hier: Beschluss zur Ausführung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der
durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
einen Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatschG i. V. m § 47a LG beim Landrat des Kreises
Kleve zu stellen.
Nach Entscheidung des Beirates für oder gegen die Entfernung der
Alleebäume ist eine der beiden in den Bürgerinformationen vorgestellten
Ausführungsvarianten, nach Förderzusage, umzusetzen.
Sachdarstellung :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.03.2016
(05-16 0634/2016 TOP 9) das Plankonzept zum Ausbau der Goebelstraße, bei
Verbleib der Alleebäume, zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt
eine Bürgerinformation durchzuführen.
Als Anlage 1 ist das Ergebnis der Informationsveranstaltung, die am
06.04.2016 im PAN kunstforum stattgefunden hat, beigefügt. Die Teilnehmerliste
liegt der Verwaltung vor.
Als Anlage 2 sind die Powerpointpräsentationen zu den einzelnen
Sachgebieten beigefügt.
In der Bürgerinformation haben sich die Anlieger mehrheitlich für die
Entfernung der Bäume und Errichtung von baulich abgesetzten Radwegen statt
Schutzstreifen ausgesprochen. Es wurde daher angeregt, einen Antrag auf
Befreiung gem. Bundesnaturschutzgesetz §67 zur Fällung der 39 Alleebäume zu
stellen.
Befreiung nach Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Die Möglichkeit,
eine Befreiung von diesem Verbot zu erteilen, liegt beim Landrat des Kreises
Kleve, hier dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde. Zur Befreiung ist ein
Antrag nach §67 (1) BNatSchG notwendig. Dieser beinhaltet eine Befreiung von
Verboten aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art.
Mit der unteren
Landschaftsbehörde (ULB) wurden hierzu bereits Gespräche geführt, auch hat ein
Ortstermin stattgefunden; zusammenfassend sieht die ULB jedoch keine Begründung
um einer Befreiung zuzustimmen. Die untere Landschaftsbehörde würde im
Antragsverfahren negativ Stellung nehmen, abschließend entscheidet jedoch der
Beirat.
Aufgrund der
geringen Chancen auf Durchsetzbarkeit war die die Stadt Emmerich der Auffassung
auf einen Befreiungsantrag gem. Bundesnaturschutzgesetz zu verzichten und somit
auch auf die Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom
27.04.2010, der eine Entfernung der 39 Bäume bei Neupflanzung von 17 vorsah.
Da sich aus der Bürgerinformation heraus der Wunsch darstellt doch einen
Befreiungsantrag zu stellen, schlägt die Verwaltung vor diesen in die Sitzung
des Beirates der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve am 24.05.2016
einzubringen.
Nach Entscheidung des Beirates für oder gegen eine Entfernung der
Alleebäume könnte dann eine der beiden Ausführungsvarianten umgesetzt werden.
1. Straßenausbau mit beidseitigen baulich angelegten Radwegen, bei
Entfernung der 39 Alleebäume und Neupflanzung von 17 Bäumen
Oder
2. Straßenausbau mit Markierung beidseitiger Schutzstreifen, bei
Beibehaltung der Alleebäume
Da es sich bei beiden Ausführungsmöglichkeiten um Fördermaßnahmen handelt
sind die entsprechenden Anträge auf Fördermittel bei der Bezirksregierung
Düsseldorf zu aktualisieren (Variante 1) bzw. neu zu stellen (Variante 2)
Nach Förderzusage sind die Maßnahmen umzusetzen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Programmgespräche des Fördergebers, der Bezirksregierung Düsseldorf
finden jeweils im Oktober statt. Sobald im Rahmen dieser Gespräche ein
Förderzeitpunkt absehbar ist, wird dies im entsprechenden Haushaltjahr
berücksichtigt.
Produkt: 7.000048.700,
Sachkonto : 78520000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2 und 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter