Betreff
Flüchtlingsunterbringung in Wohnraum,
hier: Antrag Nr. IV/2016 der SPD-Ratsfraktion
Vorlage
07 - 16 0646/2016/1
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

1.            Verweisung an den Sozialausschuss

2.            Konsens wird dahingehend erzielt, dass die Beschlussfassung „Immobilienerwerb“

(hier : 03-16 0654/2016; Rat; nö 18.02.2016) aufgrund eines grundsätzlichen Beratungsbedarfes verschoben wird.

 

 

 

Begründung:

 

Zu 1.)

Es ist erforderlich, das Thema zunächst im Sozialausschuss als zuständigem Fachgremium zu beraten. Daran anknüpfend folgt die Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat.

Eine Behandlung in der nächsten turnusmäßigen Sitzung des Sozialausschusses am 25. Mai 2016 wird als zu spät erachtet. Daher werden verwaltungsseitig die Terminierung einer weiteren Sitzung des Fachgremiums und folgende Beratungsfolge wie folgt vorgeschlagen :

 

Sozialausschuss                                        02.03.2016

Haupt- und Finanzausschuss                    15.03.2016

Rat                                                             05.04.2016

 

Zu 2)

Die Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 18.02.2016 umfasst allein den Tagesordnungspunkt „Immobilienerwerb“.

Aufgrund der im Vorfeld weiterer Kaufentscheidungen beantragten konzeptionellen Beratungen hinsichtlich der Standards (s. Erläuterungen zu 1), der weiterhin beantragten Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix, die die maßgeblichen Parameter aller in Frage kommender Objekte ausweist (s. Schreiben der BGE-Ratsfraktion vom 11.02.2016) sowie der mit den Anträgen einhergehenden Bearbeitungs- und Beratungsnotwendigkeit, empfiehlt sich die Vertagung der Entscheidung über den Immobilienerwerb.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister