Betreff
Anregung - Hauptsatzung § 4 Abs. 1,
hier: Eingabe Nr. 4/2016 von Ratmitglied Christoph Kukulies
Vorlage
03 - 16 0642/2016
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat weist die Anregung des Ratsmitgliedes Kukulies vom 27.01.2016 als unzulässig zurück.

 

Begründung

Grundsätzlich steht das in § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) verankerte Petitionsrecht auch kommunalen Mandatsträgern zu. „Allerdings kann dieses Petitionsrecht nicht dazu dienen, nach der Gemeindeordnung und dem Ortsrecht bestehende Verfahrensvorschriften für die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten in der Vertretung zu umgehen“. (Kommentierung Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen Held/Winkel/Wansleben zu § 24 GO NW; vgl. auch Komm. Kleerbaum/Palmen zu § 24 GO NW).

Gemäß § 48 Abs. 1 Satz GO NW -und der gleichlautenden Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich  am Rhein (GeschO)- hat der Bürgermeister Vorschläge auf die Tagesordnung aufzunehmen, die ihm fristgemäß von 1/5 der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.

 

Einzelnen Ratsmitgliedern steht dieses Recht nicht zu.

 

Ein Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, kann das Petitionsrecht nicht dazu benutzen, um die Aufnahme eines Punktes auf die Tagesordnung einer Ratssitzung zu erzwingen. Hierin würde eine unzulässige Umgehung des § 48 Abs. 1 Satz 2 liegen.

Das kommunale Verfassungsrecht billigt dem kommunalen Mandatsträger auch dann, wenn er keiner Fraktion angehört, eine Reihe von Rechten zu (Rederecht, Antragsrecht, Fragerecht etc.), die ihn im Vergleich zu Bürgerinnen und Bürgern in eine privilegierte Position bringen.

Insofern besteht im Allgemeinen für kommunale Mandatsträger kein praktisches Bedürfnis, sich des Instrumentes der Anregungen und Beschwerden zu bedienen.

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister