Betreff
Namensgebung der Autobahn-Anschlussstelle A 3/L 90,
hier: Antrag Nr. XVII/2015 der CDU-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 0590/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Namensgebung des Autobahnanschlusses

A3 / L90 (3B) zu „Emmerich-Ost“ zu.

 

Sachdarstellung :

 

Am 26.1.2015 fand auf Einladung des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Betriebssitz Gelsenkirchen ein Erörterungstermin in der Niederlassung Wesel statt. Ziel dieses Termins war es mit den betroffenen Kommunen, Baulastträgern und weiteren zuständigen Behörden das Fern- und Nahzielverzeichnis der Autobahn A3 nach Errichtung des zusätzlichen Autobahnanschlusses 3b abzustimmen.

 

Die entsprechenden Zustimmungen würden über den Kreis Kleve und die Bezirksregierung  Düsseldorf dem Landesbetrieb Straßenbau und dann an das Landesverkehrsministerium NRW zur Genehmigung zugeleitet werden.

 

Die Ergebnisniederschrift dieses Erörterungstermins mit detaillierten Erläuterungen sowie die betroffenen Erlasse des Verkehrsministeriums NRW aus den Jahren 2009/2010 sind der Anlage beigefügt.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Bezeichnung „Emmerich-Hafen“ aufgrund der in der Niederschrift genannten aktuellen Regelungen in NRW nicht genehmigungsfähig ist.

 

Als Kompromisslösung würde sich das Landesverkehrsministerium NRW jedoch mit einer Lösung „Emmerich-Ost“ + Piktogramm Hafen einverstanden erklären.

 

Dies bedeutet, dass „Emmerich-Ost“ + Piktogramm als Geradeausziel und auch als Ausfahrtziel auf der blauen Autobahnbeschilderung erscheint.

 

 

Schematische Darstellung ohne Nummerierung / Entfernungsangaben – Fahrtrichtung Niederlande

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Kompromissvorschlag des Landesverkehrsministeriums zu folgen.

 

Die Bezirksregierung machte ebenfalls deutlich, dass die in NRW vorhandenen Autobahnabfahrten „Dortmund-Hafen“, „Neuss-Hafen“ und „Duisburg-Hafen“ aufgrund Ihrer Umschlagkapazität als „große Häfen“ zu werten sind und der Synopse zur Wegweisung des Verkehrsministeriums NRW vom 23.04.2009 folgend ausgeschildert wurden.

 

Die Umschlagkapazitäten vorgenannter Häfen liegen deutlich über denen des Emmericher Hafens.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 2.5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter