hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Baugesetzbuch
(BauGB), den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich
nördlich der Kirchstraße, östlich der Bebauung Tempelstraße, südlich der Straße
Neuer Steinweg und westlich der Kaßstraße (Flurstücke 582 (teilw.), 604, 628
(teilw.), 646 (teilw.) und 697 (teilw.), Flur 18, Gemarkung Emmerich)
dahingehend zu ändern, dass die Darstellung einer gemischten Baufläche (M)
umgewandelt wird in eine Sondergebietsfläche (SO Einzelhandel und Wohnen).
Die
Verfahrensgebietsgrenze der 89. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Flächennutzungsplanänderung in der
Form der einfache Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien
zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
a)
Notwendigkeit der Flächennutzungsplanänderung
Zur Schaffung von
Planungsrecht für das projektierte Wohn- und Geschäftshaus auf dem Neumarkt
befand sich bisher der Bebauungsplan Nr. E 18/11 – Neumarkt – im
Aufstellungsverfahren. Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung
des zuständigen oberen Verwaltungsgerichts Münster kann dieser nicht wie bisher
vorgesehen im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB, sondern muss im
Normalverfahren aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren darf nach
Auffassung des Gerichts keine Anwendung finden, wenn ein Vorhaben begründet
wird, welche voraussichtlich nicht unerhebliche Umweltauswirkungen haben kann.
Pauschal wird bei Vorhaben mit großflächigem Einzelhandel davon ausgegangen
(vgl. § 3c Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)) i. V.
m. Nr. 18.6.2 und Nr. 18.8 der Anlage 1 UVPG)
Der
Flächennutzungsplan kann dementsprechend nicht mehr wie bisher geplant im Wege
der Berichtigung angepasst werden, sondern soll im Parallelverfahren zu den in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen für den Neumarkt geändert werden.
b)
Inhalte der 89. Flächennutzungsplanänderung
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein stellt die Projektfläche
derzeit als Gemischte Baufläche (M) dar. Durch die 89. Änderung des
Flächennutzungsplans soll die Darstellung für den Bereich des neuen Baukörpers
des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt analog zu den Festsetzungen des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans in eine Sonderfläche (SO) mit der
Zweckbestimmung „Einzelhandel und Wohnungen“ geändert werden. Die übrigen
Bereiche des Änderungsbereiches sollen in der derzeitigen Darstellung als
Gemischte Baufläche (M) verbleiben.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 05.04.2011 einen Grundsatzbeschluss
zur Ansiedlung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt gefasst. In
dieser Ratssitzung wurde die Planung der gernot : schulz architektur GmbH in
Zusammenarbeit mit dem Investor Schoofs Immobilien GmbH als städtebauliches
Grundkonzept für die Entwicklung des Neumarktes beschlossen.
Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am
10.05.2011 beschlossen, auf Basis dieses Konzeptes die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. E 18/11 – Neumarkt – im beschleunigten Verfahren für den
Neumarkt und Umgebung als Grundlage für die Umsetzung der Planung
durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Emmericher Amtsblatt vom
16.06.2011 öffentlich bekannt gemacht.
Am 30.06.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 20.06. – 20.07.2011
statt.
Darüber hinaus wurde
in der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 13.05.2014 die
weiterentwickelten Planungen zum Neumarkt vorgestellt. Hierbei wurde über den
aktuellen Projektstand folgender Bausteine berichtet:
- Hochbauplanung und architektonische
Gestaltung
- Gestaltung der Platzfläche und des
Parkplatzes
- Bauleitplanung
Auf dieser Grundlage
wurden die aktualisierten Planungen der Öffentlichkeit am 05.06.2014 im Rahmen
einer Bürgerinformation vorgestellt.
Aufgrund dessen wird
für die Flächennutzungsplanänderung von einer besonderen Bürgerbeteiligung in
Form einer Bürgerversammlung abgesehen, sondern eine einfache Bürgerbeteiligung
gem. des Punktes 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung im
Bauleitplanverfahren in Form einer öffentlichen Bekanntmachung durchgeführt.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 soll
durchgeführt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter