Betreff
Aufstellung eines Verkehrszeichen 102 (Rechts-vor-Links),
hier: Antrag 21/2015 des CDU-Ortsverbandes Emmerich am Rhein-Mitte vom 03.12.2015
Vorlage
05 - 16 0605/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kreuzung Dr.-van-Heek-Straße / Speelberger Grenzweg befindet sich innerhalb einer 30 km/h-Zone, in diesen Zonen besteht grundsätzlich die Vorfahrtregelung Recht-vor-Links.

Durch die Bepflanzung im Kreuzungsbereich ist die Sicht von der Dr.-van-Heek-Straße in die bevorrechtigte, von rechts kommende Sackgasse Speelberger Grenzweg verdeckt.

 

Unfälle an der Kreuzung sind nicht bekannt.

 

Zur Wiederherstellung der Sichtbeziehung wurde mit den Kommunalbetrieben vereinbart die bestehende städt. Bepflanzung (Kirschlorbeer, Felsenbirne und Hartriegel) zurückzuschneiden. Ebenfalls wurde vereinbart, das Straßennamenschild „Speelberger Grenzweg“ zu versetzen und so aufzustellen, dass es für den untergeordneten Verkehr der Dr.-van-Heek-Straße sichtbar ist und die Einmündung verdeutlicht.

 

 

Prüfergebnis

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auf eine zusätzliche Beschilderung verzichtet werden kann. Die Sichtbeziehung kann durch eine entsprechende Schnittmaßnahme/ Versetzung des Straßennamenschildes wiederhergestellt und so der Gefahrenpunkt beseitigt werden. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter