hier: Eingabe Nr. 8/2016 vom CDU-Ortsverband Emmerich am Rhein - Mitte
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Örtlichkeit und
Unfallgeschehen
Der
Kreuzungsbereich Seufzerallee/van-Gülpen-Straße stellt sich als versetzte
innerörtliche Kreuzung dar. Das Ausfahren von der Seufzerallee auf die
vorfahrtberechtigte van-Gülpen-Straße ist, wie bei vielen anderen
innerstädtischen Straßen auch, nicht ohne die Nutzung der Gegenfahrbahn
möglich. Die bestehende Geometrie ist der Anlage der beidseitigen Rad-, Gehwege
sowie den damaligen Ausbaustandards geschuldet.
Unfälle zwischen
Radfahrern/Fußgängern und nach rechts in Fahrtrichtung Großer Wall abbiegenden Kraftfahrzeugen
sind in den letzten 5 Jahren nicht aktenkundig geworden.
Eine Gefahrenlage
ist somit nicht vorhanden.
Betuwe-Linie
Im Zuge des
Ausbaus der Betuwe-Linie (ABS 46/2) und der damit verbundenen Errichtung des 3.
Gleises ist auch ein Neubau des Bauwerkes “Eisenbahnüberführung
van-Gülpen-Straße“ geplant, dies schließt eine Verlängerung des Bauwerkes in
Richtung Seufzerallee um ca. 7,50 m ein.
Diese Verlängerung
hat u.a. zur Folge, dass die Sichtfelder/Sichtdreiecke der Verkehrsteilnehmer
nicht mehr den Mindestmaßen gemäß der RASt (Richtlinie für die Anlage von
Stadtstraßen) entsprechen und so eine erhebliche Einschränkung der
Verkehrssicherheit besteht.
Die Stadt Emmerich
am Rhein hat sich daher in ihrer Stellungnahme zum entsprechenden Planfeststellungsabschnitt
3.4 für eine Verlegung des Einmündungsbereiches in Richtung Norden
ausgesprochen.
Weiteres Vorgehen
Eine Umgestaltung
der Kreuzungsanlage mit Entschärfung des Konfliktpunktes Kfz/Radfahrer ist nur
in Form einer Verschiebung der Einmündung in nördliche Richtung umzusetzen.
Dies hätte jedoch den Einsatz von erheblichen Finanzmitteln zur Folge, die sich
nach einer Grobkostenschätzung auf ca. 100.000 € belaufen würden.
Da jedoch, wie
oben bereits erwähnt, in den letzten Jahren in dieser Verkehrsbeziehung kein
Unfall stattgefunden hat, sieht die Verwaltung derzeit keinen zwingenden
Handlungsbedarf.
Die Verwaltung
strebt an, die vorgenannte Umgestaltung des Einmündungsbereiches im Zuge der
Errichtung des 3. Gleises und der daraus resultierenden Verlängerung des
Brückenbauwerkes umzusetzen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter