Beschlussvorschlag
Der HFA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und weist den
Einspruch der IG BISS zurück.
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat die Eingabe der IG Biss in
seiner Sitzung am 16.02.2016 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die IG Biss begehrt mit ihrer Eingabe vom 16.12.2015 zum einen
Änderungen im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom
20.11.2015.
Anregungen etwaiger Änderungen können allein von Mitgliedern des
Ausschusses bis zu Feststellung der Niederschrift vorgebracht werden.
Bürgerinnen und Bürgern haben nach den Vorgaben des kommunalen
Verfassungsrechtes keine Möglichkeit, Änderungen durchzusetzen. Die
Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 20.11.2014
wurde in der Sitzung des Gremiums vom 24.11.2015 festgestellt. Nachträgliche
Änderungen sind nicht möglich.
Darüber hinaus legt die IG Biss offiziell Einspruch gegen den
Ratsbeschluss der Stadt Emmerich am Rein (Anm.: vom 03.11.2016;
Bahnübergangsbeseitigungskonzept; hier : BÜ-Konzept zu PFA 3.3) ein.
Auch das Recht, Einspruch gegen Ratsbeschlüsse einzulegen bzw. diese zu
beanstanden, steht entsprechend der Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen allein den kommunalen
Mandatsträgern sowie dem Bürgermeistern, nicht aber Bürgerinnen und Bürgern zu.
Aus den vorgenannten Gründen ist der Einspruch der IG Biss aus formalen
Gründen zurückzuweisen.
Aufgrund dieses Schreibens der IG Biss fand allerdings bereits am
01.02.2016 auf Einladung des Bürgermeisters und unter Beteiligung des Ersten
Beigeordneten ein klärendes Gespräch mit Vertretern der Interessengemeinschaft
statt, in dem die IG BISS Gelegenheit hatte, ihre Argumente vorzutragen und
offene Fragestellungen ausführlich behandelt wurden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister