hier: Antrag 21/2015 des CDU-Ortsverbandes Emmerich am Rhein-Mitte vom 03.12.2015
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Kreuzung
Dr.-van-Heek-Straße / Speelberger Grenzweg befindet sich innerhalb einer 30
km/h-Zone, in diesen Zonen besteht grundsätzlich die Vorfahrtregelung
Recht-vor-Links.
Durch die
Bepflanzung im Kreuzungsbereich ist die Sicht von der Dr.-van-Heek-Straße in
die bevorrechtigte, von rechts kommende Sackgasse Speelberger Grenzweg
verdeckt.
Unfälle an der
Kreuzung sind nicht bekannt.
Zur
Wiederherstellung der Sichtbeziehung wurde mit den Kommunalbetrieben vereinbart
die bestehende städt. Bepflanzung (Kirschlorbeer, Felsenbirne und Hartriegel)
zurückzuschneiden. Ebenfalls wurde vereinbart, das Straßennamenschild
„Speelberger Grenzweg“ zu versetzen und so aufzustellen, dass es für den
untergeordneten Verkehr der Dr.-van-Heek-Straße sichtbar ist und die Einmündung
verdeutlicht.
Prüfergebnis
Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass auf eine zusätzliche Beschilderung verzichtet werden
kann. Die Sichtbeziehung kann durch eine entsprechende Schnittmaßnahme/
Versetzung des Straßennamenschildes wiederhergestellt und so der Gefahrenpunkt
beseitigt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter