Betreff
Beschluss einer Transparenzsatzung,
hier: Eingabe Nr. 11/2016 der Alternative für Deutschland
Vorlage
01 - 16 0760/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, von der Einführung einer „Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung)“ bei der Stadt Emmerich am Rhein abzusehen.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Schreiben vom 21. März 2016 regen die Herren Werner Düffels und Christoph Kukulies (Alternative für Deutschland) (Anlage 1) an, über die vom Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) im Dezember 2015 an alle Kommunen verschickte Transparenz-Mustersatzung zu beraten und zu beschließen (Anlage 2).

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat diese Anregung gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zur Erledigung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Die aufgrund des Versandes der Mustersatzung Ende vergangenen Jahres offensichtlich von mehreren Kommunen eingeschalteten Kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW) haben sich der Thematik angenommen und entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert (Stellungnahme StGB NRW Anlage 3).

 

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände bedarf es einer Transparenzsatzung zur Sicherstellung von Bürgerbeteiligung und Transparenz nicht.

Die Stadt Emmerich am Rhein teilt nach Prüfung des Sachverhaltes diese Wertung. Eine derartige Satzung ist zum einen aufgrund der gesetzlich verankerten Informationsrechte (Informationsfreiheitsgesetz IFG NRW) weder erforderlich noch  zielführend.

Darüber hinaus werden vor Ort ohne eine Selbstverpflichtung durch Satzung Bürgerbeteiligung und Transparenz seit Jahren praktiziert und haben einen hohen Stellenwert :

Ein Ratsinformationssystems, das Interessierten den direkten Zugriff auf alle politischen Entscheidungsprozesse vom Zeitpunkt der Vorberatungen in den Gremien bis zur endgültigen Beschlussfassung ermöglicht, wurde in Emmerich am Rhein eingeführt, lange bevor es zum Standard wurde.

Im Planungsbereich wird die Bürgerbeteiligung weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß praktiziert.

Die in der Umsetzungsphase befindliche Neukonzeption des Internetangebotes der Stadt Emmerich am Rhein verfolgt darüber hinaus die Zielsetzung, Informationen leicht zugänglich  und aktuell vorzuhalten und die Transparenz weiter zu steigern.

 

 

Die in § 5 Abs. 1 der Mustersatzung genannten pflichtig zu veröffentlichenden Informationsrubriken werden in Teilen bereits jetzt bereitgestellt.

Die verbleibenden Kategorien des Satzungskataloges – exemplarisch genannt seien

 

Nr. 4  Tätigkeitsberichte und Ergebnisse der Rechnungsprüfung

Nr. 10 Regelungen erteilter Baugenehmigung

Nr. 15 Verträge der Daseinsvorsorge und sonstige Verträge

Nr. 16 Vergabeentscheidungen über Bauleistungen, Lieferungen, sonstige Leistungen-

 

unterliegen engen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie den Schutzvorschriften des IFG NRW über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. personenbezogene Daten.

 

Als höherrangiges Recht bildet das IFG NRW insgesamt den rechtlichen Rahmen. Die Regelungen in einer Transparenzsatzung dürfen somit in rechtlicher Hinsicht nicht über

den Regelungsrahmen des IFG NRW hinausgehen.

Die Bürgerinnen und Bürger können folglich durch eine kommunale Transparenzsatzung nicht mehr Informationen erhalten als nach den höherrangigen Vorschriften des IFG NRW.

 

Unbestritten hätte ein nach der Mustersatzung zu erstellendes Informationsregister den Vorteil, dass die Informationsarten zentral an einer Stelle gebündelt zum Abruf bereitgestellt würden. Allerdings würde dies auf der anderen Seite die kosten- und personalintensive Beschaffung, Einrichtung und Pflege einer speziellen Software für ein solches Register bedeuten.

 

Es gilt, den Prozess des Ausbaus von Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Stadt Emmerich am Rhein unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Möglichkeiten fortzusetzen.

Einer satzungsbedingten Verpflichtung zur sofortigen Bereitstellung der dort definierten Themenfelder kann mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht entsprochen werden.

Dieser Weg wird zudem nicht als zielführend qualifiziert. Vielmehr sollte die Stadt Emmerich am Rhein an der Zielsetzung festhalten, das Internet- und Open Data-Angebot in den nächsten Jahren stetig weiter auszubauen, und die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger interessanten Informationen sukzessive bereitstellen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister