Betreff
Gewährung eines freiwilligen Zuschusses zu den Einrichtungs- und Betriebskosten der 5. Gruppe in der Kindertageseinrichtung Polderbusch
Vorlage
04 - 16 0776/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Christophorus für die Einrichtung der 5. Kindergartengruppe (Übergangsgruppe)  einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 4.200 € zu gewähren.  Darüber hinaus wird für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 jeweils ein weiterer freiwilliger Betriebskostenzuschuss in Höhe von 2.500 € genehmigt.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.03.2016 wurde dem JHA mitgeteilt, dass die  5. Gruppe in der Kindertageseinrichtung Polderbusch zum 01.08.2016 an den Start gehen kann. Die  Kath. Kirchengemeinde St. Christophorus hatte sich bereit erklärt, die zusätzlichen Ü3-Plätze unter der Voraussetzung der Kostenneutralität für den Träger einzurichten.  Dementsprechend wurde in der Sitzung vom 10.03.2016 die Beschlusserweiterung aufgenommen.

Zwischenzeitlich konnten die Herrichtungs- und Einrichtungskosten der Räumlichkeiten und die Ausstattungskosten der Gruppe  konkretisiert werden. Insgesamt fallen Einrichtungskosten in Höhe von 19.200 € an. Die Rudolf W. Stahr Sozial- und Kulturstiftung gewährt hiervon einen Anteil in Höhe von 15.000 €.  Der Fehlbetrag in Höhe von 4.200 € wird von dem Träger aus kommunalen Mitteln beantragt. Mit der Schaffung von 18 Kita-Plätzen für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 unterstützt die Kath. Kirchen-gemeinde St. Christophorus die Stadt Emmerich bei der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Der freiwillige Zuschuss in Höhe von 4.200 € ist daher gerechtfertigt. Eine Landesförderung entfällt in diesem Falle, da die Zweckbindung von fünf  5 Jahren nicht eingehalten werden kann.    

Bereits in der JHA Sitzung vom 10.03.2016 wurde mitgeteilt, dass die Kirchengemeinde zu den Betriebskosten der 5. Gruppe einen weiteren freiwilligen Zuschuss in Höhe von 2.500 € für die beiden nächsten Kindergartenjahre beantragt.

Im Rahmen der „Vereinbarung zur  Finanzierung von Trägeranteilen zu den Betriebskosten für kirchliche Zusatzplätze zwischen der Stadt Emmerich und den Kath. Kirchengemeinden“ übernimmt die Stadt Emmerich über die kirchliche Grundversorgung hinaus  den Trägeranteil für die Zusatzplätze. Die Übernahme des Trägeranteils für die weiteren 18 Kita-Plätze ist darin enthalten und bedarf keines weiteren Beschlusses. Die Kosten hierfür wurden anhand der derzeit gültigen Kindpauschalen mit einer Höhe von 7.701,74 € pro Kindergartenjahr kalkuliert. Darüber hinaus beantragt der Träger einen weiteren freiwilligen Betriebskosten-zuschuss je Kindergartenjahr in Höhe von 2.500 €. Dieser Finanzierungszuschuss wurde mit zusätzlichen Nebenkosten wie Sach-,Heiz-und Stromkosten u.ä., höheren Verwaltungs-kosten und der knappen Gegenfinanzierung aus den  Kindpauschalen begründet. Dieser zusätzlich beantragte freiwillige Zuschuss war eine Bedingung des Trägers für die Einrichtung der 5. Gruppe. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 (freiwillige Zuschüsse zu den Betriebskosten) vorgesehen. Produkt 1.100.0601.01

Leitbild:

Die  Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leibildes Kapitel 4.3

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister