hier: Antrag Nr. IV/2016 der SPD-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
1.
Verweisung an den Sozialausschuss
2.
Konsens wird
dahingehend erzielt, dass die Beschlussfassung „Immobilienerwerb“
(hier
: 03-16 0654/2016; Rat; nö 18.02.2016) aufgrund eines grundsätzlichen
Beratungsbedarfes verschoben wird.
Begründung:
Zu 1.)
Es ist erforderlich, das Thema zunächst im
Sozialausschuss als zuständigem Fachgremium zu beraten. Daran anknüpfend folgt
die Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat.
Eine Behandlung in der nächsten
turnusmäßigen Sitzung des Sozialausschusses am 25. Mai 2016 wird als zu spät
erachtet. Daher werden verwaltungsseitig die Terminierung einer weiteren
Sitzung des Fachgremiums und folgende Beratungsfolge wie folgt vorgeschlagen :
Sozialausschuss 02.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss 15.03.2016
Rat 05.04.2016
Zu 2)
Die Tagesordnung
für die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 18.02.2016 umfasst allein den
Tagesordnungspunkt „Immobilienerwerb“.
Aufgrund
der im Vorfeld weiterer Kaufentscheidungen beantragten konzeptionellen
Beratungen hinsichtlich der Standards (s. Erläuterungen zu 1), der weiterhin
beantragten Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix, die die maßgeblichen
Parameter aller in Frage kommender Objekte ausweist (s. Schreiben der
BGE-Ratsfraktion vom 11.02.2016) sowie der mit den Anträgen einhergehenden
Bearbeitungs- und Beratungsnotwendigkeit, empfiehlt sich die Vertagung der
Entscheidung über den Immobilienerwerb.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister