Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2013 und die Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
14 - 16 0528/2015/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

1.    den Jahresabschluss 2013 aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk festzustellen und den Jahresfehlbetrag der Ausgleichsrücklage zu entnehmen,

2.    dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2013 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Jahresabschluss 2013 wurde dem Rat der Stadt am 04.11.2014 vorgelegt.

Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich zur Durchführung der Prüfung gemäß §101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung

bedient.

 

Gemäß § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtliche Abschreibungstabelle und der Lagebericht einzubeziehen. Auf den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, der den Ratsmitgliedern am 12.11.2015 zugegangen ist, wird verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2015 dem Vorschlag der Rechnungsprüfung einstimmig angeschlossen. Er hat den Prüfbericht zu seinem eignen Bericht erklärt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auf den beigefügten unterschriebenen Bestätigungsvermerk wird verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresfehlbetrag durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen

und dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2013 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister