Betreff
Maßnahmenpaket zur Wertschätzung, Nachwuchsgewinnung und für die Öffentlichkeitsarbeit der Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehrkräfte,
hier: Antrag Nr. XIX/2015 der Embrica-Ratsfraktion
Vorlage
06 - 16 0549/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

 

1.    den Kostenersatz für einen Feuerwehrangehörigen für die Teilnahme an Einsätzen und Übungen auf 4 € festzusetzen und die Feuerwehrsatzung entsprechend zu ergänzen.

2.    den Zuschuss für die Kameradschaftsabend von derzeit 12,50 € je Feuerwehrangehörigen auf 30,00 € je Feuerwehrangehörigen zu erhöhen.

3.    Beschaffung eines Präsentationsstandes für die Freiwillige Feuerwehr. 

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung die unterschiedlichen Modelle anderer Kommunen zum Betrieb einer Kinderfeuerwehr ausgewertet werden. Angestrebtes Ziel ist es eine  Kinderfeuerwehr in Emmerich am Rhein in 2017 einzurichten.

 

Sachdarstellung :

 

Der von der Embrica Ratsfraktion gestellte Antrag ein Maßnahmenpaket zu entwickeln,, um die Personalentwicklung der freiwilligen Feuerwehr  der Stadt Emmerich am Rhein zu fördern bzw. zu stabilisieren, soll unter folgenden Gesichtspunkten stehen:

 

1.            Wertschätzung

2.            Nachwuchsgewinnung

3.            Öffentlichkeitsarbeit

 

1.            Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein fährt durchschnittlich im Jahr 300 – 350 Einsätze. Dies bedeutet eine Einsatzteilnahme pro Feuerwehrangehörigen von 25 – 80 (im Mittel) Ereignissen. Da dies neben dem Übungs – Ausbildungsbetrieb eine erhebliche Belastung der Feuerwehrangehörigen einerseits und des sozialen Umfelds andererseits darstellt, sollte eine Regelung zur Honorierung des Engagements gefunden werden.

Erste Ansätze waren dies durch eine Entgeltlösung für die Teilnahme an Einsätzen und Übungen zu schaffen. Diese Regelungen sind mit unterschiedlich bemessenen Beträgen bei einigen Kommunen in NRW so eingeführt, jedoch entsprechen sie nicht dem Feuerschutzhilfeleistungsgesetz FSHG NRW. Danach üben die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ihre Tätigkeit freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich aus.

Nach § 12 Absatz 5 Satz 1 FSHG NRW haben die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Sie haben somit einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenersatz. Dieser setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen.

 

Um bei Einsätzen die im Brandschutzbedarfsplan definierten Schutzziele einhalten zu können, nutzen die Feuerwehrangehörigen hier i.d.R. die privaten PKW um möglichst schnell die Wachen / Gerätehäuser anzufahren. Die Feuerwehrangehörigen, die selber über keinen PKW verfügen, lassen sich oftmals durch Familienmitglieder / Freunde usw. zu den Standorten fahren. Die zurückzulegende Strecke hängt hier natürlich vom Aufenthaltsort der Feuerwehrangehörigen bei der Alarmierung ab. Im Mittel kann man hier davon ausgehen, dass die durchschnittliche Gesamtstrecke (Hin – Rückfahrt) bei ca. 3 km liegt.

Wesentlich anzuführen ist dabei gegenüber dem Normalbetrieb eines PKW der deutlich höhere Verschleiß der Fahrzeuge durch Kaltstart, bzw. zügige Fahrt im kalten Zustand. Hinzu kommt der regelmäßige Nutzungsausfall des privaten PKW für die Familien.

 

Weitere Aufwendungen für die Feuerwehrangehörigen ergeben sich neben den Fahrkosten aus der Reinigung der unter der Schutzkleidung getragenen Privatkleidung, Verpflegungskosten, Energiekosten für Funkmeldeempfänger, Kosten für Aus – und Fortbildung.

 

Hieraus ergibt sich folgende Kostenaufstellung

Gesamtaufwand / Einsatz – Übungsdienst

Fahrzeugkosten                      1,29 €

Waschkosten                          2,06 €

Sonstiges                                0,80 €

Gesamt                                   4,15 €

 

Zur Kostenermittlung s. Anlage 1.

 

Aus Vereinfachungsgründen ist es legitim, eine Pauschale für die mit einem Einsatz verbundenen Aufwendungen einzuführen.   Seitens der Verwaltung wird empfohlen eine Pauschale in Höhe von 4 € je Einsatz und Übungseinheit zu gewähren.

Bezogen auf die Jahre 2012; 2013; 2014 hätte das einen Kostenersatz von 17384 € bedeutet. Ziel ist es jedoch die Beteiligung der Feuerwehrangehörigen an Bagatelleinsätzen und an den Ausbildungsveranstaltungen zu erhöhen. Eine Zielverwirklichung hätte zur Folge dass der finanzielle Ansatz für die Maßnahme zu erhöhen ist. Prognostiziert man hier die Summe von 20000 € im Jahr, ergibt sich daraus eine Erhöhung der Einsatz – und Übungsbeteiligung um 625 Einheiten.  Diese erhöhte Einsatzbereitschaft soll auch eine Signalwirkung an die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr darstellen.                 

 

Um der Maßnahme auch spürbar für die Feuerwehrangehörigen, die besondere Bedeutung der Wertschätzung zu sichern, sollte die Pauschale jährlich im Zeitraum vor Weihnachten ausgezahlt werden. So haben die Feuerwehrangehörigen den Eindruck der „Wahrnehmung“ für die tatsächlich erbrachte Jahresleistung zu einem Zeitpunkt, der sich auch im familiären Umfeld positiv darstellt.

 

Wichtig im Rahmen der Wertschätzung ist auch der Aspekt der Gemeinschaftsförderung. Hier wäre eine angemessene Erhöhung der Zuschüsse zu den Kameradschaftsabenden der einzelnen Löschzüge / Löschgruppe anzustreben. Die Unterstützung sollte sich am Durchschnitt der tatsächlichen Kosten der Veranstaltung orientieren.

 

 

Bisher wurde als Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein, 12,50 € pro Feuerwehrmann - bzw. Ehrenkamerad gewährt. Es ist offensichtlich dass mit dieser Summe eine Finanzierung des Abends nicht sicherzustellen ist. Bisher wurde der Fehlbetrag durch die Feuerwehrangehörigen getragen oder durch ggf. gesammelte Spenden, beglichen.

 

Um den Feuerwehrangehörigen und ihren Angehörigen einen angemessenen Kameradschaftsabend zu ermöglichen, scheint es gerechtfertigt zu sein den Zuschuss zu der Veranstaltung von derzeit 12,50 € pro Feuerwehrangehörigen auf 30 € anzuheben.

 

Bei derzeit etwa 220 Feuerwehrangehörigen aus der Einsatz und Ehrenabteilung ergibt sich somit ein Betrag von 6600 € jährlich.

 

Die individuelle Förderung der Feuerwehrangehörigen im Zusammenhang mit städtischen Angeboten wurde ebenfalls betrachtet. Zuschüsse zu Theaterbesuchen, der Nutzung der Stadtbücherei, Rückerstattung von Parkkosten bis zu einem festzulegenden Betrag u. w. wurden angeführt. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen hier allerdings einen nur geringen Zuspruch aus Feuerwehrkreisen und wurden als wenig zielführend eingestuft.

 

2.         Nachwuchsgewinnung ist für die freiwillige Feuerwehr ein wichtiger Aspekt. Hier wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Anlässe genutzt um die Feuerwehr darzustellen.

Teilnahmen an der TOP JOB Börse der Bürgergemeinschaft Emmerich, Präsenz auf Wochenmärkten, Stadtfesten, das Darstellen der Feuerwehr zu Veranstaltungen der Verkehrswacht, bei eigene Tagen der offenen Tür, Präsentationen auf der Rheinpromenade, Durchführungen von Brandschutzschulungen für die unterschiedlichsten Zielgruppen, haben in der Vergangenheit nur zu mäßigem Erfolg geführt.

 

Die Mitgliederwerbung im Rahmen eines Lehrauftrages an der Hochschule Rhein - Waal, die Betreuung und Durchführung von Schul AG „Feuerwehr“ (Gesamtschule, geplant Gymnasium) sind hier zwar deutlich Zeitaufwändiger, aber im Hinblick auf den Werbeerfolg auch effektiver.

 

Das kurz vor der Verabschiedung befindliche Brand – Hilfeleistung – und Katastrophenschutzgesetz   BHKG NRW lässt die Bildung von Kinderfeuerwehren (KIFEU) zu. Dies um den Nachwuchs für die Jugendfeuerwehr (JFW) und daraus ergebend, für die Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehr, sicherzustellen. Das Gesetz sieht vor, Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren an die Feuerwehr zu binden.

 

Da die Kinderfeuerwehr für alle Aufgabenträger völliges Neuland darstellt und es in dem Zusammenhang bisher keinerlei Betreuungsmodelle gibt, wird seitens der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass zunächst Erfahrungen anderer Kommunen abgewartet werden sollten und das Jahr 2016 für die Erarbeitung einer stadtspezifischen Konzeptionspunkt genutzt werden sollte. Vorgesehen ist, die Konzeption „KIFEU Emmerich“ zu den Haushaltsplanberatungen  2017 vorzustellen.

 

 

3.         Öffentlichkeitsarbeit stellt für eine freiwillige Feuerwehr immer auch die Gelegenheit zur Nachwuchsgewinnung dar. Weiter kann so auch den Vorgaben aus dem FSHG NRW § 8 – Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung deutlich besser entsprochen werden.

 

Die hier zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sind als bescheiden und unprofessionell zu bewerten. Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung muss auf vielfältige und unterschiedliche Art durchgeführt werden. In den sozialen Netzwerken ebenso, wie durch Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern zu unterschiedlichsten Gelegenheiten.

Besonders gestaltete Feuerwehrfahrzeuge (Feuerwehr Erkrath – Projekt Augen auf!) sind sehr Kostenintensiv und sicher nicht überall das probate Mittel um die Feuerwehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu bringen.

Die Darstellung der Feuerwehr im öffentlichen Raum kann hier aber durchaus zum Erfolg führen.

 

Die Feuerwehr wünscht sich hier einen Anlaufpunkt wie ihn z. B. die Stadt für die Gewinnung von Auszubildenden zur Verfügung hat.  Dies auch mit wechselnden und der Veranstaltung angemessenen Motiven und Darstellungen.

 

Die Kosten für einen entsprechenden Informationsstand belaufen sich auf ca. 1000 €.

 

 


 

Anlage

 

1.         Fahrstreckenauflistung (exemplarisch pro Einheit je 2 Feuerwehrangehörigem

nah – mittel – weit):

 

LZ Stadt:

Nah                 A. Jansen                    Speelberger Grenzweg 25                  0,70 km

                        R. v.d. Sand                Speelberger Str.                                  0,75 km

 

Mittel               M. Hornig                    Eickelnberger Weg 19                        1,20 km

                        M. Basten                    Marderweg 7                                       1,52 km

 

Weit                 N. Kiewiet                    Pesthof 2                                             2,60 km

                        L. Müller                      Unter den Eichen 9                             2,80 km

 

Ø           1,59 km                      

LZ Elten:

Nah                 T. Hox                         Wilhelmstr. 1                                       0,35 km

G.                    Dörning                       Gustaf Heinemann Str.                       0,32 km

 

Mittel               Ph. Smink                   Schmidt Str. 5                                     0,64 km

                        S. van Hof                   Berg Str. 24                                         0,80 km

 

Weit                 D. van Elk                   Seminarstr. 4                                      1,20 km

                        T. Bröder                     Plagweg                                              1,05 km

 

                                                                                                            Ø         0,72 km

 

Löschgruppe Hüthum:

Nah                 S. Terhorst                  Weidenstr. 1 b                         1,10 km

                       

Mittel               R. Geerling                  In den Seisen 2                                   1,55 km

                        D. Pommerin              Hoher Weg 89                         1,62 km

                        B. Hoffmann               Hoher Weg 43                         1,88 km

 

Weit                 H. Wardemann           Uferhofstr. 51                                      2,68 km

                        M. Kroll                        Elsepaßweg 58                                   3,04 km

 

                                                                                                            Ø         1,97 km

 

Löschzug Vrasselt:

Nah                 G. Amting                    Hauptstr. 33                                        0,45 km

                        G. Frericks                  Reeser Str. 419                                   0,68 km

 

Mittel               S. Voermanns             Pionierstr. 21                                       0,97 km

M. Becker                    Asternweg 74                                      1,87 km

 

Weit                 M. Vogt                       Grüne Str. 146                                    2,05 km

                        Ch. Ising                      Dorfstr. 80                                           2,40 km

                       

                                                                                                            Ø         1,40 km                      

                                   

Gesamtwehr Ø 1,42 km / einfache Strecke – Gesamtstrecke 2,84 km


 

2.         Kostenermittlung / km:

 

Hierzu wurden PKW Durchschnittskosten die durch die Zeitschrift „Auto Bild“ und den ADAC ermittelt wurden, aufgelistet.

 

Es wurden je fünf Fahrzeuge aus den Klassen „Kleinwagen, untere Mittelklasse, Mittelklasse, obere Mittelklasse“ herangezogen.

 

Die durchschnittlichen Km Kosten unter Berücksichtigung aller Fahrzugkosten wurden mit 45,54 Cent errechnet, s. Auflistung.

 

Für die Fahrten zur Feuerwache ergeben sich so Kosten von 1,29 € / Fahrt

 


3.         Weitere Kosten

 

a.         Waschkosten

 

Zur Ermittlung der Waschkosten wurden ebenfalls Angaben aus unterschiedlichen Internetquellen herangezogen.

 

a.1.      60°-Wäsche mit 45 min Laufzeit aus, sowie einem Trockungsvorgang von ca. 90 min,

setzt man folgendes an:

 

·         Abschreibung Waschmaschine über 8 Jahre zu 800 Waschvorgängen: 0,50 EUR      

·         Abschreibung Trockner über 5 Jahre mit 500 Trockenvorgängen: 0,80 EUR

 

·         Wasserkosten für ca. 60 l: ca. 0,30 EUR

 

·         Energiekosten für Waschmaschine: ca. 0,20 EUR

 

·         Energiekosten für Wäschetrockner: ca. 1,00 EUR

 

Das ergibt Kosten von ca. 2,80 EUR / Waschgang

 

a.2.      Eine durchschnittliche Waschmaschine (6kg Fassungsvermögen) der Energie-Effizienzklasse A verbraucht etwa 45 Liter Wasser und zusätzlich 1 kWh Strom. Das verursacht Kosten in Höhe von 48,5 Cent pro Waschgang. Waschmittel liegt je nach Dosierung (Wasserhärte, Grad der Verschmutzung) und Preis (Markenprodukt, etc) bei 20-50 Cent pro Waschgang. Grob gerechnet

1.    Waschgang = 0,70 - 1,00 €

Was kostet Wäsche trocknen?

Lufttrocknen ist kostenlos… bis auf den Arbeitsaufwand die Wäsche auf- und abzuhängen… Ein Wäschetrockner verbraucht pro Ladung und Trockenvorgang zwischen 2,5 und 3 kWh.

2.    Wäschetrockner Durchgang = 50 Cent

 

Das ergibt Kosten von ca. 1,60 EUR / Waschgang

 

a. 3.     Arbeitsgemeinschaft Finanzen - Kosten eines Waschmaschinenlaufes

Die Finanzämter können keine Nachweise bezüglich der Kosten für einen Waschmaschinenlauf beim eigenen Gerät verlangen, sondern sich vielmehr auf die repräsentativen Daten von Verbraucherschutzverbänden oder Herstellern verlassen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die folgende Aufstellung veröffentlicht. Diese bezieht sich auf die Wäschemenge von lediglich einem Kilogramm.

 

I. Waschen

1. Kochwäsche 95°C

1-Personen- Haushalt: 0,77 Euro / kg

2-Personen- Haushalt: 0,50 Euro / kg

3-Personen- Haushalt: 0,43 Euro / kg

4-Personen- Haushalt: 0,37 Euro / kg

 

2. Buntwäsche 60°C

1-Personen- Haushalt: 0,76 Euro / kg

2-Personen- Haushalt: 0,48 Euro / kg

3-Personen- Haushalt: 0,41 Euro / kg

4-Personen- Haushalt: 0,35 Euro / kg


II. Wäsche trocknen

1. Ablufttrockner

1-Personen- Haushalt: 0,41 Euro / kg

2-Personen- Haushalt: 0,26 Euro / kg

3-Personen- Haushalt: 0,23 Euro / kg

4-Personen- Haushalt: 0,19 Euro / kg

 

2. Kondensationstrockner

1-Personen- Haushalt: 0,55 Euro / kg

2-Personen- Haushalt: 0,34 Euro / kg

3-Personen- Haushalt: 0,29 Euro / kg

4-Personen- Haushalt: 0,24 Euro / kg

 

3. Pflegeleichtwäsche

1-Personen- Haushalt: 0,88 Euro / kg

2-Personen- Haushalt: 0,60 Euro / kg

3-Personen- Haushalt: 0,53 Euro / kg

4-Personen- Haushalt: 0,47 Euro / kg

 

Das ergibt Kosten von ca. 1,78 EUR / Waschgang

 

Aus diesen drei Angaben ergeben sich durchschnittlich 2,06 € / Waschgang

 

Sonstiges

Hierbei werden neben den (geringen) Energiekosten für Funkmeldeempfänger die Ausgaben für Bücher, privat beschaffte Ausstattung persönliche Schutzausrüstung PSA u. w. betrachtet. Da es sich hierbei um einen sehr individuell zu betrachtenden Punkt handelt, wird dieser mit gering anzusetzenden 0,80 € / Einsatz – Übung angenommen

 

Gesamtaufwand / Einsatz – Übungsdienst

Fahrzeugkosten                      1,29 €

Waschkosten                          2,06 €

Sonstiges                                0,80 €

Gesamt                                   4,15 €

 

Ermittlung der Einsatzteilnahme

 

2012                                        2547 Feuerwehrangehörige

 

2013                                        2653 Feuerwehrangehörige

 

2014                                        2262 Feuerwehrangehörige

 

Im Mittel                                 2487 Feuerwehrangehörige = 9948 €

 

Ermittlung der Übungsteilnahme

 

2012                40 Übungen    1617 Feuerwehrangehörige

 

2013                42 Übungen    1629 Feuerwehrangehörige

 

2014                41 Übungen    1701 Feuerwehrangehörige   

 

Im Mittel                                 1649 Feuerwehrangehörige = 6596 €

 


Ermittlung Teilnahme Kreislehrgänge

 

Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist Löschfahrzeuge, Maschinist Drehleiter, Truppführer, ABC Grundlehrgang

 

2012    Atemschutzgeräteträger         3 Feuerwehrangehörige je 8 Tage =  24 Tage =          96 €

            Sprechfunk                             6 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 48 Tage =         192 €

            Maschinist Löschfahrzeug      5 Feuerwehrangehörige je 9 Tage =  45 Tage =        180 €

            Maschinist Drehleiter              keine Ausbildung

            Truppführer                             4 Feuerwehrangehörige je 14 Tage = 56 Tage =       224 €

ABC Grundlehrgang               4 Feuerwehrangehörige je 16 Tage = 64 Tage =       256 €

 

Gesamt                                               22 Feuerwehrangehörige                                            948 €

 

 

2013    Atemschutzgeräteträger         2 Feuerwehrangehörige je 8 Tage =  16 Tage =          64 €

            Sprechfunk                             5 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 40 Tage =         160 €

            Maschinist Löschfahrzeug      3 Feuerwehrangehörige je 9 Tage =  27 Tage =        108 €

            Maschinist Drehleiter              keine Ausbildung

            Truppführer                             3 Feuerwehrangehörige je 14 Tage = 42 Tage =       168 €

ABC Grundlehrgang               3 Feuerwehrangehörige je 16 Tage = 48 Tage =       192 €

 

Gesamt                                               16 Feuerwehrangehörige                                            692 €

 

2014    Atemschutzgeräteträger         8 Feuerwehrangehörige je 8 Tage =  72 Tage =        288 €

            Sprechfunk                             3 Feuerwehrangehörige je 8 Tage = 24 Tage =           96 €

            Maschinist Löschfahrzeug      2 Feuerwehrangehörige je 9 Tage =  18 Tage =          72 €

            Maschinist Drehleiter              keine Ausbildung

            Truppführer                             3 Feuerwehrangehörige je 14 Tage = 42 Tage =       168 €

ABC Grundlehrgang               4 Feuerwehrangehörige je 16 Tage = 64 Tage =       256 €

 

Gesamt                                               18 Feuerwehrangehörige                                            880 €

 

Im Mittel                                             19 Feuerwehrangehörige                                   =   840 €

 

Gesamtkosten pro Jahr                   17384 €

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen.

 

  1. Kostenersatz                           20.000 €
  2. Kameradschaftsabend             6.600 €
  3. Öffentlichkeitsarbeit                  1.000 €

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister