hier: Eingabe Nr. 11/2015 vom CDU-Ortsverband Elten - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zu der Eingabe Nr.
11/2015 des CDU-Ortsverbandes Elten, den Flächennutzungsplan im Bereich Elten
im Hinblick auf eine Kneipp-Kurort-Zertifizierung zu ändern, zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Vorlauf und
Hintergrund der Eingabe
Der CDU-Ortsverband Elten hat am 22.06.2015 den Antrag gestellt, den Flächennutzungsplan in Elten im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ortsteils zu einem Kneipp-Kurort zu ändern. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 15.09.2015 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung hat am 20.10.2015 beschlossen, der Eingabe Nr.
11/2015 des CDU-Ortsverbandes Elten, den Flächennutzungsplan im Bereich Elten
im Hinblick auf eine Kneipp-Kurort-Zertifizierung zu ändern, Mitte des nächsten
Jahres nachzukommen.
Hintergrund des Antrags zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Prädikatisierung Eltens als Kneipp-Kurort. Das Kurortegesetz besagt in § 3 Abs. 1, dass u.a. ein der Artbezeichnung entsprechendes Kurgebiet und dessen Darstellung und Erläuterung im Flächennutzungsplan Voraussetzung ist, eine entsprechende Artbezeichnung verliehen zu bekommen.
Bestehende Flächennutzungsplandarstellung
Bei den Recherchearbeiten zur Vorbereitung einer solchen Flächennutzungsplandarstellung, wurde festgestellt, dass es eine noch rechtskräftige Darstellung des Erholungsortes in Elten gibt. Die Darstellung ist bei der Digitalisierung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2006 verloren gegangen. Die rechtskräftige Darstellung wurde im Flächennutzungsplan ergänzt. Dieser wurde anschließend neu bekannt gemacht. Details dazu und die Darstellung der Grenze des Erholungsgebietes können der Vorlage 05-16 0685/2016 „Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein“ (Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 26.04.2016 bzw. Rat 18.05.2016) entnommen werden.
Rezertifizierung als Erholungsort
Im August 2015 ist die Bezirksregierung Düsseldorf mit dem
Anliegen der Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen für den Erholungsort
Emmerich an die Stadtverwaltung herangetreten. Die Prüfung bestand aus einem schriftlichen
Teil und aus einer Ortsbegehung, die am 27.09.2016 stattgefunden hat.
Die zeitliche Verzögerung kommt u.a. aufgrund der zuvor dargelegten
Problematik der Flächennutzungsplandarstellung zustande. Da auch für das
Prädikat „Erholungsort“ eine Flächennutzungsplandarstellung erforderlich ist,
hat man mit der Ortsbegehung die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans abgewartet.
Die Vertreter der Bezirksregierung, Dezernat 24 (Öffentliche Gesundheit,
medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung,
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie) haben der Stadtverwaltung
mitgeteilt, dass Elten weiterhin das Prädikat „Erholungsort“ tragen darf. Zusammenfassend
würde Elten besonders durch seine Luftqualität, die ausführlichen Angebote rund
um das Thema Kneipp, Sport und seine Natur und Historie bestechen, heißt es in
dem Schreiben der Bezirksregierung vom 30.09.2016.
Die Auszeichnung ist etwas Besonderes, nur sehr wenige Orte im
Regierungsbezirk Düsseldorf haben eine solche Zertifizierung nach dem
Kurortegesetz (Erholungsort: Nettetal und Kevelaer; Luftkurort: Xanten).
Am 30.10.2016 hat die Regierungspräsidentin Frau Lütkes während der
Veranstaltung „Novemberleuchten“ Herrn Hinze die Urkunde zur Rezertifizierung
übergeben.
Änderung der Flächennutzungsplandarstellung
In dem Überprüfungsprozess wurde noch einmal seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf deutlich gemacht, dass Elten für eine
Höherprädikatisierung, sei es als Luft-Kurort oder Kneipp-Kurort, eine
Touristen-Information benötigt. Dies geht auch aus dem Schreiben der Bezirksregierung
vom 30.09.2016 (siehe Anlage 2) hervor.
Im Rahmen der derzeitigen Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten,
insbesondere der anstehenden Detailplanung für den Willkommensort, wird derzeit
nach einer Lösung für eine Touristen-Information gesucht. Sobald eine Lösung
gefunden ist, kann das Thema Flächennutzungsplanänderung für eine mögliche
Höherprädikatisierung in Angriff genommen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter