Betreff
Parken von Motorrädern auf dem "Alter Markt",
hier: Eingabe Nr. 7/2016 vom CDU-Ortsverband Emmerich am Rhein - Mitte -, 46446 Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0707/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt die Ausweisung von Parkflächen für Motorräder auf dem Alten Markt ab.

 

Sachdarstellung :

 

Örtlichkeit und Verkehrssituation

 

Der Alter Markt stellt sich als Fläche mit unterschiedlichen Nutzungen dar. Zum Einen der dem Verkehr (Kfz, Rad und Fußgänger) vorbehaltene Bereich und zum Anderen der eigentliche Platz, der vom jeglichem Kraftverkehr befreit ist.

Dieser Platz wurde in Verbindung mit dem Promenadenausbau geplant und stellt sich als Vorbereich des Krantores dar und bildet einen Verknüpfungspunkt der Innenstadt mit der Rheinpromenade. Diese Fläche wurde mit Mitteln der Städtebauförderung errichtet.

 

Als straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist der Alte Markt als Teil der Haltverbotszone Innenstadt zu betrachten. Dies bedeutet, dass dort nur in markierten Flächen geparkt werden darf. Im durch Poller eingegrenzten Bereich des Alten Marktes ist das Parken somit verboten. 

 

Städtebauförderung

Die Neugestaltung des gesamten Alten Marktes wurde 2006 mit Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst. Die Fördersumme betrug nur auf den Platz bezogen ca. 100.000 €.

Von der Förderung ausgeschlossen sind gem. den Nebenbestimmungen des Förderbescheides Punkt 10.4 Abs. 3a - Ausgaben für öffentliche Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Die Zweckbindung läuft erst in 2026 ab.

Hieraus folgt, dass bei jetziger Ausweisung des Platzes als Motorradparkplatz mit einer Rückforderung der Zuwendung zu rechnen ist.

 

 

Schutz der Bevölkerung

Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wurde die Rheinpromenade bereits in 1998 ab der Societät für Motorräder gesperrt. Begründet wurde diese Sperrung mit dem sehr geräuschintensiven An- und Abfahren der Räder im Bereich der Gastronomie, zwischen Krantor und Wassertor. Mit Umwandlung der Gastronomiemeile in eine Fußgängerzone in 2000 wurde diese Sperrung aufgehoben.

 

Ein konzentriertes Parken von Motorrädern mit, wie bereits genannt, geräuschintensivem An- und Abfahren führt zu Belästigungen der Anwohnerschaft, dies besonders wenn es in einer durch hohe Gebäude eingefassten Platzfläche, wie dem Alten Markt, geschieht. 

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf das Schreiben verschiedener Anwohner verwiesen, die sich ebenfalls gegen das parken von Motorrädern auf dem Alten Markt wenden. Dieses ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung spricht sich somit gegen eine Ausweisung der Platzfläche für Motorräder aus. Dies zum Einen bedingt durch die mögliche Rückforderung von Fördermitteln, zum Anderen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter