hier: Antrag Nr. XVII/2015 der CDU-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt der Namensgebung des Autobahnanschlusses
A3 / L90 (3B) zu „Emmerich-Ost“
zu.
Sachdarstellung :
Am 26.1.2015 fand
auf Einladung des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Betriebssitz Gelsenkirchen
ein Erörterungstermin in der Niederlassung Wesel statt. Ziel dieses Termins war
es mit den betroffenen Kommunen, Baulastträgern und weiteren zuständigen Behörden
das Fern- und Nahzielverzeichnis der Autobahn A3 nach Errichtung des
zusätzlichen Autobahnanschlusses 3b abzustimmen.
Die entsprechenden
Zustimmungen würden über den Kreis Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf dem Landesbetrieb Straßenbau und
dann an das Landesverkehrsministerium NRW zur Genehmigung zugeleitet werden.
Die
Ergebnisniederschrift dieses Erörterungstermins mit detaillierten Erläuterungen
sowie die betroffenen Erlasse des Verkehrsministeriums NRW aus den Jahren
2009/2010 sind der Anlage beigefügt.
Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass die Bezeichnung „Emmerich-Hafen“ aufgrund der in der
Niederschrift genannten aktuellen Regelungen in NRW nicht genehmigungsfähig
ist.
Als
Kompromisslösung würde sich das Landesverkehrsministerium NRW jedoch mit einer
Lösung „Emmerich-Ost“ + Piktogramm Hafen einverstanden erklären.
Dies bedeutet,
dass „Emmerich-Ost“ + Piktogramm als Geradeausziel und auch als Ausfahrtziel
auf der blauen Autobahnbeschilderung erscheint.
Schematische Darstellung ohne Nummerierung / Entfernungsangaben –
Fahrtrichtung Niederlande
Die Verwaltung
schlägt vor, dem Kompromissvorschlag des Landesverkehrsministeriums zu folgen.
Die
Bezirksregierung machte ebenfalls deutlich, dass die in NRW vorhandenen
Autobahnabfahrten „Dortmund-Hafen“, „Neuss-Hafen“ und „Duisburg-Hafen“ aufgrund
Ihrer Umschlagkapazität als „große Häfen“ zu werten sind und der Synopse zur
Wegweisung des Verkehrsministeriums NRW vom 23.04.2009 folgend ausgeschildert
wurden.
Die
Umschlagkapazitäten vorgenannter Häfen liegen deutlich über denen des
Emmericher Hafens.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 2.5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter