hier: Eingabe Nr. 6/2016 von Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Pankoke
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe Nr. 6/2016, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für die Teilfläche Baustraße und Umfeld, die als Mischbaufläche dargestellt ist, zu ändern und als Wohnbaufläche darzustellen, nicht zu folgen.
Sachdarstellung :
Der Rat hat in
seiner Sitzung 05.04.2016 die Eingabe Nr. 6/2016 von Herrn Dipl.-Ing. Jürgen
Pankoke an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Der
Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er stellt für das
gesamte Stadtgebiet die beabsichtigte Nutzung dar. Dabei ist er nicht
parzellenscharf und hat keine Außenwirkung. Der verbindliche Bauleitplan ist
der Bebauungsplan, der als Satzung erlassen wird. Die Festsetzungen eines
Bebauungsplanes erzeugen Rechtswirkung für und gegen jedermann, insbesondere
für Grundstückseigentümer.
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein stellt im Bereich der Baustraße
eine gemischte Baufläche dar. Der Antragsteller fordert für diesen Bereich eine
Flächennutzungsplanänderung durchzuführen und eine Wohnbaufläche darzustellen.
Für die beantragte
Flächennutzungsplanänderung gibt es kein Planungserfordernis im Sinne des § 1
Abs. 3 BauGB. Des Weiteren gibt es auch keinen Anspruch auf die Aufstellung,
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen (ebenfalls § 1 Abs. 3
BauGB).
Gegenstand des
Antrags ist ein kleiner Teilbereich innerhalb des Kernbereichs Emmerichs,
unweit der Innenstadt gelegen. Der Kernbereich - gemeint ist hier der Bereich
südlich des Großen Walls - ist
vollständig als gemischte Baufläche dargestellt. Ausnahme stellen hier
lediglich Gemeinbedarfsflächen und Sonderbauflächendarstellung dar. Es würde
dem Gesamtkonzept des Flächennutzungsplanes widersprechen, würde man die
beantragte Fläche als Wohnbaufläche darstellen. Man würde eine Art
„Insel-Darstellung“ schaffen, die keinerlei Sinn ergibt, die nicht der
Zielvorstellung der Stadt entspricht, auf die es keinen Anspruch gibt und zudem
auch keinen Anlass, ein dazu notwendiges Verfahren einzuleiten.
Zur
Veranschaulichung dieses Sachverhaltes ist der Vorlage eine Karte als Anlage
beigefügt mit einem Auszug aus dem Flächennutzungsplan einschließlich des
Änderungswunsches.
Der Antragsteller
wohnt offenbar bereits sehr lange in der Baustraße und muss sich zum Zeitpunkt
des Einzugs darüber bewusst gewesen sein, dass die Stadt für den Bereich die
Zielvorstellung einer gemischten Baufläche verfolgt.
Zudem soll nochmals
darauf hingewiesen werden, dass der Flächennutzungsplan für den Antragsteller
keine verbindliche Wirkung hat.
In den Ausführungen
der Eingabe legt der Antragsteller seine Meinung dar, dass das Wohnen
überwiege. Er bezieht sich dabei auf den Bereich Baustraße und Patersteege. Wie
eingangs dargelegt, ist der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf. Es muss
ein großflächiger Raum betrachtet werden. Dort gibt es eine Vielzahl an
gewerblichen Nutzungen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter