Betreff
Antrag auf bauliche Veränderung des Rad-/Gehweges an der Einmündung Seufzerallee/van-Gülpen-Straße,
hier: Eingabe Nr. 8/2016 vom CDU-Ortsverband Emmerich am Rhein - Mitte
Vorlage
05 - 16 0702/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Örtlichkeit und Unfallgeschehen

 

Der Kreuzungsbereich Seufzerallee/van-Gülpen-Straße stellt sich als versetzte innerörtliche Kreuzung dar. Das Ausfahren von der Seufzerallee auf die vorfahrtberechtigte van-Gülpen-Straße ist, wie bei vielen anderen innerstädtischen Straßen auch, nicht ohne die Nutzung der Gegenfahrbahn möglich. Die bestehende Geometrie ist der Anlage der beidseitigen Rad-, Gehwege sowie den damaligen Ausbaustandards geschuldet.

 

Unfälle zwischen Radfahrern/Fußgängern und nach rechts in Fahrtrichtung Großer Wall abbiegenden Kraftfahrzeugen sind in den letzten 5 Jahren nicht aktenkundig geworden.

Eine Gefahrenlage ist somit nicht vorhanden.

 

Betuwe-Linie

 

Im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie (ABS 46/2) und der damit verbundenen Errichtung des 3. Gleises ist auch ein Neubau des Bauwerkes “Eisenbahnüberführung van-Gülpen-Straße“ geplant, dies schließt eine Verlängerung des Bauwerkes in Richtung Seufzerallee um ca. 7,50 m ein.

 

Diese Verlängerung hat u.a. zur Folge, dass die Sichtfelder/Sichtdreiecke der Verkehrsteilnehmer nicht mehr den Mindestmaßen gemäß der RASt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) entsprechen und so eine erhebliche Einschränkung der Verkehrssicherheit besteht.

Die Stadt Emmerich am Rhein hat sich daher in ihrer Stellungnahme zum entsprechenden Planfeststellungsabschnitt 3.4 für eine Verlegung des Einmündungsbereiches in Richtung Norden ausgesprochen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Eine Umgestaltung der Kreuzungsanlage mit Entschärfung des Konfliktpunktes Kfz/Radfahrer ist nur in Form einer Verschiebung der Einmündung in nördliche Richtung umzusetzen. Dies hätte jedoch den Einsatz von erheblichen Finanzmitteln zur Folge, die sich nach einer Grobkostenschätzung auf ca. 100.000 € belaufen würden.

Da jedoch, wie oben bereits erwähnt, in den letzten Jahren in dieser Verkehrsbeziehung kein Unfall stattgefunden hat, sieht die Verwaltung derzeit keinen zwingenden Handlungsbedarf. 

 

Die Verwaltung strebt an, die vorgenannte Umgestaltung des Einmündungsbereiches im Zuge der Errichtung des 3. Gleises und der daraus resultierenden Verlängerung des Brückenbauwerkes umzusetzen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter