Betreff
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Sterntaler, hier: dauerhafte Erweiterung der Einrichtung um eine 4. Gruppe
Vorlage
04 - 16 0774/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der JHA beschließt im Rahmen der Jugendhilfeplanung (vorbehaltlich des Beschlusses des Vorstandes der Hoppen-  und Hompheus-Stifung, der Baugenehmigung,  sowie der Bewilligung der Landesmittel) die dauerhafte Erweiterung der Kindertageseinrichtung  Sterntaler um die 4. Gruppe.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.03.2016 wurde dem JHA mitgeteilt, dass die 4. Gruppe in der Kindertageseinrichtung Sterntaler, als Übergangsgruppe, vermutlich ab dem 01.11.2016 an den Start gehen könnte. Dementsprechend wurde der Beschlussvorschlag in der Sitzung vom 10.03.2016 erweitert.

Nach der letzten Jugendhilfeausschusssitzung ging beim Jugendamt Emmerich mit Datum vom 24.03.2016 der Erlass des Ministeriums  für Familie,  Kinder,  Jugend,  Kultur und Sport des Landes NRW ein,  hiernach wurde jedem Jugendamt mindestens ein Sockelbetrag in Höhe von 180.000 € für den Ausbau von Ü3-Plätzen reserviert.

Aufgrund dieser möglichen  Finanzmittel wurde umgehend geprüft, ob hieraus die Mittel für eine dauerhafte Einrichtung der 4. Gruppe im Kindergarten Sterntaler finanziert werden können.  Eine Kostenübernahme der gesamten Kosten der Einrichtung  und Herrichtung der Übergangsgruppe durch die Stadt Emmerich und den Träger, wie ursprünglich angedacht, kann mit der Landesförderung entfallen bzw. wesentlich geringer ausfallen.   

In guter Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wurde der Ausbau der Kindertageseinrichtung Sterntaler so geplant, dass die Einrichtung einer 4. Gruppe dauerhaft möglich ist.

Der erforderliche Anbau zur Erweiterung der Benutzungsfläche wird durch den Eigentümer finanziert. Hierfür wird zukünftig  ein Zuschuss auf Grundlage der zu zahlenden Kaltmiete  gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz  gezahlt. 

Die erforderlichen Umbauten in der Einrichtung, die Herrichtung und Einrichtung der Räumlichkeiten sollen  durch den Träger, über das Jugendamt Emmerich, beantragt und aus den Landesmitteln finanziert werden (Verweis auf Top 3 der Tagesordnung). Der Träger wird die Erweiterung vornehmen, unter der Bedingung, dass der Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent zu den Investitionskostenpauschalen (max. 18.000 €) aus kommunalen Mitteln finanziert wird.  Die Höhe der Kosten muss noch genau kalkuliert werden.  Darüber hinaus ist ein weiterer freiwilliger Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten geplant (Verweis auf TOP 5 der Tagesordnung).

Durch die Erweiterung können bis zu 25 neue Ü3-Plätze dauerhaft geschaffen werden. Diese Plätze werden zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz dringend benötigt.  Bereits jetzt besteht eine Warteliste für Ü3-Kinder. Die 5. Gruppe in der Kindertageseinrichtung Polderbusch ist zum jetzigen Zeitpunkt, ab der Inbetriebnahme,  voll belegt. Hinzu kommt die Schließung der evangelischen Kindertageseinrichtung Gasthausstraße ab dem Kindergartenjahr 2018/2019. 

Da ein vorzeitiger Maßnahmebeginn für die Inanspruchnahme der Landesmittel leider nicht  bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen  vorgesehen ist, könnte es bei der Inbetriebnahme der Plätze allerdings zu einer Verschiebung nach hinten kommen. 

Die gesetzlichen Zuschüsse für die laufenden Betriebskosten sind durch die ursprüngliche Planung der Übergangsgruppe im Haushalt 2016 kalkuliert. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01

Leitbild:

Die  Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leibildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister