwehrangehörigen ergeben sich neben den Fahrkosten aus
der Reinigung der unter der Schutzkleidung getragenen Privatkleidung,
Verpflegungskosten, Energiekosten für Funkmeldeempfänger, Kosten für Aus – und
Fortbildung.
Hieraus ergibt
sich folgende Kostenaufstellung
Gesamtaufwand /
Einsatz – Übungsdienst
Fahrzeugkosten 1,29 €
Waschkosten 2,06 €
Sonstiges 0,80 €
Gesamt 4,15
€
Zur
Kostenermittlung s. Anlage 1.
Aus
Vereinfachungsgründen ist es legitim, eine Pauschale für die mit einem Einsatz
verbundenen Aufwendungen einzuführen. Seitens
der Verwaltung wird empfohlen eine Pauschale in Höhe von 4 € je Einsatz und
Übungseinheit zu gewähren.
Bezogen auf die
Jahre 2012; 2013; 2014 hätte das einen Kostenersatz von 17384 € bedeutet. Ziel
ist es jedoch die Beteiligung der Feuerwehrangehörigen an Bagatelleinsätzen und
an den Ausbildungsveranstaltungen zu erhöhen. Eine Zielverwirklichung hätte zur
Folge dass der finanzielle Ansatz für die Maßnahme zu erhöhen ist.
Prognostiziert man hier die Summe von 20000 € im Jahr, ergibt sich daraus eine
Erhöhung der Einsatz – und Übungsbeteiligung um 625 Einheiten. Diese erhöhte Einsatzbereitschaft soll auch
eine Signalwirkung an die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die
Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr darstellen.
Um der Maßnahme auch
spürbar für die Feuerwehrangehörigen, die besondere Bedeutung der Wertschätzung
zu sichern, sollte die Pauschale jährlich im Zeitraum vor Weihnachten
ausgezahlt werden. So haben die Feuerwehrangehörigen den Eindruck der
„Wahrnehmung“ für die tatsächlich erbrachte Jahresleistung zu einem Zeitpunkt,
der sich auch im familiären Umfeld positiv darstellt.
Wichtig im Rahmen
der Wertschätzung ist auch der Aspekt der Gemeinschaftsförderung. Hier wäre
eine angemessene Erhöhung der Zuschüsse zu den Kameradschaftsabenden der
einzelnen Löschzüge / Löschgruppe anzustreben. Die Unterstützung sollte sich am
Durchschnitt der tatsächlichen Kosten der Veranstaltung orientieren.
Bisher wurde als
Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein, 12,50 € pro Feuerwehrmann - bzw. Ehrenkamerad
gewährt. Es ist offensichtlich dass mit dieser Summe eine Finanzierung des
Abends nicht sicherzustellen ist. Bisher wurde der Fehlbetrag durch die
Feuerwehrangehörigen getragen oder durch ggf. gesammelte Spenden, beglichen.
Um den
Feuerwehrangehörigen und ihren Angehörigen einen angemessenen
Kameradschaftsabend zu ermöglichen, scheint es gerechtfertigt zu sein den
Zuschuss zu der Veranstaltung von derzeit 12,50 € pro Feuerwehrangehörigen auf
30 € anzuheben.
Bei derzeit etwa
220 Feuerwehrangehörigen aus der Einsatz und Ehrenabteilung ergibt sich somit
ein Betrag von 6600 € jährlich.
Die individuelle
Förderung der Feuerwehrangehörigen im Zusammenhang mit städtischen Angeboten
wurde ebenfalls betrachtet. Zuschüsse zu Theaterbesuchen, der Nutzung der
Stadtbücherei, Rückerstattung von Parkkosten bis zu einem festzulegenden Betrag
u. w. wurden angeführt. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen hier
allerdings einen nur geringen Zuspruch aus Feuerwehrkreisen und wurden als
wenig zielführend eingestuft.
2. Nachwuchsgewinnung ist
für die freiwillige Feuerwehr ein wichtiger Aspekt. Hier wurden in den
vergangenen Jahren unterschiedliche Anlässe genutzt um die Feuerwehr
darzustellen.
Teilnahmen an der
TOP JOB Börse der Bürgergemeinschaft Emmerich, Präsenz auf Wochenmärkten,
Stadtfesten, das Darstellen der Feuerwehr zu Veranstaltungen der Verkehrswacht,
bei eigene Tagen der offenen Tür, Präsentationen auf der Rheinpromenade,
Durchführungen von Brandschutzschulungen für die unterschiedlichsten Zielgruppen,
haben in der Vergangenheit nur zu mäßigem Erfolg geführt.
Die
Mitgliederwerbung im Rahmen eines Lehrauftrages an der Hochschule Rhein - Waal,
die Betreuung und Durchführung von Schul AG „Feuerwehr“ (Gesamtschule, geplant
Gymnasium) sind hier zwar deutlich Zeitaufwändiger, aber im Hinblick auf den
Werbeerfolg auch effektiver.
Das kurz vor der
Verabschiedung befindliche Brand – Hilfeleistung – und
Katastrophenschutzgesetz BHKG NRW lässt
die Bildung von Kinderfeuerwehren (KIFEU) zu. Dies um den Nachwuchs für die
Jugendfeuerwehr (JFW) und daraus ergebend, für die Einsatzabteilungen der
freiwilligen Feuerwehr, sicherzustellen. Das Gesetz sieht vor, Kinder im Alter
von 6 – 10 Jahren an die Feuerwehr zu binden.
Da die
Kinderfeuerwehr für alle Aufgabenträger völliges Neuland darstellt und es in
dem Zusammenhang bisher keinerlei Betreuungsmodelle gibt, wird seitens der
Verwaltung die Auffassung vertreten, dass zunächst Erfahrungen anderer Kommunen
abgewartet werden sollten und das Jahr 2016 für die Erarbeitung einer
stadtspezifischen Konzeptionspunkt genutzt werden sollte. Vorgesehen ist, die
Konzeption „KIFEU Emmerich“ zu den Haushaltsplanberatungen 2017 vorzustellen.
3. Öffentlichkeitsarbeit
stellt für eine freiwillige Feuerwehr immer auch die Gelegenheit zur
Nachwuchsgewinnung dar. Weiter kann so auch den Vorgaben aus dem FSHG NRW § 8 –
Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung deutlich besser entsprochen
werden.
Die hier zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten sind als bescheiden und unprofessionell zu
bewerten. Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung muss auf vielfältige und
unterschiedliche Art durchgeführt werden. In den sozialen Netzwerken ebenso,
wie durch Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern zu unterschiedlichsten
Gelegenheiten.
Besonders
gestaltete Feuerwehrfahrzeuge (Feuerwehr Erkrath – Projekt Augen auf!) sind
sehr Kostenintensiv und sicher nicht überall das probate Mittel um die
Feuerwehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu bringen.
Die Darstellung
der Feuerwehr im öffentlichen Raum kann hier aber durchaus zum Erfolg führen.
Die Feuerwehr
wünscht sich hier einen Anlaufpunkt wie ihn z. B. die Stadt für die Gewinnung
von Auszubildenden zur Verfügung hat.
Dies auch mit wechselnden und der Veranstaltung angemessenen Motiven und
Darstellungen.
Die Kosten für
einen entsprechenden Informationsstand belaufen sich auf ca. 1000 €.
Anlage
1. Fahrstreckenauflistung (exemplarisch
pro Einheit je 2 Feuerwehrangehörigem
nah – mittel – weit):
LZ Stadt:
Nah A. Jansen Speelberger Grenzweg 25 0,70 km
R. v.d. Sand Speelberger Str. 0,75 km
Mittel M. Hornig Eickelnberger Weg 19 1,20 km
M. Basten Marderweg 7 1,52 km
Weit N. Kiewiet Pesthof 2 2,60
km
L. Müller Unter den Eichen 9 2,80 km
Ø 1,59
km
LZ Elten:
Nah T. Hox Wilhelmstr. 1 0,35 km
G. Dörning Gustaf Heinemann Str. 0,32 km
Mittel Ph. Smink Schmidt Str. 5 0,64
km
S. van Hof Berg Str. 24 0,80 km
Weit D. van Elk Seminarstr. 4 1,20 km
T. Bröder Plagweg 1,05
km
Ø 0,72 km
Löschgruppe
Hüthum:
Nah S. Terhorst Weidenstr. 1 b 1,10 km
Mittel R. Geerling In den Seisen 2 1,55 km
D. Pommerin Hoher Weg 89 1,62 km
B. Hoffmann Hoher Weg 43 1,88 km
Weit H.
Wardemann Uferhofstr. 51 2,68 km
M. Kroll Elsepaßweg 58 3,04 km
Ø 1,97 km
Löschzug
Vrasselt:
Nah G. Amting Hauptstr. 33 0,45 km
G. Frericks Reeser Str. 419 0,68 km
Mittel S. Voermanns Pionierstr. 21 0,97 km
M. Becker Asternweg 74 1,87 km
Weit M. Vogt Grüne Str. 146 2,05
km
Ch. Ising Dorfstr. 80 2,40
km
Ø 1,40 km
Gesamtwehr Ø 1,42 km / einfache Strecke –
Gesamtstrecke 2,84 km
2. Kostenermittlung / km:
Hierzu wurden PKW
Durchschnittskosten die durch die Zeitschrift „Auto Bild“ und den ADAC
ermittelt wurden, aufgelistet.
Es wurden je fünf
Fahrzeuge aus den Klassen „Kleinwagen, untere Mittelklasse, Mittelklasse, obere
Mittelklasse“ herangezogen.
Die
durchschnittlichen Km Kosten unter Berücksichtigung aller Fahrzugkosten wurden
mit 45,54 Cent errechnet, s. Auflistung.
Für die Fahrten zur Feuerwache ergeben sich so
Kosten von 1,29 € / Fahrt
3. Weitere Kosten
a. Waschkosten
Zur Ermittlung der Waschkosten wurden ebenfalls Angaben aus
unterschiedlichen Internetquellen herangezogen.
a.1. 60°-Wäsche mit 45 min Laufzeit aus, sowie
einem Trockungsvorgang von ca. 90 min,
setzt man folgendes an:
·
Abschreibung
Waschmaschine über 8 Jahre zu 800 Waschvorgängen: 0,50 EUR
·
Abschreibung Trockner
über 5 Jahre mit 500 Trockenvorgängen: 0,80 EUR
·
Wasserkosten für ca. 60
l: ca. 0,30 EUR
·
Energiekosten für
Waschmaschine: ca. 0,20 EUR
·
Energiekosten für
Wäschetrockner: ca. 1,00 EUR
Das ergibt Kosten
von ca. 2,80 EUR / Waschgang
a.2. Eine
durchschnittliche Waschmaschine (6kg Fassungsvermögen) der
Energie-Effizienzklasse A verbraucht etwa 45 Liter Wasser und zusätzlich 1 kWh
Strom. Das verursacht Kosten in Höhe von 48,5 Cent pro Waschgang. Waschmittel
liegt je nach Dosierung (Wasserhärte, Grad der Verschmutzung) und Preis
(Markenprodukt, etc) bei 20-50 Cent pro Waschgang. Grob gerechnet
1. Waschgang = 0,70 - 1,00 €
Was kostet Wäsche trocknen?
Lufttrocknen ist kostenlos… bis auf den Arbeitsaufwand die Wäsche auf-
und abzuhängen… Ein Wäschetrockner verbraucht pro Ladung und Trockenvorgang
zwischen 2,5 und 3 kWh.
2. Wäschetrockner Durchgang = 50 Cent
Das ergibt Kosten von ca. 1,60 EUR / Waschgang
a. 3. Arbeitsgemeinschaft Finanzen - Kosten eines
Waschmaschinenlaufes
Die Finanzämter können keine Nachweise bezüglich der Kosten für einen
Waschmaschinenlauf beim eigenen Gerät verlangen, sondern sich vielmehr auf die
repräsentativen Daten von Verbraucherschutzverbänden oder Herstellern
verlassen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die folgende Aufstellung
veröffentlicht. Diese bezieht sich auf die Wäschemenge von lediglich einem
Kilogramm.
I. Waschen
1. Kochwäsche 95°C
1-Personen- Haushalt: 0,77 Euro / kg
2-Personen- Haushalt: 0,50 Euro / kg
3-Personen- Haushalt: 0,43 Euro / kg
4-Personen- Haushalt: 0,37 Euro / kg
2. Buntwäsche 60°C
1-Personen- Haushalt: 0,76 Euro / kg
2-Personen- Haushalt: 0,48 Euro / kg
3-Personen- Haushalt: 0,41 Euro / kg
4-Personen- Haushalt: 0,35 Euro / kg
II. Wäsche trocknen
1. Ablufttrockner
1-Personen- Haushalt: 0,41 Euro / kg
2-Personen- Haushalt: 0,26 Euro / kg
3-Personen- Haushalt: 0,23 Euro / kg
4-Personen- Haushalt: 0,19 Euro / kg
2. Kondensationstrockner
1-Personen- Haushalt: 0,55 Euro / kg
2-Personen- Haushalt: 0,34 Euro / kg
3-Personen- Haushalt: 0,29 Euro / kg
4-Personen- Haushalt: 0,24 Euro / kg
3. Pflegeleichtwäsche
1-Personen- Haushalt: 0,88 Euro / kg
2-Personen- Haushalt: 0,60 Euro / kg
3-Personen- Haushalt: 0,53 Euro / kg
4-Personen- Haushalt: 0,47 Euro / kg
Das ergibt Kosten
von ca. 1,78 EUR / Waschgang
Aus diesen drei
Angaben ergeben sich durchschnittlich 2,06 € / Waschgang
Sonstiges
Hierbei werden
neben den (geringen) Energiekosten für Funkmeldeempfänger die Ausgaben für
Bücher, privat beschaffte Ausstattung persönliche Schutzausrüstung PSA u. w.
betrachtet. Da es sich hierbei um einen sehr individuell zu betrachtenden Punkt
handelt, wird dieser mit gering anzusetzenden 0,80 € / Einsatz – Übung
angenommen
Gesamtaufwand /
Einsatz – Übungsdienst
Fahrzeugkosten 1,29 €
Waschkosten 2,06 €
Sonstiges 0,80 €
Gesamt 4,15
€
Ermittlung der Einsatzteilnahme
2012 2547
Feuerwehrangehörige
2013 2653
Feuerwehrangehörige
2014 2262 Feuerwehrangehörige
Im Mittel 2487
Feuerwehrangehörige = 9948 €
Ermittlung der Übungsteilnahme
2012 40 Übungen 1617
Feuerwehrangehörige
2013 42 Übungen 1629 Feuerwehrangehörige
2014 41 Übungen 1701 Feuerwehrangehörige
Im Mittel 1649
Feuerwehrangehörige = 6596 €
Ermittlung Teilnahme Kreislehrgänge
Atemschutzgeräteträger,
Sprechfunker, Maschinist Löschfahrzeuge, Maschinist Drehleiter, Truppführer,
ABC Grundlehrgang
2012 Atemschutzgeräteträger 3 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 24 Tage = 96 €
Sprechfunk 6 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 48
Tage = 192
€
Maschinist Löschfahrzeug 5 Feuerwehrangehörige je 9 Tage = 45 Tage =
180 €
Maschinist Drehleiter keine Ausbildung
Truppführer 4 Feuerwehrangehörige je 14 Tage = 56
Tage = 224 €
ABC Grundlehrgang 4
Feuerwehrangehörige je 16 Tage = 64 Tage = 256
€
Gesamt 22
Feuerwehrangehörige 948
€
2013 Atemschutzgeräteträger 2 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 16 Tage = 64 €
Sprechfunk 5 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 40
Tage = 160
€
Maschinist Löschfahrzeug 3 Feuerwehrangehörige je 9 Tage = 27 Tage =
108 €
Maschinist Drehleiter keine Ausbildung
Truppführer 3 Feuerwehrangehörige je 14 Tage = 42
Tage = 168 €
ABC Grundlehrgang 3
Feuerwehrangehörige je 16 Tage = 48 Tage = 192
€
Gesamt 16
Feuerwehrangehörige 692
€
2014 Atemschutzgeräteträger 8 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 72 Tage = 288
€
Sprechfunk 3 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 24
Tage = 96 €
Maschinist Löschfahrzeug 2 Feuerwehrangehörige je 9 Tage = 18 Tage =
72 €
Maschinist Drehleiter keine Ausbildung
Truppführer 3 Feuerwehrangehörige je 14 Tage = 42
Tage = 168 €
ABC Grundlehrgang 4
Feuerwehrangehörige je 16 Tage = 64 Tage = 256
€
Gesamt 18
Feuerwehrangehörige 880
€
Im Mittel 19
Feuerwehrangehörige =
840 €
Gesamtkosten pro Jahr 17384 €
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen.
- Kostenersatz 20.000 €
- Kameradschaftsabend
6.600 €
- Öffentlichkeitsarbeit 1.000 €
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister