Beschlussvorschlag
Der JHA beschließt im Rahmen der Jugendhilfeplanung
(vorbehaltlich des Beschlusses des Vorstandes der Hoppen- und Hompheus-Stifung, der
Baugenehmigung, sowie der Bewilligung
der Landesmittel) die dauerhafte Erweiterung der Kindertageseinrichtung Sterntaler um die 4. Gruppe.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
10.03.2016 wurde dem JHA mitgeteilt, dass die 4. Gruppe in der
Kindertageseinrichtung Sterntaler, als Übergangsgruppe, vermutlich ab dem
01.11.2016 an den Start gehen könnte. Dementsprechend wurde der Beschlussvorschlag
in der Sitzung vom 10.03.2016 erweitert.
Nach der letzten Jugendhilfeausschusssitzung ging
beim Jugendamt Emmerich mit Datum vom 24.03.2016 der Erlass des
Ministeriums für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des
Landes NRW ein, hiernach wurde jedem
Jugendamt mindestens ein Sockelbetrag in Höhe von 180.000 € für den Ausbau von
Ü3-Plätzen reserviert.
Aufgrund dieser möglichen Finanzmittel wurde umgehend geprüft, ob
hieraus die Mittel für eine dauerhafte Einrichtung der 4. Gruppe im Kindergarten
Sterntaler finanziert werden können.
Eine Kostenübernahme der gesamten Kosten der Einrichtung und Herrichtung der Übergangsgruppe durch die
Stadt Emmerich und den Träger, wie ursprünglich angedacht, kann mit der
Landesförderung entfallen bzw. wesentlich geringer ausfallen.
In guter Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wurde
der Ausbau der Kindertageseinrichtung Sterntaler so geplant, dass die
Einrichtung einer 4. Gruppe dauerhaft möglich ist.
Der erforderliche Anbau zur Erweiterung der Benutzungsfläche
wird durch den Eigentümer finanziert. Hierfür wird zukünftig ein Zuschuss auf Grundlage der zu zahlenden
Kaltmiete gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz gezahlt.
Die erforderlichen Umbauten in der Einrichtung, die
Herrichtung und Einrichtung der Räumlichkeiten sollen durch den Träger, über das Jugendamt
Emmerich, beantragt und aus den Landesmitteln finanziert werden (Verweis auf
Top 3 der Tagesordnung). Der Träger wird die Erweiterung vornehmen, unter der
Bedingung, dass der Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent zu den
Investitionskostenpauschalen (max. 18.000 €) aus kommunalen Mitteln finanziert
wird. Die Höhe der Kosten muss noch
genau kalkuliert werden. Darüber hinaus
ist ein weiterer freiwilliger Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten geplant
(Verweis auf TOP 5 der Tagesordnung).
Durch die Erweiterung können bis zu 25 neue
Ü3-Plätze dauerhaft geschaffen werden. Diese Plätze werden zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz dringend benötigt. Bereits jetzt besteht eine Warteliste für
Ü3-Kinder. Die 5. Gruppe in der Kindertageseinrichtung Polderbusch ist zum
jetzigen Zeitpunkt, ab der Inbetriebnahme,
voll belegt. Hinzu kommt die Schließung der evangelischen
Kindertageseinrichtung Gasthausstraße ab dem Kindergartenjahr 2018/2019.
Da ein vorzeitiger Maßnahmebeginn für die
Inanspruchnahme der Landesmittel leider nicht bzw. nur unter bestimmten
Voraussetzungen vorgesehen ist, könnte
es bei der Inbetriebnahme der Plätze allerdings zu einer Verschiebung nach
hinten kommen.
Die gesetzlichen Zuschüsse für die laufenden
Betriebskosten sind durch die ursprüngliche Planung der Übergangsgruppe im
Haushalt 2016 kalkuliert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen.
Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild:
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leibildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister