Betreff
Zeitliche Zugangsbeschränkung des Schulhofes der Gesamtschule,
hier: Eingabe Nr. 22/2015 vom CDU-Ortsverband Emmerich am Rhein-Mitte
Vorlage
03 - 16 0661/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Fachbereich Immobilien hat drei Schilder mit einer zeitlichen Zugangsbeschränkung (07:45 bis 16.00 Uhr) für Schulhof der Gesamtschule durch Dritte in Auftrag gegeben. Diese werden zeitnah durch die Schulhausmeister fest installiert.

 

Sachdarstellung :

 

Der öffentliche Weg über den Schulhof zwischen Gesamt- und Hauptschule (Querungsverbindung Nonnenplatz-Neumarkt) wird während der Schulzeit von Dritten genutzt. Der Schulhof dient nach Ende der Schulzeit bestimmten Gruppen als Treffpunkt und zur Konsumierung von alkoholischen Getränken. Das Schulhofgelände ist am Beginn des Tages stark durch herumliegende(n) Flaschen, Scherben und Kot verschmutzt. Daher sieht sich die Verwaltung, in Rücksprache mit der Schulleitung, veranlasst den Zugang einzuschränken. Es werden drei Schilder mit folgender Aufschrift angebracht:

„Der Zutritt zum Schulgelände ist an Schultagen in der Zeit von 07:45 Uhr bis 16:00 Uhr nur befugten Personen gestattet. Ab 16:00 Uhr bis Eintritt der Dunkelheit (maximal bis 20:00 Uhr) ist die Nutzung des Schulhofes als Spielplatz erlaubt. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol ist auf dem Schulhofgelände untersagt.“

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist vorgesehen im Haushaltsplan 2016, Produkt 1.100.01.10.02

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter