hier: Bauvorhaben Rheinpromenade 20-21 / Fischerort 15-17
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das geplante Bauvorhaben
Rheinpromenade 20-21 / Fischerort 15-17 einschließlich der verwaltungsseitig
angemerkten Gestaltungsvorgaben zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, dem
Antragsteller aufzuerlegen, die konkretisierte Planung dem Ausschuss für
Stadtentwicklung noch einmal zur Kenntnis zu geben.
Sachdarstellung :
Das geplante Bauvorhaben wurde nach vorheriger Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.01.2010 (Vorlage-Nr. 05-15 0113/2010) vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das seinerzeitige Votum des Gestaltungsbeirates sowie die betreffenden Fassadenansichten sind der Vorlage beigefügt.
In der Nachfolge wurde das geplante Bauvorhaben von der Grundstückseigentümerin zunächst nicht weiterverfolgt.
Nunmehr hat sich ein neuer Eigentümer und Investor gefunden, der das
Vorhaben kurzfristig realisieren möchte. Es ist beabsichtigt, das Vorhaben auf
Basis des seinerzeitigen Beschlusses zu errichten. Mit dem Architekten haben
bereits Abstimmungsgespräche stattgefunden.
Die Planungen wurden daraufhin in einigen Bereichen verändert.
Die nunmehr vorliegende Planung weicht gegenüber der seinerzeitigen
Beschlussfassung in folgenden Bereichen ab:
- Eine
gastronomische Nutzung im Erdgeschoss soll nunmehr nicht realisiert werden.
- Statt dessen
sollen im Erdgeschoss Garagen sowohl am Fischerort als auch an der
Rheinpromenade errichtet werden. Die Garagentore sollen dabei hochwertig
gestaltet werden, in Anlehnung an das Vorhaben an der Fährstraße / Ecke
Rheinpromenade.
- Bauliche
Einbindung des vorhandenen Treppenhauses im Gebäude Fischerort 15 in das
Nachbargebäude Fischerort 13
Die Verwaltung ist der Auffassung, vor dem Hintergrund des langen
Zeitraumes von der Planung bis zur nunmehr angedachten Umsetzung, dieses
Vorhaben zu stützen.
Das nunmehr vorhandene vielfältige gastronomische Angebot in der sog.
Gastro-Meile ist als ausreichend anzusehen, so dass in der Abwägung des
Risikos, dass der städtebauliche Missstand auf Dauer nicht beseitigt wird, ein
Zugeständnis rechtfertigt.
Der vorliegende Entwurf zeigt auf, dass dieser durch die Anordnung der
Garagentore die in der Stellungnahme des Gestaltungsbeirates angesprochene
„Erdverbundenheit“ des von der Rheinpromenade zum Fischerort durchgesteckten
Baukörpers in Teilen vermissen lässt.
Nach Abwägung aller Gesichtspunkte schlägt die Verwaltung daher vor, dem
Vorhaben dem Grunde nach Zustimmung zu erteilen mit der Maßgabe, dass für den
Bereich der Rheinpromenade der rechte Teil der geplanten Bebauung durch die
Verwendung gebrannter Materialien (Klinker) an den Fassadenseiten bzw. –ecken
optisch umklammert wird und somit die „Erdverbundenheit“ des ursprünglichen
Entwurfes erhalten bleibt (siehe hierzu die Anlage 2).
Ähnliches gilt auch für die Fassade Fischerort. Hier wurde mit dem
Architekten vereinbart zu prüfen, die im Erdgeschoss zurückgesetzten
Mauerscheiben des linken Gebäudeteiles vorzuziehen, um somit auch hier die
Erdverbundenheit des Baukörpers zu erreichen.
Dies wird vermutlich dazu führen, dass zumindest 1 Garagenstellplatz weniger
errichtet werden kann. Vor dem Hintergrund der vorab geschilderten Abwägung und
dem gegenüber dem Antragsteller dargestellten Entgegenkommen hinsichtlich der
Anlage von Garagen im Erdgeschoss, hält die Verwaltung dies jedoch für
vertretbar, zumal dieses Zugeständnis nicht zu Lasten der Architekturqualität
gehen darf. Ggf. muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine
Stellplatzablöse erfolgen.
Das derzeit in dem Gebäude Fischerort 15 liegende Treppenhaus des
Nachbarhauses Fischerort 13 soll erhalten bleiben. Bei dem ursprünglichen
Entwurf sollte dieses in den Neubau integriert werden.
Abweichend hierzu ist nunmehr vorgesehen, das Treppenhaus in das
Nachbargebäude einschließlich des Satteldaches zu integrieren. Auf diese Weise
wird dieses Treppenhaus Teil des Nachbargebäudes und zeigt sich auch in der
Fassadenarchitektur. Die Abweichung hält die Verwaltung für unproblematisch.
Die übrige Gestaltung entspricht im Wesentlichen den seinerzeitigen Vorgaben des Gestaltungsbeirates.
Der Architekt wird das Vorhaben in der Sitzung vorstellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter