Betreff
Straßenausbau Goebelstraße,
hier: Beschluss zur Ausführung
Vorlage
05 - 16 0706/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung einen Antrag auf Befreiung gem. § 67 BNatschG  i. V. m § 47a LG beim Landrat des Kreises Kleve zu stellen.

 

Nach Entscheidung des Beirates für oder gegen die Entfernung der Alleebäume ist eine der beiden in den Bürgerinformationen vorgestellten Ausführungsvarianten, nach Förderzusage, umzusetzen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 (05-16 0634/2016 TOP 9) das Plankonzept zum Ausbau der Goebelstraße, bei Verbleib der Alleebäume, zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt eine Bürgerinformation durchzuführen.

 

Als Anlage 1 ist das Ergebnis der Informationsveranstaltung, die am 06.04.2016 im PAN kunstforum stattgefunden hat, beigefügt. Die Teilnehmerliste liegt der Verwaltung vor.

 

Als Anlage 2 sind die Powerpointpräsentationen zu den einzelnen Sachgebieten beigefügt.

 

In der Bürgerinformation haben sich die Anlieger mehrheitlich für die Entfernung der Bäume und Errichtung von baulich abgesetzten Radwegen statt Schutzstreifen ausgesprochen. Es wurde daher angeregt, einen Antrag auf Befreiung gem. Bundesnaturschutzgesetz §67 zur Fällung der 39 Alleebäume zu stellen.

 

Befreiung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

 

Die Möglichkeit, eine Befreiung von diesem Verbot zu erteilen, liegt beim Landrat des Kreises Kleve, hier dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde. Zur Befreiung ist ein Antrag nach §67 (1) BNatSchG notwendig. Dieser beinhaltet eine Befreiung von Verboten aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art.

Mit der unteren Landschaftsbehörde (ULB) wurden hierzu bereits Gespräche geführt, auch hat ein Ortstermin stattgefunden; zusammenfassend sieht die ULB jedoch keine Begründung um einer Befreiung zuzustimmen. Die untere Landschaftsbehörde würde im Antragsverfahren negativ Stellung nehmen, abschließend entscheidet jedoch der Beirat.   

 

Aufgrund der geringen Chancen auf Durchsetzbarkeit war die die Stadt Emmerich der Auffassung auf einen Befreiungsantrag gem. Bundesnaturschutzgesetz zu verzichten und somit auch auf die Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 27.04.2010, der eine Entfernung der 39 Bäume bei Neupflanzung von 17 vorsah.

 

Da sich aus der Bürgerinformation heraus der Wunsch darstellt doch einen Befreiungsantrag zu stellen, schlägt die Verwaltung vor diesen in die Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve am 24.05.2016 einzubringen.

 

Nach Entscheidung des Beirates für oder gegen eine Entfernung der Alleebäume könnte dann eine der beiden Ausführungsvarianten umgesetzt werden.

 

1. Straßenausbau mit beidseitigen baulich angelegten Radwegen, bei Entfernung der 39 Alleebäume und Neupflanzung von 17 Bäumen

 

Oder

 

2. Straßenausbau mit Markierung beidseitiger Schutzstreifen, bei Beibehaltung der Alleebäume

 

Da es sich bei beiden Ausführungsmöglichkeiten um Fördermaßnahmen handelt sind die entsprechenden Anträge auf Fördermittel bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu aktualisieren (Variante 1) bzw. neu zu stellen (Variante 2)

 

Nach Förderzusage sind die Maßnahmen umzusetzen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Programmgespräche des Fördergebers, der Bezirksregierung Düsseldorf finden jeweils im Oktober statt. Sobald im Rahmen dieser Gespräche ein Förderzeitpunkt absehbar ist, wird dies im entsprechenden Haushaltjahr berücksichtigt. 

Produkt: 7.000048.700, Sachkonto : 78520000

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2 und 3.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter