Betreff
Einspruch gegen den Ratsbeschluss vom 03.11.2015 zum Planfeststellungsverfahren 3.3, hier: Eingabe Nr. 23/2015 der IG BISS Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 16 0659/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der HFA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und weist den Einspruch der IG BISS zurück.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat die Eingabe der IG Biss in seiner Sitzung am 16.02.2016 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Die IG Biss begehrt mit ihrer Eingabe vom 16.12.2015 zum einen Änderungen im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 20.11.2015.

Anregungen etwaiger Änderungen können allein von Mitgliedern des Ausschusses bis zu Feststellung der Niederschrift vorgebracht werden. Bürgerinnen und Bürgern haben nach den Vorgaben des kommunalen Verfassungsrechtes keine Möglichkeit, Änderungen durchzusetzen. Die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 20.11.2014 wurde in der Sitzung des Gremiums vom 24.11.2015 festgestellt. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.

 

Darüber hinaus legt die IG Biss offiziell Einspruch gegen den Ratsbeschluss der Stadt Emmerich am Rein (Anm.: vom 03.11.2016; Bahnübergangsbeseitigungskonzept; hier : BÜ-Konzept zu PFA 3.3) ein.

Auch das Recht, Einspruch gegen Ratsbeschlüsse einzulegen bzw. diese zu beanstanden, steht entsprechend der Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen allein den kommunalen Mandatsträgern sowie dem Bürgermeistern, nicht aber Bürgerinnen und Bürgern zu.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist der Einspruch der IG Biss aus formalen Gründen zurückzuweisen.

 

Aufgrund dieses Schreibens der IG Biss fand allerdings bereits am 01.02.2016 auf Einladung des Bürgermeisters und unter Beteiligung des Ersten Beigeordneten ein klärendes Gespräch mit Vertretern der Interessengemeinschaft statt, in dem die IG BISS Gelegenheit hatte, ihre Argumente vorzutragen und offene Fragestellungen ausführlich behandelt wurden.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister