Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestimmt Herrn Stadtkämmerer Ulrich
Siebers zum Mitglied gem. § 4 Buchst. b) der Stiftungssatzung im Kuratorium der
Vereinigte Hoppen- und Hompheus-Stiftung Emmerich am Rhein
Sachdarstellung :
Gem. § 4 Buchst. b) der Stiftungssatzung besteht das Kuratorium der
Stiftung u.a. aus dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein,
vorausgesetzt, dass er der röm.-kath. Kirche angehört. Trifft das nicht zu, ist
dem katholischen Charakter der Stiftung entsprechend vom Rat der Stadt Emmerich
am Rhein ein katholisches Mitglied zu bestimmen.
Da der neue Bürgermeister dieses Kriterium nicht erfüllt, wird als neues
Mitglied im Kuratorium der Vereinigten Hoppen-und-Hompheus-Stiftung nach
Abstimmung in den Gremien Herr Stadtkämmerer Ulrich Siebers vorgeschlagen. Die
Benennung von Herr Siebers ist sinnvoll, da er bereits Vorstandsmitglied in der
Kath. Waisenhausstiftung ist, wo zu sich in der Geschäftsführung und
Projektförderung Übereinstimmungen und Kooperationen ergeben.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister