hier: Eingabe Nr. 7/2016 vom CDU-Ortsverband Emmerich am Rhein - Mitte -, 46446 Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung lehnt die Ausweisung von Parkflächen für Motorräder auf dem
Alten Markt ab.
Sachdarstellung :
Örtlichkeit und
Verkehrssituation
Der Alter Markt
stellt sich als Fläche mit unterschiedlichen Nutzungen dar. Zum Einen der dem
Verkehr (Kfz, Rad und Fußgänger) vorbehaltene Bereich und zum Anderen der
eigentliche Platz, der vom jeglichem Kraftverkehr befreit ist.
Dieser Platz wurde
in Verbindung mit dem Promenadenausbau geplant und stellt sich als Vorbereich
des Krantores dar und bildet einen Verknüpfungspunkt der Innenstadt mit der
Rheinpromenade. Diese Fläche wurde mit Mitteln der Städtebauförderung
errichtet.
Als
straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist der Alte Markt als Teil der
Haltverbotszone Innenstadt zu betrachten. Dies bedeutet, dass dort nur in
markierten Flächen geparkt werden darf. Im durch Poller eingegrenzten Bereich des
Alten Marktes ist das Parken somit verboten.
Städtebauförderung
Die Neugestaltung
des gesamten Alten Marktes wurde 2006 mit Mitteln der Städtebauförderung
bezuschusst. Die Fördersumme betrug nur auf den Platz bezogen ca. 100.000 €.
Von der Förderung
ausgeschlossen sind gem. den Nebenbestimmungen des Förderbescheides Punkt 10.4
Abs. 3a - Ausgaben für öffentliche Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Die
Zweckbindung läuft erst in 2026 ab.
Hieraus folgt,
dass bei jetziger Ausweisung des Platzes als Motorradparkplatz mit einer
Rückforderung der Zuwendung zu rechnen ist.
Schutz der
Bevölkerung
Aufgrund von
Anwohnerbeschwerden wurde die Rheinpromenade bereits in 1998 ab der Societät
für Motorräder gesperrt. Begründet wurde diese Sperrung mit dem sehr
geräuschintensiven An- und Abfahren der Räder im Bereich der Gastronomie,
zwischen Krantor und Wassertor. Mit Umwandlung der Gastronomiemeile in eine
Fußgängerzone in 2000 wurde diese Sperrung aufgehoben.
Ein konzentriertes
Parken von Motorrädern mit, wie bereits genannt, geräuschintensivem An- und
Abfahren führt zu Belästigungen der Anwohnerschaft, dies besonders wenn es in
einer durch hohe Gebäude eingefassten Platzfläche, wie dem Alten Markt,
geschieht.
In diesem
Zusammenhang wird auch auf das Schreiben verschiedener Anwohner verwiesen, die
sich ebenfalls gegen das parken von Motorrädern auf dem Alten Markt wenden.
Dieses ist der Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung
spricht sich somit gegen eine Ausweisung der Platzfläche für Motorräder aus.
Dies zum Einen bedingt durch die mögliche Rückforderung von Fördermitteln, zum
Anderen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter