Betreff
Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), hier: Berichterstattung und Maßnahmen
Vorlage
04 - 16 0777/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016 wurde um Auskunft gebeten, wie mit einem zukünftigen möglichen Fehlbedarf an Betreuungsplätzen weiter umgegangen wird.

Die erste Stufe der dauerhaften Einrichtung von weiteren Ü3-Plätzen ergibt sich aus dem Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung.

Nach den derzeitigen Einwohnerzahlen wird ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 ein Bedarf für voraussichtlich  4 weitere Kindergartengruppen für Ü3 und U3 Kindern insgesamt gesehen. Hier ist  Wegfall von 2 Gruppen in der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße berücksichtigt sowie der Wegfall der Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung Polderbusch. 

Derzeit laufen ständig Gespräche über mögliche Standorte und Finanzierungsmöglichkeiten.

Sobald es Lösungen hierzu gibt, werden diese dem JHA vorgestellt.    

 

Geplante gesetzliche Änderungen im Rahmen eines  Gesetzes zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Austattung der Kindertagesbetreuung  (Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes)

In den gesetzlichen Änderungen (Stand 27.04.2016) ist vorgesehen, dass im Rahmen einer zusätzlichen Landesförderung  zu den Kindpauschalen die Finanzsituation der Träger und Einrichtungen bis zur gesetzlichen Erneuerung stabilisiert werden. Einige Änderungen werden auf den Haushalt der Stadt Emmerich Auswirkungen haben.

Die jährliche Erhöhung der Kindpauschalen soll von 1,5 % auf 3% angehoben werden. Diese Erhöhung ist befristet für die Kindergartenjahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 geplant.  Die Befristung erfolgt, weil eine grundlegende Änderung  in der Förderung und der Finanzsystematik entwickelt werden soll.  Von der jetzigen Änderung betroffen sind ebenfalls die kommunalen  Finanzanteile an den gesetzlichen und den freiwilligen Betriebskostenzuschüssen. Mittel hierfür sind im Haushalt 2016 nicht  berücksichtigt.

Es ist geplant, den Prozentsatz für den  Belastungsausgleich von 19,96 auf 22,46 %, aufgrund des Anstiegs der Betreuung für unter dreijährige Kinder, anzupassen.   

Darüber hinaus ist eine Erhöhung des Landeszuschusses für die Kindertagespflege geplant.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister