hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zum Absehen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Baugesetzbuch
(BauGB), den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich
nördlich der Wardstraße, östlich der landwirtschaftlich genutzten Fläche,
südlich der Wohnbebauung an der Eltener Straße, und westlich der Eltener Straße
(Flurstücke 141, 142 und 148, Flur 27, Gemarkung Emmerich und Flurstück 625,
Flur 29, Gemarkung Emmerich) dahingehend zu ändern, dass die Darstellung einer
Wohnbaufläche sowie einer Fläche für Landwirtschaft umgewandelt wird in eine
„Sonderbaufläche Lebensmitteldiscounter“.
Die
Verfahrensgebietsgrenze der 87. Änderung des Flächennutzungsplans ist in der
Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 abzusehen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die von der Planung
betroffenen Flächen werden derzeit durch den großflächigen
Lebensmitteldiscountmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 856 qm und einer
Geschossfläche (Grundfläche) von ca. 1.248 qm sowie zugehörigen Stellplätzen
genutzt.
Der Betreiber des Lebensmitteldiscounters hat 2014 zwei Bauvoranfragen
für
-
eine
Erweiterung des Marktes mit einer Verkaufsfläche (VK) von ca. 1.185 qm und
einer Geschossfläche (GF) von ca. 1.702 qm und
-
den
Abriss und Neubau mit einer VK von ca. 1.335 qm und einer GF von ca. 1.950 qm
eingereicht.
Da der Standort des
Lebensmitteldiscounters außerhalb der im Einzelhandelskonzept der Stadt
Emmerich am Rhein ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche liegt, sollen für
den bestehende Betrieb wesentliche Erweiterungen und Nutzungsänderungen
bezüglich der Sortimentsstruktur ausgeschlossen werden.
Hierzu soll die
Fläche im Flächennutzungsplan zukünftig als „Sonderbaufläche
Lebensmitteldiscounter“ dargestellt werden.
Konkretere Festsetzungen erfolgen im Rahmen der parallelen Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. E 27/3 – Wardstraße / Eltener Straße –.
Dieser Bebauungsplan wurde bisher als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren darf jedoch nach der zwischenzeitlich
ergangenen Rechtsprechung des zuständigen oberen Verwaltungsgerichts Münster
keine Anwendung finden, wenn ein Vorhaben begründet wird, welches
voraussichtlich nicht unerhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Bei Vorhaben
mit großflächigem Einzelhandel ist daher eine allgemeine Vorprüfung des
Einzelfalls durchzuführen (vgl. § 3c Satz 1 Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)) i. V. m. Nr. 18.6.2 und Nr. 18.8 der
Anlage 1 UVPG).
Die Prüfung der UVP-Pflicht im Rahmen
der allgemeinen UVP-Vorprüfung des Einzelfalls wurde bereits durchgeführt. Es
wurden insgesamt keine erheblichen Umweltauswirkungen erkannt, wenn
Festsetzungen zu Lärmpegelbereichen und Lärmzusatzkontingenten getroffen
werden. Gemäß der Rechtsprechung schließen solche umweltrelevanten
Festsetzungen das beschleunigte Verfahren aus.
Der
Flächennutzungsplan kann somit nicht mehr wie bisher geplant im Wege der
Berichtigung angepasst werden, sondern soll im Parallelverfahren geändert
werden.
Zu 2)
Zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. E 27/3 –
Wardstraße / Eltener Straße – wurde bereits vom 12.11.2014 bis zum 12.12.2014
eine frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Einsichtnahme in den Planvorentwurf durchgeführt.
Die Planungsziele der
Sicherung des bestehenden Betriebes sind seitdem unverändert. Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist bereits
durchgeführt worden. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann
nach den Regelungen des § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB abgesehen werden. Eine
intensive Öffentlichkeitsbeteiligung zur Flächennutzungsplan-Änderung findet im
weiteren Planverfahren parallel mit dem Bebauungsplan in Form der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurden bereits Gutachten
erstellt. Diese können im Rahmen der
Flächennutzungsplanänderung verwendet werden. Für die
Flächennutzungsplanänderung fallen somit Kosten für die Erstellung des
Umweltberichtes an. Eine Deckung ist aus dem Produkt 1.100.09.01.01, Sachkonto
52910000 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter