Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Kulturausschuss nimmt die Berichterstattung zum
Risikofrüherkennungssystem zur Kenntnis
Sachdarstellung :
Gem. § 10 Abs. 1 EigVO NRW sind für den Eigenbetrieb Maßnahmen zur
Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit zu treffen.
Für die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Eigenbetriebs ist gem. § 10 Abs.1 zu
sorgen.
Hierzu ist u.a. ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht,
die Entwicklung beeinträchtigender Risiken frühzeitig zu erkennen. Zur
Risikofrüherkennung gehören insbesondere
- die Risikoidentifikation,
- die Risikobewertung,
- Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation,
- die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und
- die Dokumentation.
In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Röhricht – Dr. Schillen oHG in Bielefeld wurde ein den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechendes System für
den Eigenbetrieb KKK entwickelt.
Risiken wurden für die Sparten Theater, Studienreisen und Bücherei
festgelegt, definiert und in ein entwickeltes Formblatt übertragen. Daraus
wurde eine Risikomatrix entwickelt, die in der Eintrittswahrscheinlichkeit
niedrig, mittel und hoch eingeteilt ist. Eine evtl. Schadenshöhe wird dabei in
drei Stufen unterteilt.
Die überarbeiteten Risikoerfassungsbögen bzw. die Risiko-Matrix sind als
Anlage beigefügt.
Die Änderungen sind mit roter Schrift gekennzeichnet und werden in der
Sitzung mündlich erörtert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5
Michael Rozendaal
Betriebsleiter