hier: Eingabe Nr. 11/2016 der Alternative für Deutschland
Beschlussvorschlag
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt,
von der Einführung einer „Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit
(Transparenzsatzung)“ bei der Stadt Emmerich am Rhein abzusehen.
Sachdarstellung :
Mit Schreiben vom 21. März 2016 regen die Herren Werner Düffels und
Christoph Kukulies (Alternative für Deutschland) (Anlage 1) an, über die vom
Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) im Dezember 2015 an alle Kommunen verschickte
Transparenz-Mustersatzung zu beraten und zu beschließen (Anlage 2).
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat diese Anregung gemäß § 4 Abs. 2
der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zur Erledigung an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die aufgrund des Versandes der Mustersatzung
Ende vergangenen Jahres offensichtlich von mehreren Kommunen eingeschalteten
Kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW) haben
sich der Thematik angenommen und entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert
(Stellungnahme StGB NRW Anlage 3).
Nach Auffassung der kommunalen
Spitzenverbände bedarf es einer Transparenzsatzung zur Sicherstellung von
Bürgerbeteiligung und Transparenz nicht.
Die Stadt Emmerich am Rhein teilt nach
Prüfung des Sachverhaltes diese Wertung. Eine derartige Satzung ist zum einen
aufgrund der gesetzlich verankerten Informationsrechte
(Informationsfreiheitsgesetz IFG NRW) weder erforderlich noch zielführend.
Darüber hinaus werden vor Ort ohne eine
Selbstverpflichtung durch Satzung Bürgerbeteiligung und Transparenz seit Jahren
praktiziert und haben einen hohen Stellenwert :
Ein Ratsinformationssystems, das
Interessierten den direkten Zugriff auf alle politischen Entscheidungsprozesse
vom Zeitpunkt der Vorberatungen in den Gremien bis zur endgültigen
Beschlussfassung ermöglicht, wurde in Emmerich am Rhein eingeführt, lange bevor
es zum Standard wurde.
Im Planungsbereich wird die
Bürgerbeteiligung weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß praktiziert.
Die in der Umsetzungsphase befindliche
Neukonzeption des Internetangebotes der Stadt Emmerich am Rhein verfolgt
darüber hinaus die Zielsetzung, Informationen leicht zugänglich und aktuell vorzuhalten und die Transparenz
weiter zu steigern.
Die in § 5 Abs. 1 der Mustersatzung
genannten pflichtig zu veröffentlichenden Informationsrubriken werden in Teilen
bereits jetzt bereitgestellt.
Die verbleibenden Kategorien des
Satzungskataloges – exemplarisch genannt seien
Nr. 4
Tätigkeitsberichte und Ergebnisse der Rechnungsprüfung
Nr. 10 Regelungen erteilter Baugenehmigung
Nr. 15 Verträge der Daseinsvorsorge und
sonstige Verträge
Nr. 16 Vergabeentscheidungen über
Bauleistungen, Lieferungen, sonstige Leistungen-
unterliegen engen gesetzlichen
Rahmenbedingungen wie den Schutzvorschriften des IFG NRW über Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse bzw. personenbezogene Daten.
Als höherrangiges Recht bildet das IFG NRW
insgesamt den rechtlichen Rahmen. Die Regelungen in einer Transparenzsatzung
dürfen somit in rechtlicher Hinsicht nicht über
den Regelungsrahmen des IFG NRW hinausgehen.
Die Bürgerinnen und Bürger können folglich
durch eine kommunale Transparenzsatzung nicht mehr Informationen erhalten als
nach den höherrangigen Vorschriften des IFG NRW.
Unbestritten hätte ein nach der
Mustersatzung zu erstellendes Informationsregister den Vorteil, dass die
Informationsarten zentral an einer Stelle gebündelt zum Abruf bereitgestellt
würden. Allerdings würde dies auf der anderen Seite die kosten- und
personalintensive Beschaffung, Einrichtung und Pflege einer speziellen Software
für ein solches Register bedeuten.
Es gilt, den Prozess des Ausbaus von
Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Stadt Emmerich am Rhein unter
Einbeziehung der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen
Möglichkeiten fortzusetzen.
Einer satzungsbedingten Verpflichtung zur
sofortigen Bereitstellung der dort definierten Themenfelder kann mit den zur
Verfügung stehenden Ressourcen nicht entsprochen werden.
Dieser Weg wird zudem nicht als zielführend
qualifiziert. Vielmehr sollte die Stadt Emmerich am Rhein an der Zielsetzung
festhalten, das Internet- und Open Data-Angebot in den nächsten Jahren stetig
weiter auszubauen, und die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger interessanten
Informationen sukzessive bereitstellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Peter Hinze
Bürgermeister