Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss lehnt den Antrag der CDU vom
19.05.2016 ab.
Sachdarstellung :
Bezüglich der Ausgestaltung der Baumaßnahmen an der
Leegmeerschule sieht die Verwaltung bezüglich des Umfangs und der
Nutzungsmöglichkeiten der erforderlichen Räume erheblichen Beratungsbedarf.
Dies ist den Fraktionsvertretern im Rahmen der Diskussion über die Vergabe der
„Phase 0“ bereits in einer Besprechung am 26. April 2016 mitgeteilt worden.
Alle Grundschulen der Stadt Emmerich am Rhein
werden als zweizügige Grundschulen geführt, das heißt, es können pro Jahrgang
zwei Parallelklassen gebildet werden. Einzig bei der Leegmeer- und der Liebfrauenschule
kann bei entsprechenden Schülerzahlen alternierend eine dritte Klasse
eingerichtet werden.
Für die Leegmeerschule bedeutet dies, dass 8
Klassen oder im Bedarfsfall höchstens 10 Klassen eingerichtet werden können.
Diese Regelung war seinerzeit erforderlich, um den vorhandenen Schulraum auch
entsprechend der Vorgaben einzusetzen, bzw. weiteren Raumbedarf möglichst zu
vermeiden. Eine Grundschule mit max. 10 Klassen hat zusätzlich einen Bedarf von
2 Mehrzweckräumen. Addiert ergibt dies einen Bedarf von 12 Klassen in
Klassenraumgröße.
Der an der Leegmeerschule eingerichtete Offene
Ganztag hatte sich innerhalb kurzer Zeit derart entwickelt, dass zusätzliche
Gruppen (insgesamt 3 Gruppen) eingerichtet werden mussten. Seit zwei Jahren
werden die beiden v. g. Mehrzweckräume dem Offenen Ganztag zur Verfügung
gestellt, wodurch die Nutzung als Mehrzweckraum stark eingeschränkt wurde.
Zusätzlich gibt es noch eine ‚Schule plus‘-Gruppe.
Zum Schuljahr 2015/2016 wurde die Leegmeerschule
als „Schule des gemeinsamen Lernens“ vom Schulamt des Kreises Kleve benannt.
Schulen des gemeinsamen Lernens beschulen Kinder mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam. Die Beschulung von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt teils innerhalb des Klassenverbandes,
teils differenziert. Hierzu sind Differenzierungsräume notwendig. Die
Räumlichkeiten der Leegmeerschule beherbergen nicht genügend Zusatzräume, die
für die notwendige Differenzierung genutzt werden könnten.
Aus vor genannten Gründen wurde mit Ratsbeschluss
vom 15. September 2015 festgelegt, dass die Leegmeerschule entsprechend
ausgebaut werden soll, um den gestiegenen Raumbedarf für Betreuung und
Differenzierung auszugleichen.
Erste Überlegungen erfolgten dafür gemeinsam
zwischen Schulleitung und Schulträger (Schulverwaltung).
Zeitgleich wurde bereits an der Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung gearbeitet. Hier wurden auch die Anmeldezahlen für die
Grundschulen im Schuljahr 2016/2017 eingearbeitet. Die Fortschreibung
(Teilplanung für den Primarbereich) wurde dem Schulausschuss am 20.01.2016
vorgestellt.
Aufgrund der veränderten Ausarbeitungen und
Prognosen aus der Schulentwicklungsplanung zeichnete sich das Erfordernis ab,
eine Schule im Innenstadtbereich (Rheinschule, Leegmeerschule oder Liebfrauenschule)
dreizügig auszubauen. Aufgrund der Erreichbarkeit (Wohnsitz der Mehrheit der
Schülerinnen und Schüler) sowie der bereits vorhandenen Gebäude und der
Erweiterungsmöglichkeiten wurde in gleicher Sitzung vorgeschlagen, die
Leegmeerschule entsprechend zu erweitern.
Der Rat der Stadt Emmerich hat in seiner Sitzung
vom 16. Februar 2016 den Ausbau der Leegmeerschule zu einer dreizügigen
Grundschule beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen
Vorbereitungen für den Schulausbau umzusetzen.
Es liegen der Verwaltung mit den Beschlüssen vom
15.09.2015 und vom 16.02.2016 zwei Aufträge vor, die Leegmeerschule aus
verschiedenen Gründen zu erweitern. Addiert man allein die erforderlichen Räume
für den zusätzlichen Raumbedarf, erhält man eine groben Überblick über die
Dimension des Bauvolumens, das am Standort der Leegmeerschule zusätzlich zum
bisherigen Raumbestand errichtet werden muss.
Die Leegmeerschule hat derzeit 12 Räume in
Klassenraumgröße und einige kleinere Räume, die bereits für die Differenzierung
benötigt werden. Die beiden größeren Räume – die ehemaligen Umkleiden der
abgerissenen alten Turnhalle – sind für Unterrichtszwecke kaum zu gebrauchen
(deutlich zu niedrig, schlechter Geruch, da ehemaliger Nassbereich) und würden
ggf. einem Erweiterungsbau weichen müssen.
Bestand |
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Für die Erweiterung zu einem dreizügigen
Schulsystem benötigt man entsprechend der alten Schulbaurichtlinien (werden als
Richtlinie immer noch herangezogen) zwölf Klassenräume und drei Mehrzweckräume.
Für die Differenzierung gibt es keine verbindlichen Vorgaben, es sollte jedoch
mindestens pro Jahrgang ein Differenzierungsraum zur Verfügung stehen.
Im Bereich der Betreuung gibt es derzeit drei
Gruppen ‚Offene Ganztagsschule‘ und
eine Gruppe ‚Schule plus‘ (1. Gruppe
OGS und Schule plus sind in angemieteten Räumen der kath. Kirchengemeinde und
die OGS-Gruppen 2 und 3 in den beiden Mehrzweckräumen der Schule
untergebracht). Die Gruppen sind im jetzigen Auslastungsgrad der Schule bereits
an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. Mit oder ohne Erweiterung zur Dreizügigkeit
muss über die Einrichtung einer vierten Gruppe nachgedacht werden. Für die
Planung wären zumindest vier OGS-Gruppen und eine Schule plus-Gruppe zu
berücksichtigen. Zurzeit wird in jeder Gruppe das Mittagessen selbst zubereitet
(cook and chill – also aufgewärmt). Diese Aufteilung ist den bisherigen
räumlichen Gegebenheiten geschuldet und nicht optimal. Bei einer Neuplanung
sollte ein vernünftiger zentraler Küchenbereich eingeplant werden.
Von der Schulleitung ist gewünscht, dass die
Schulsozialarbeit im Bereich des Offenen Ganztages eine entsprechende
Unterbringung findet (Büro mit Besprechungsmöglichkeit für Elterngespräche,
etc.). Die bisherigen Räumlichkeiten lassen dies nicht zu.
aktuelle Nutzung |
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Differenzierung derzeit in einem Nebenraum und alter Umkleide |
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Mehrzweckräume |
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Sozialarbeit |
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Bedarf |
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Unabhängig von der tatsächlich erforderlichen Größe
der Räume (Küchenbereich ist dort noch nicht berücksichtigt) verdoppelt sich
fast der Raumbedarf. Bei den Differenzierungsräumen können unterschiedlich
große Räume in Betracht genommen werden (ca. halbe Klassenraumgröße).
Ein Teil der Verwaltungsräume der Schule ist in der
ehemaligen Hausmeisterwohnung untergebracht. Die Nutzung ist nicht als optimal
anzusehen, da die Sekretärin bereits etwas zu abseits ihren Arbeitsbereich hat
und die stellvertretende Schulleitung noch entfernter ebenfalls schlecht
erreichbar ist. Neben der geringen Größe des Büros der stellvertretenden
Schulleitung, wirkt der derzeit von der Schulsozialarbeiterin genutzte Raum wie
eine Abstellkammer. Elterngespräche können dort nicht geführt werden. Dies wird
an einer Schule des gemeinsamen Lernens jedoch immer wichtiger werden.
Um der Schule einen entsprechendes Raumangebot
schaffen zu können, sind erhebliche Investitionen erforderlich. Im Rahmen des
Auftrages des Rates an die Verwaltung wird unter den erforderlichen
Vorbereitungen von Seiten der Verwaltung auch eine entsprechende
Schulraumplanung angesehen. Auch wenn die Schulleitung bereits eine Auflistung
der aus ihrer Sicht erforderlichen räumlichen Erweiterungen erstellt hat,
sollte man nicht auf die Erfahrungen und Anregungen eines erfahrenen
Schulbaubüros verzichten. Dabei sollte auch beachtet werden, dass Schule seit
einigen Jahren nicht mehr nur Lernort, sondern inzwischen auch Lebensort ist,
der über die reine Wissensvermittlung hinaus vielfältige Aufgaben beim
Heranwachsen der Kinder beherbergt.
Baumaßnahmen in dem vorgesehenen Umfang bedeuten
für die betroffene Schule während der Bauphase eine hohe Belastung. Es bietet
jedoch auch die einmalige Chance, pädagogische und organisatorische
Anforderungen aller am Schulleben Beteiligten weit möglichst zu
berücksichtigen. Dies gelingt jedoch nur, wenn man sich vor der baulichen
Vorplanung und der Entwurfsphase Zeit nimmt, um eine Vorbereitungs- und
Entwicklungsphase (Phase 0) durchzuführen.
Die Phase 0 umfasst über eine sorgfältige
Bestandsaufnahme aller relevanten Daten hin die Entwicklung von belastbaren
Nutzungsszenarien und Organisationsmodellen für die anstehende Bauaufgabe. Sie
mündet in eine pädagogisch-räumliche Konzeption, die als Grundlage für die
weiteren Planungsschritte dient.
Wie auch schon bei der Gesamtschule besteht die
Phase 0 aus einer Bestandsaufnahme mit Interviews der einzelnen an und in der
Schule tätigen Personengruppen. In zwei Workshops werden die einzelnen
Anforderungen und Wünsche an den Schulbau ermittelt und die räumlichen
Beziehungen ausgearbeitet.
Herkömmliche Schulbauten beruhen meistens auf den
Grundsätzen des Lernens im 19. Jahrhundert, dem Frontalunterricht. Die reihe
Wissensvermittlung gibt es zwar auch noch, jedoch wird heute im Unterricht
immer mehr auf Kompetenzorientierung gesetzt, in dem die Schülerinnen und
Schüler aktiv im Unterricht ihr Wissen erarbeiten. Unterricht wird aktiv und
erlebnisorientiert gestaltet.
Diese grundsätzliche Änderung in der
Unterrichtsweise sollte sich in modernen Schulbauten in der Architektur
widerspiegeln. Die Lernmethoden und Unterrichtsarrangements werden
vielfältiger, Raum für das Lernen allein, zu zweit und in Kleingruppen gewinnt
immer mehr an Bedeutung und muss bei der Planung berücksichtigt werden. Es muss
aber auch Raum für Austausch und Diskussion geben, ebenso wie Raum für die
Präsentation von Lernergebnissen. Weiterhin müssen die Anforderungen des
Ganztagsunterrichts und der Inklusion Berücksichtigung finden.
Es sollte nicht vergessen werden, dass Schulbauten
für eine durchschnittliche Nutzungsdauer von mindestens 40 Jahren gebaut
werden. Dabei sollte wohl überlegt sein, wie gebaut wird, damit auch den
künftigen Nutzern noch ein voll nutzbares Schulgebäude zur Verfügung steht. Ein
Blick nach vorne ist daher unumgänglich. Die Fragestellung nach der Schule von
morgen oder übermorgen bezieht auch die Flexibilität der Räume ein, um für
künftige Nutzungen gerüstet zu sein.
Diese vielfältigen Anforderungen, kombiniert mit
den Wünschen der am Schulleben beteiligten Personen erfordert für die
Entwicklung von Raumprogrammen eine besondere Qualifikation und ausreichende
Erfahrungen im Schulbau.
Von den durch die Vergabestelle kontaktierten
Schulbau-Architekturbüros, die eine derartige Arbeit anbieten, war das
Architekturbüro Hausmann aus Aachen das einzige Büro, dass einen kurzfristigen
Einstieg in die Phase 0 möglich machen konnte.
Die von der CDU beantragte sofortige Beauftragung
eines hiesigen Architekten zur Umsetzung eines Anbaus von zwei Klassenräumen
würde der weiteren Entwicklung aufgrund eines zukunftsfähigen Gesamtkonzeptes
entgegen wirken. Die Beschränkung des Ausbaus auf lediglich zwei Klassenräume
würde auch der Verpflichtung des Schulträgers entgegenstehen, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulgebäude bereitzustellen (§ 79
SchulG NRW).
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister