Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der JHA nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
In der Sitzung vom 10.12.15 wurde dem
Jugendhilfeausschuss über die geänderte Gesetzgebung bei der Unterbringung von
minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen sowie der Betreuung von Kindern durch
die Katholische Waisenhausstiftung berichtet.
Derzeit ist das Jugendamt Emmerich am Rhein für 21
minderjährige unbegleitete Ausländern (UMAs) örtlich zuständig. Zum
überwiegenden Teil sind diese in einer Wohngruppe der Katholischen
Waisenhausstiftung untergebracht, welche im Februar diesen Jahres eröffnet
wurde. Die ersten Hilfeplangespräche haben bereits stattgefunden und zwei
Jugendliche konnten in eine Gastfamilie wechseln und kommen dort gut zurecht.
Mittlerweile sind alle auch schulisch angebunden. Die ersten Jugendlichen
werden in der zweiten Jahreshälfte in die Verselbstständigung gehen.
Darüber hinaus leben UMAs mit erwachsenen
Verwandten zusammen in einer Wohnung. Hier wird derzeit durch das Amtsgericht
geprüft, ob das Sorgerecht durch die Verwandten ausgeübt werden kann oder ob
ein Vormund bestellt werden muss.
Derzeit ist das Jugendamt Emmerich am Rhein für 21
Flüchtlinge zuständig. Der Verteilungsschlüssel liegt per 14.04.16 bei 1:1.320,
folglich 23 Flüchtlinge. Somit haben wir eine Unterdeckung von zwei UMAs.
Zuweisungen erfolgen derzeit keine.
Inzwischen betreut die Katholische
Waisenhausstiftung vier Gruppen mit jüngeren Flüchtlingskindern in sogenannten
Brückenangeboten. Die Praxis zeigt, dass diese Maßnahmen für die
Flüchtlingsfamilien gut geeignet sind, um sich zu integrieren, die Sprache zu
lernen und in Kontakt sowohl mit anderen Familien als auch sich im deutschen
System einzufinden. Die Gruppen sollen fortgeführt werden.
Weitere Informationen werden in der Sitzung
gegeben.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Peter Hinze
Bürgermeister