Betreff
Antrag zur Sicherung Bahngleisquerung auf der Bahnhofstraße,
hier: Eingabe Nr. 9/2016 der Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0708/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Örtlichkeit und Zuständigkeit

 

Der Bahnübergang Bahnhofstraße ist ein durch Lichtzeichen und Posten gesicherter Bahnübergang an dem ausschließlich die Hafenbahn quert. Die Zuständigkeit für diesen Übergang liegt bei den Logistischen Diensten und Hafen (LDH) bzw. dem Rhein-Waal-Terminal (RWT).

Straßenbaulastträgerin der Fläche ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) ist jedoch der Eisenbahnunternehmer, hier LDH/RWT, für die Verkehrsflächen in einem Abstand von 2,25 m neben dem äußeren Gleis verantwortlich.

Die Zuständigkeit für die Querung sowie die angrenzenden Verkehrsflächen liegt somit ausschließlich bei den LDH/RWT.

 

Unfalllage

 

Unfälle waren der Stadt Emmerich bisher nicht bekannt, auch eine Anfrage bei der Polizei ergab ein identisches Bild; die Querung hat sich bisher nicht als Gefahrenlage dargestellt.

 

In der Vergangenheit waren die Fugen zwischen den Schienen und dem Straßenbelag durch den Betreiber mittels Seilen gesichert. Diese wurden, da sie entweder entwendet oder herausgezogen wurden nicht mehr eingesetzt.

 

Weiteres Vorgehen

 

Zur Verdeutlichung des Kreuzungspunktes Schiene / Rad-, Gehweg wird die Stadt Emmerich in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Polizei das Verkehrszeichen 101 (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz „Radfahrer Sturzgefahr im Gleisbereich“ anordnen. 

 

Des Weiteren plant der Eisenbahnbetreiber einen Ortstermin mit den Beteiligten um Möglichkeiten zur Reduzierung der Fugenbreite zu erreichen bzw. das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

Über das Ergebnis wird der Ausschuss für Stadtentwicklung informiert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter