Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
01 - 16 0812/2016
Art
Verwaltungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt den Stadthauptsekretär Markus
Gremann zu seinem stellvertretenden Schriftführer.
Sachdarstellung :
Gemäß § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Vorsitzenden und einem vom Gremium bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Bedingt durch das Ausscheiden der bisherigen stellvertretenden Schriftführerin ist eine Neubestellung erforderlich.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeiser