Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.05.2016 zur Schulausschusssitzung
Vorlage
04 - 16 0771/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss lehnt den Antrag der CDU vom 19.05.2016 ab.

 

 

Sachdarstellung :

Bezüglich der Ausgestaltung der Baumaßnahmen an der Leegmeerschule sieht die Verwaltung bezüglich des Umfangs und der Nutzungsmöglichkeiten der erforderlichen Räume erheblichen Beratungsbedarf. Dies ist den Fraktionsvertretern im Rahmen der Diskussion über die Vergabe der „Phase 0“ bereits in einer Besprechung am 26. April 2016 mitgeteilt worden.

 

Alle Grundschulen der Stadt Emmerich am Rhein werden als zweizügige Grundschulen geführt, das heißt, es können pro Jahrgang zwei Parallelklassen gebildet werden. Einzig bei der Leegmeer- und der Liebfrauenschule kann bei entsprechenden Schülerzahlen alternierend eine dritte Klasse eingerichtet werden.

Für die Leegmeerschule bedeutet dies, dass 8 Klassen oder im Bedarfsfall höchstens 10 Klassen eingerichtet werden können. Diese Regelung war seinerzeit erforderlich, um den vorhandenen Schulraum auch entsprechend der Vorgaben einzusetzen, bzw. weiteren Raumbedarf möglichst zu vermeiden. Eine Grundschule mit max. 10 Klassen hat zusätzlich einen Bedarf von 2 Mehrzweckräumen. Addiert ergibt dies einen Bedarf von 12 Klassen in Klassenraumgröße.

Der an der Leegmeerschule eingerichtete Offene Ganztag hatte sich innerhalb kurzer Zeit derart entwickelt, dass zusätzliche Gruppen (insgesamt 3 Gruppen) eingerichtet werden mussten. Seit zwei Jahren werden die beiden v. g. Mehrzweckräume dem Offenen Ganztag zur Verfügung gestellt, wodurch die Nutzung als Mehrzweckraum stark eingeschränkt wurde. Zusätzlich gibt es noch eine ‚Schule plus‘-Gruppe.

Zum Schuljahr 2015/2016 wurde die Leegmeerschule als „Schule des gemeinsamen Lernens“ vom Schulamt des Kreises Kleve benannt. Schulen des gemeinsamen Lernens beschulen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam. Die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt teils innerhalb des Klassenverbandes, teils differenziert. Hierzu sind Differenzierungsräume notwendig. Die Räumlichkeiten der Leegmeerschule beherbergen nicht genügend Zusatzräume, die für die notwendige Differenzierung genutzt werden könnten.

Aus vor genannten Gründen wurde mit Ratsbeschluss vom 15. September 2015 festgelegt, dass die Leegmeerschule entsprechend ausgebaut werden soll, um den gestiegenen Raumbedarf für Betreuung und Differenzierung auszugleichen.

Erste Überlegungen erfolgten dafür gemeinsam zwischen Schulleitung und Schulträger (Schulverwaltung).

Zeitgleich wurde bereits an der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung gearbeitet. Hier wurden auch die Anmeldezahlen für die Grundschulen im Schuljahr 2016/2017 eingearbeitet. Die Fortschreibung (Teilplanung für den Primarbereich) wurde dem Schulausschuss am 20.01.2016 vorgestellt.

Aufgrund der veränderten Ausarbeitungen und Prognosen aus der Schulentwicklungsplanung zeichnete sich das Erfordernis ab, eine Schule im Innenstadtbereich (Rheinschule, Leegmeerschule oder Liebfrauenschule) dreizügig auszubauen. Aufgrund der Erreichbarkeit (Wohnsitz der Mehrheit der Schülerinnen und Schüler) sowie der bereits vorhandenen Gebäude und der Erweiterungsmöglichkeiten wurde in gleicher Sitzung vorgeschlagen, die Leegmeerschule entsprechend zu erweitern.

Der Rat der Stadt Emmerich hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2016 den Ausbau der Leegmeerschule zu einer dreizügigen Grundschule beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen für den Schulausbau umzusetzen.

 

Es liegen der Verwaltung mit den Beschlüssen vom 15.09.2015 und vom 16.02.2016 zwei Aufträge vor, die Leegmeerschule aus verschiedenen Gründen zu erweitern. Addiert man allein die erforderlichen Räume für den zusätzlichen Raumbedarf, erhält man eine groben Überblick über die Dimension des Bauvolumens, das am Standort der Leegmeerschule zusätzlich zum bisherigen Raumbestand errichtet werden muss.

Die Leegmeerschule hat derzeit 12 Räume in Klassenraumgröße und einige kleinere Räume, die bereits für die Differenzierung benötigt werden. Die beiden größeren Räume – die ehemaligen Umkleiden der abgerissenen alten Turnhalle – sind für Unterrichtszwecke kaum zu gebrauchen (deutlich zu niedrig, schlechter Geruch, da ehemaliger Nassbereich) und würden ggf. einem Erweiterungsbau weichen müssen.

Bestand

 

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Für die Erweiterung zu einem dreizügigen Schulsystem benötigt man entsprechend der alten Schulbaurichtlinien (werden als Richtlinie immer noch herangezogen) zwölf Klassenräume und drei Mehrzweckräume. Für die Differenzierung gibt es keine verbindlichen Vorgaben, es sollte jedoch mindestens pro Jahrgang ein Differenzierungsraum zur Verfügung stehen.

Im Bereich der Betreuung gibt es derzeit drei Gruppen ‚Offene Ganztagsschule‘ und eine Gruppe ‚Schule plus‘ (1. Gruppe OGS und Schule plus sind in angemieteten Räumen der kath. Kirchengemeinde und die OGS-Gruppen 2 und 3 in den beiden Mehrzweckräumen der Schule untergebracht). Die Gruppen sind im jetzigen Auslastungsgrad der Schule bereits an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. Mit oder ohne Erweiterung zur Dreizügigkeit muss über die Einrichtung einer vierten Gruppe nachgedacht werden. Für die Planung wären zumindest vier OGS-Gruppen und eine Schule plus-Gruppe zu berücksichtigen. Zurzeit wird in jeder Gruppe das Mittagessen selbst zubereitet (cook and chill – also aufgewärmt). Diese Aufteilung ist den bisherigen räumlichen Gegebenheiten geschuldet und nicht optimal. Bei einer Neuplanung sollte ein vernünftiger zentraler Küchenbereich eingeplant werden.

Von der Schulleitung ist gewünscht, dass die Schulsozialarbeit im Bereich des Offenen Ganztages eine entsprechende Unterbringung findet (Büro mit Besprechungsmöglichkeit für Elterngespräche, etc.). Die bisherigen Räumlichkeiten lassen dies nicht zu.

aktuelle Nutzung

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Differenzierung derzeit in einem Nebenraum und alter Umkleide

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klassenräume

Betreuung

 

 

Mehrzweckräume

Differenzierung

Sozialarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedarf

 

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Unabhängig von der tatsächlich erforderlichen Größe der Räume (Küchenbereich ist dort noch nicht berücksichtigt) verdoppelt sich fast der Raumbedarf. Bei den Differenzierungsräumen können unterschiedlich große Räume in Betracht genommen werden (ca. halbe Klassenraumgröße).

 

Ein Teil der Verwaltungsräume der Schule ist in der ehemaligen Hausmeisterwohnung untergebracht. Die Nutzung ist nicht als optimal anzusehen, da die Sekretärin bereits etwas zu abseits ihren Arbeitsbereich hat und die stellvertretende Schulleitung noch entfernter ebenfalls schlecht erreichbar ist. Neben der geringen Größe des Büros der stellvertretenden Schulleitung, wirkt der derzeit von der Schulsozialarbeiterin genutzte Raum wie eine Abstellkammer. Elterngespräche können dort nicht geführt werden. Dies wird an einer Schule des gemeinsamen Lernens jedoch immer wichtiger werden.

 

Um der Schule einen entsprechendes Raumangebot schaffen zu können, sind erhebliche Investitionen erforderlich. Im Rahmen des Auftrages des Rates an die Verwaltung wird unter den erforderlichen Vorbereitungen von Seiten der Verwaltung auch eine entsprechende Schulraumplanung angesehen. Auch wenn die Schulleitung bereits eine Auflistung der aus ihrer Sicht erforderlichen räumlichen Erweiterungen erstellt hat, sollte man nicht auf die Erfahrungen und Anregungen eines erfahrenen Schulbaubüros verzichten. Dabei sollte auch beachtet werden, dass Schule seit einigen Jahren nicht mehr nur Lernort, sondern inzwischen auch Lebensort ist, der über die reine Wissensvermittlung hinaus vielfältige Aufgaben beim Heranwachsen der Kinder beherbergt.

Baumaßnahmen in dem vorgesehenen Umfang bedeuten für die betroffene Schule während der Bauphase eine hohe Belastung. Es bietet jedoch auch die einmalige Chance, pädagogische und organisatorische Anforderungen aller am Schulleben Beteiligten weit möglichst zu berücksichtigen. Dies gelingt jedoch nur, wenn man sich vor der baulichen Vorplanung und der Entwurfsphase Zeit nimmt, um eine Vorbereitungs- und Entwicklungsphase (Phase 0) durchzuführen.

Die Phase 0 umfasst über eine sorgfältige Bestandsaufnahme aller relevanten Daten hin die Entwicklung von belastbaren Nutzungsszenarien und Organisationsmodellen für die anstehende Bauaufgabe. Sie mündet in eine pädagogisch-räumliche Konzeption, die als Grundlage für die weiteren Planungsschritte dient.

Wie auch schon bei der Gesamtschule besteht die Phase 0 aus einer Bestandsaufnahme mit Interviews der einzelnen an und in der Schule tätigen Personengruppen. In zwei Workshops werden die einzelnen Anforderungen und Wünsche an den Schulbau ermittelt und die räumlichen Beziehungen ausgearbeitet.

Herkömmliche Schulbauten beruhen meistens auf den Grundsätzen des Lernens im 19. Jahrhundert, dem Frontalunterricht. Die reihe Wissensvermittlung gibt es zwar auch noch, jedoch wird heute im Unterricht immer mehr auf Kompetenzorientierung gesetzt, in dem die Schülerinnen und Schüler aktiv im Unterricht ihr Wissen erarbeiten. Unterricht wird aktiv und erlebnisorientiert gestaltet.

Diese grundsätzliche Änderung in der Unterrichtsweise sollte sich in modernen Schulbauten in der Architektur widerspiegeln. Die Lernmethoden und Unterrichtsarrangements werden vielfältiger, Raum für das Lernen allein, zu zweit und in Kleingruppen gewinnt immer mehr an Bedeutung und muss bei der Planung berücksichtigt werden. Es muss aber auch Raum für Austausch und Diskussion geben, ebenso wie Raum für die Präsentation von Lernergebnissen. Weiterhin müssen die Anforderungen des Ganztagsunterrichts und der Inklusion Berücksichtigung finden.

Es sollte nicht vergessen werden, dass Schulbauten für eine durchschnittliche Nutzungsdauer von mindestens 40 Jahren gebaut werden. Dabei sollte wohl überlegt sein, wie gebaut wird, damit auch den künftigen Nutzern noch ein voll nutzbares Schulgebäude zur Verfügung steht. Ein Blick nach vorne ist daher unumgänglich. Die Fragestellung nach der Schule von morgen oder übermorgen bezieht auch die Flexibilität der Räume ein, um für künftige Nutzungen gerüstet zu sein.

Diese vielfältigen Anforderungen, kombiniert mit den Wünschen der am Schulleben beteiligten Personen erfordert für die Entwicklung von Raumprogrammen eine besondere Qualifikation und ausreichende Erfahrungen im Schulbau.

Von den durch die Vergabestelle kontaktierten Schulbau-Architekturbüros, die eine derartige Arbeit anbieten, war das Architekturbüro Hausmann aus Aachen das einzige Büro, dass einen kurzfristigen Einstieg in die Phase 0 möglich machen konnte.

 

 

Die von der CDU beantragte sofortige Beauftragung eines hiesigen Architekten zur Umsetzung eines Anbaus von zwei Klassenräumen würde der weiteren Entwicklung aufgrund eines zukunftsfähigen Gesamtkonzeptes entgegen wirken. Die Beschränkung des Ausbaus auf lediglich zwei Klassenräume würde auch der Verpflichtung des Schulträgers entgegenstehen, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulgebäude bereitzustellen (§ 79 SchulG NRW).

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister