Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Christophorus für die
Einrichtung der 5. Kindergartengruppe (Übergangsgruppe) einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 4.200
€ zu gewähren. Darüber hinaus wird für
die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 jeweils ein weiterer freiwilliger
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 2.500 € genehmigt.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
10.03.2016 wurde dem JHA mitgeteilt, dass die
5. Gruppe in der Kindertageseinrichtung Polderbusch zum 01.08.2016 an
den Start gehen kann. Die Kath.
Kirchengemeinde St. Christophorus hatte sich bereit erklärt, die zusätzlichen
Ü3-Plätze unter der Voraussetzung der Kostenneutralität für den Träger
einzurichten. Dementsprechend wurde in
der Sitzung vom 10.03.2016 die Beschlusserweiterung aufgenommen.
Zwischenzeitlich konnten die Herrichtungs- und
Einrichtungskosten der Räumlichkeiten und die Ausstattungskosten der
Gruppe konkretisiert werden. Insgesamt
fallen Einrichtungskosten in Höhe von 19.200 € an. Die Rudolf W. Stahr Sozial-
und Kulturstiftung gewährt hiervon einen Anteil in Höhe von 15.000 €. Der Fehlbetrag in Höhe von 4.200 € wird von
dem Träger aus kommunalen Mitteln beantragt. Mit der Schaffung von 18
Kita-Plätzen für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 unterstützt die
Kath. Kirchen-gemeinde St. Christophorus die Stadt Emmerich bei der Sicherstellung
des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Der freiwillige Zuschuss in
Höhe von 4.200 € ist daher gerechtfertigt. Eine Landesförderung entfällt in
diesem Falle, da die Zweckbindung von fünf
5 Jahren nicht eingehalten werden kann.
Bereits in der JHA Sitzung vom 10.03.2016 wurde
mitgeteilt, dass die Kirchengemeinde zu den Betriebskosten der 5. Gruppe einen
weiteren freiwilligen Zuschuss in Höhe von 2.500 € für die beiden nächsten
Kindergartenjahre beantragt.
Im Rahmen der „Vereinbarung zur Finanzierung von Trägeranteilen zu den
Betriebskosten für kirchliche Zusatzplätze zwischen der Stadt Emmerich und den
Kath. Kirchengemeinden“ übernimmt die Stadt Emmerich über die kirchliche
Grundversorgung hinaus den Trägeranteil
für die Zusatzplätze. Die Übernahme des Trägeranteils für die weiteren 18
Kita-Plätze ist darin enthalten und bedarf keines weiteren Beschlusses. Die
Kosten hierfür wurden anhand der derzeit gültigen Kindpauschalen mit einer Höhe
von 7.701,74 € pro Kindergartenjahr kalkuliert. Darüber hinaus beantragt der
Träger einen weiteren freiwilligen Betriebskosten-zuschuss je Kindergartenjahr
in Höhe von 2.500 €. Dieser Finanzierungszuschuss wurde mit zusätzlichen
Nebenkosten wie Sach-,Heiz-und Stromkosten u.ä., höheren Verwaltungs-kosten und
der knappen Gegenfinanzierung aus den
Kindpauschalen begründet. Dieser zusätzlich beantragte freiwillige
Zuschuss war eine Bedingung des Trägers für die Einrichtung der 5. Gruppe.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen:
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 (freiwillige
Zuschüsse zu den Betriebskosten) vorgesehen. Produkt 1.100.0601.01
Leitbild:
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leibildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister