Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
10.03.2016 wurde um Auskunft gebeten, wie mit einem zukünftigen möglichen
Fehlbedarf an Betreuungsplätzen weiter umgegangen wird.
Die erste Stufe der dauerhaften Einrichtung von
weiteren Ü3-Plätzen ergibt sich aus dem Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung.
Nach den derzeitigen Einwohnerzahlen wird ab dem
Kindergartenjahr 2018/2019 ein Bedarf für voraussichtlich 4 weitere Kindergartengruppen für Ü3 und U3
Kindern insgesamt gesehen. Hier ist
Wegfall von 2 Gruppen in der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße
berücksichtigt sowie der Wegfall der Übergangsgruppe in der
Kindertageseinrichtung Polderbusch.
Derzeit laufen ständig Gespräche über mögliche
Standorte und Finanzierungsmöglichkeiten.
Sobald es Lösungen hierzu gibt, werden diese dem
JHA vorgestellt.
Geplante
gesetzliche Änderungen im Rahmen eines
Gesetzes zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Austattung der
Kindertagesbetreuung (Gesetz zur
Änderung des Kinderbildungsgesetzes)
In den gesetzlichen Änderungen (Stand 27.04.2016)
ist vorgesehen, dass im Rahmen einer zusätzlichen Landesförderung zu den Kindpauschalen die Finanzsituation der
Träger und Einrichtungen bis zur gesetzlichen Erneuerung stabilisiert werden.
Einige Änderungen werden auf den Haushalt der Stadt Emmerich Auswirkungen
haben.
Die jährliche Erhöhung der Kindpauschalen soll von
1,5 % auf 3% angehoben werden. Diese Erhöhung ist befristet für die
Kindergartenjahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 geplant. Die Befristung erfolgt, weil eine
grundlegende Änderung in der Förderung
und der Finanzsystematik entwickelt werden soll. Von der jetzigen Änderung betroffen sind
ebenfalls die kommunalen Finanzanteile
an den gesetzlichen und den freiwilligen Betriebskostenzuschüssen. Mittel hierfür
sind im Haushalt 2016 nicht
berücksichtigt.
Es ist geplant, den Prozentsatz für den Belastungsausgleich von 19,96 auf 22,46 %,
aufgrund des Anstiegs der Betreuung für unter dreijährige Kinder,
anzupassen.
Darüber hinaus ist eine Erhöhung des Landeszuschusses
für die Kindertagespflege geplant.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister