Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in Anlage 2
beigefügte Neufassung der Richtlinien für die Vergabe von Bauleistungen sowie
Lieferungen und Leistungen der Stadt
Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Die Modernisierung des Vergaberechtes zum
18.04.2016 macht eine Aktualisierung der Richtlinie für die Vergabe von
Bauleistungen sowie Lieferungen und Leistungen der Stadt Emmerich am Rhein
erforderlich.
Hierbei handelt es sich um redaktionelle
Änderungen, da die Schwellenwerte sich künftig aus der Richtlinie 2014/24/EU
ergeben.
Zudem sind
Vergabeverfahren insbesondere für Liefer- und Dienstleistungen im
Oberschwellenbereich entsprechend den Vorschriften des GWB (4. Teil) durchzuführen.
Die VOL/A EG und die VOF entfallen daher.
Zur
Übersicht wurden in der als Anhang 1
beigefügten geltenden Richtlinie die Änderungen (Ergänzungen und
Streichungen) in rot dargestellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.3.
Peter Hinze
Bürgermeister