Betreff
Breitbandausbau im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein,
hier: Sachstandsbericht zum Breitbandausbau
Vorlage
05 - 16 0831/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Rückblick - Ausbau und Förderung im Jahr 2012

Im Jahr 2012 wurde in der Stadt Emmerich am Rhein zur Optimierung der Breitbandversorgung auf dem Stadtgebiet ein Ausbau des Netzes mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.

Als unterversorgt und damit förderfähig galten die Gebiete, die mit Verbindungen von unter 2 Mbit/s im Downstream angeschlossen waren.

Der Ausbau, der zu dem Zeitpunkt unterversorgten Gebiete, erforderte zur Erfüllung der Förderkriterien verschiedene planerische Schritte. Hinsichtlich der Komplexität der Förderkriterien und des notwendigen technischen Know-Hows, wurde als Unterstützung ein externer Berater hinzugezogen.

Für den Bereich des zentralen Stadtgebietes hat zeitgleich die Telekom den Ausbau der Leitungen selbsttätig und eigenwirtschaftlich vorgenommen und die Versorgung mit größeren Bandbreiten für den Innenstadtbereich hergestellt.

 

 

Die Gebiete, die in 2012 durch Fördermittel und in Eigenleistung der Telekom ausgebaut wurden, sind mit dem VDSL-Ausbau nachhaltig gut versorgt worden.


 

Planung Ausbau 2017

Für das Jahr 2017 strebt die Stadt Emmerich am Rhein an den Ausbau des Netzes auch in weiteren Gebieten fortzusetzen.

Die Förderkulisse betrachtet im Sinne der „Next Generation Access (NGA) – Richtlinie“  (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des BMVI vom 22.10.2015) inzwischen Gebiete mit einer Downloadgeschwindigkeit von 30 Mbit /s als unterversorgt. Der Förderzugang ist damit für Ortsteile gegeben deren Versorgung schwächer ist.

Nach Feststellen des Marktversagens am 11.05.2016, der Aussage, dass kein TK-Unternehmen diese Bereiche eigenwirtschaftlich ausbauen wird, möchte die Stadt für die unterversorgten Gebiete die Förderkulisse des Landes nutzen.

 

Gebiete für eine Förderung

Aus heutiger Sicht erfüllen weitgehende Bereiche des Ortsteils Elten sowie mehrere der Gewerbegebiete im Stadtgebiet die Kriterien für eine Ausbau-Förderung.

Einzelne Betriebe sind über Individualprodukte der Telekommunikationsunternehmen bereits direkt mit einer besseren Bandbreite versorgt und decken damit den individuellen Bedarf an Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie zusätzlicher technischer Support-Dienstleistungen für sich ab.

Eine Markterkundung mit Start am 13. April 2016 und einer Laufzeit von 4 Wochen wurde für die Gebiete durchgeführt. Das Ergebnis zeigt das Marktversagen an, d.h. dass sich kein TK-Unternehmen eigenwirtschaftlich in den nächsten drei Jahren um den Ausbau in den definierten Ortsteilen bemüht.

Die Gebietskulissen Wohngebiete und Gewerbegebiete schließen sich auf Landesebene für das gleiche Förderprogramm aus.

 

Ortslagen - Wohngebiete

Die Verwaltung hat bereits Gespräche mit dem zuständigen Dezernat 33 für Ländliche Entwicklung/ Bodenordnung der Bezirksregierung Düsseldorf geführt und das notwendige weitere Vorgehen besprochen.

è Alle Lagen in Elten außerhalb des Nahbereichs sind mit weniger als 30 Mbit/s versorgt

è Dornick – Empfehlung, Nutzung der Hybrid Lösung in den Randlagen, da nur kleinere Teilbereiche mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind.

è Praest-Berg – ebenso

è Hüthum – Rückmeldung der Telekom: Ausbau von Kabelverzweigern ist geplant

 

 

Für den Ortsteil Elten wird demnach eine Förderung (bis 90% Förderung der zuwendungsfähigen Kosten) über das NGA-Förderprogramm des Landes NRW angestrebt. („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum“ vom 19. April 2016).

Hinsichtlich einer Förderung über das Bundesförderprogramm (bis 90% Förderung der zuwendungsfähigen Kosten), teilt die Bezirksregierung die Einschätzung, dass mit einem eher kleinen Projekt, das heißt ein direkter Antrag der Stadt beim Bund, der Wettbewerb nicht erfolgreich durchlaufen werden kann. Im sogenannten Scoring, dem Wettbewerbsverfahren, werden Punkte u.a. für die Gebietsgröße, die voraussichtliche Anzahl der Anschlüsse und bspw. Sonderlagen vergeben.

Für die Möglichkeit in den Landesförderprogrammen erfolgreich zu sein, stehen die Chancen dagegen höher.

 

Gewerbegebiete

Für eine Verbesserung der Bandbreiten in den Gewerbegebieten kann eine Zuwendung über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Erfolg haben, das ausschließlich die Ausbauförderung in bestehenden Gewerbegebieten vorsieht, die mit unter 30Mbit/s unterversorgt sind (siehe Karte in Anhang 1). Darüber werden Ausbauziele von 50Mbit/s symmetrisch verfolgt, die sich letztlich nur über einen FTTB-Ausbau, d.h. Glasfaserausbau mit Anschlüssen bis in die Gebäude, realisieren ließen.

Dieser Ausbaustandard wäre im Vergleich zu einem V-DSL- Ausbau allerdings auch mit einem Faktor von 2-5 x höheren Kosten verbunden.

Die möglichen zuwendungsfähigen Kosten schließen hier den Gebäudeanschluss nicht mit ein. Förderung gibt es demnach für einen Ausbau bis zur Grundstücksgrenze. Eine Förderung auch auf den Grundstücken käme einer direkten Beihilfe gleich und darf so auch nicht über den kommunalen Eigenanteil übernommen werden.

Die Höhe der Zuwendungen liegt in diesem Programm bei voraussichtlich 60% durch das Land.

Mit der Einbindung in ein Überregionales Konzept, kann die Zuwendung auf 80% hochgestockt werden.

 

Versorgung bestehender Gewerbegebiete durch die Deutsche Telekom –

„Kandidaten“ für eine Förderung, die übrigen Gewerbeflächen (Ost I-III) sind mit 30 Mbit/s versorgt.

 

Bezeichnung

Versorgung < 30 Mbit/s

Förderzugang RWP

Handlungsbedarf

GWG Emmerich/Elten „Groenlandstraße/Kattegatweg“

IST bis 16 Mbit/s

Ja - vollständig

ja

GWG Ostermayerstraße

IST bis 16 Mbit/s

Ja - vollständig

Klären Mitversor­gung über Projekt „Mona“ erwünscht

GWG Emmerich Nord

IST bis 16 Mbit/s

Ja - vollständig

ja

Gewerbegebiet Ost IV

Bereich östlich der Weseler Straße

Ja – für Teilgebiet gem. GIS-Daten Telekom

Ja à Gespräche mit TK-Unternehmen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau, bei Weiterausbau des GWG

Gewerbegebiet Südost

Bereich südöstlich der Weseler Straße

Ja – für Teilgebiet gem. GIS-Daten Telekom

ja

GWG „Hüthumer Meer“

IST bis 16 Mbit/s

Ja - vollständig

 

GWG Wardstraße

IST bis 16 Mbit/s

Ja - vollständig

Nein – einzelner Großbetrieb

 

Kreisweite Breitbandkoordination Kreis Kleve

Der Kreis Kleve hat sich ebenfalls um Zuwendungen des Bundes für Beratungsleistungen aus dem Bundesförderprogramm bemüht. Diese sind im Juni bewilligt worden. Mit Hilfe dieser Mittel, lässt der Kreis eine Art kreisweiter Studie erstellen. Ob daraus eine kreisweite Beantragung auf Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für Ausbauvorhaben im Kreisgebiet hervorgeht ist noch offen. Ein Antrag soll noch zum 4. Förderaufruf beim Bund gestellt werden. Das wäre dann voraussichtlich ab Ende des Jahres der Fall. Ein kreisweiter Antrag hätte gute Chancen beim Scoring des Bundes.

Mit Hilfe von GIS-Daten sollen entsprechend der Vorgaben für einen Antrag zur Bedarfsermittlung flächendeckende Informationen über die jeweiligen Bandbreitenabdeckungen angegeben werden und so der Ist-Stand der Versorgung klar verdeutlicht werden.

Am 1. September um 14.00 Uhr soll ein kreisweites erstes Treffen in Kalkar stattfinden, bei dem der Kreis über das Vorhaben berichtet und für die Mitarbeit wirbt.

 

Des Weiteren wurden dem Kreis weitere Beratungsmittel zugesprochen, die in die Stelle eines Breitbandkoordinators einfließen. Ab Oktober 2016 ist diese Stelle zunächst für drei Jahr besetzt.

 

Möglichkeiten für die Stadt Emmerich – bei Abstimmung mit dem Kreis:

Die Aktivitäten im Kreis bieten für die Stadt Emmerich eine Möglichkeit, bei Erfolg eines kreisweiten Antrags auf Fördermittel des Bundes auch für den Ausbau in den Gewerbegebieten eine entsprechend hohe Fördersumme zu erhalten. Für die Wohngebiete wäre die Quote der möglichen Förderung gleich zur Förderung über das NGA-Landesförderprogramm.

Die Bundesförderung hat die Maßgabe einer Ausschreibung von mindestens 50Mbit/s, der Ausschreibung höherer Bandbreiten steht sie nicht entgegen. Ein Glasfaserausbau in Gewerbegebieten, wäre daher auch hierüber förderfähig, jedoch deutlich kostenintensiver als der Ausbau von VDSL.

 

è Vorteil:

o   für Land NRW: Zahlung weniger Landesmittel,

o   für die Stadt Emmerich: Förderquote 90% anstatt 60/80% für die Gewerbegebiete

è Nachteil:

o   möglicher Zeitverzug (schafft es der Kreis bis Dezember?)

o   Risiko der Ablehnung durch den Bund, bei Ablehnung müsste dann erneut über das Land beantragt werden, wenn Markterkundung dann älter als 12 Monate, müssen Markterkundung und Auswahlverfahren dann wiederholt werden.

o   mehrstufiges Förderverfahren (1. Schritt Budgetbeantragung, 2. Schritt Ausschreibung). –

o   deutlich erhöhter Mehraufwand durch Abstimmungen mit dem Kreis zu erwarten!

 

Empfehlungen für eine Vorgehensweise – Stand 03.08.2016: 

  • Der bisherige Ansatz über die Landesförderung für Wohngebiete ist weiterhin möglich
  • Der Ansatz über den Bund mit Kreis Kleve und die Nutzung des „Sonderaufrufs Mittelstand“ sollten erwogen werden.

 

Marktaktivitäten Deutsche Glasfaser und Unitymedia

Die beiden Telekommunikationsunternehmen Unitymedia und Deutsche Glasfaser sind zudem im Stadtgebiet aktiv geworden.

 

Unitymedia

Unitymedia hat zuletzt im Innenstadtbereich von Emmerich zusätzliche Kabel verlegt und sieht nun vor, die bislang lediglich für den Fernsehkonsum nutzbaren TV-Kabel für seine Kunden so zu schalten, dass darüber große Bandbreiten für das Internet und Telefon nutzbar werden.

 

Deutsche Glasfaser

Das Unternehmen Deutsche Glasfaser ist auf die Stadt zugekommen, um im Stadtgebiet seine Ausbaubemühungen anzugehen.

Die Deutsche Glasfaser setzt auf den Ausbau einer eigenständigen Netzinfrastruktur, parallel zu bereits vorhandenen Netzen. Die Ausbaustrategie von Deutsche Glasfaser sieht Hausanschlüsse direkt über die Glasfaser vor.

Zunächst vermarktet das Unternehmen seine Produkte in den vorab bestimmten Zielgebieten. Erst bei Erreichen einer bestimmten Quote abgeschlossener Verträge, findet der Ausbau tatsächlich statt.

 

Das Unternehmen hat das Gewerbegebiet Ost als erstes Zielgebiet festgesetzt und führt dort gegenwärtig die Vorvermarktung durch. Die Nachfrage ist dort jedoch bisher nicht besonders groß. Nach Einschätzung der Wirtschaftsförderung ist die Versorgung der Betriebe mit individuellen Produkten bereits gut.

Es sollen weitere Gewerbegebiete folgen, bevor dann auch in den Wohngebieten mit einer Vorvermarktung begonnen werden soll.

 

Von Seiten der Stadt - insbesondere auf Seiten des Tiefbaus- gibt es hinsichtlich der Art des Ausbaus und zwar der möglichen mindertiefen Kabelverlegung in den öffentlichen Flächen, deutliche Bedenken.

Diese liegen vor allem bei potentiell entstehenden Folgekosten bei zukünftigen Ausbauvorhaben von Straßen, in denen Kabel in einer mindertiefen Verlegetechnik eingebracht sind. Der Aufwand und die Kosten eines Straßenausbaus werden aufgrund von individuellen Lösungen zur Schonung der Kabelinfrastruktur höher liegen und sich so auf die Stadt sowie nicht zuletzt über die Erschließungskosten auch auf die Anwohner übertragen. Die Stadt Emmerich am Rhein sieht hinsichtlich dieser Bedenken, einen deutlichen Abstimmungsbedarf und eine Anpassung der durch das Unternehmen vorgelegten vertraglichen Unterlagen.

 

Zusage Glasfaserausbau durch Telekom auf dem ehemaligen Kasernengelände

In dem Neubaugebiet auf dem ehemaligen Kasernengelände hat sich die Betreibergesellschaft MONA erfolgreich mit der Telekom auf den Ausbau des Geländes mit Glasfaserverbindungen der einzelnen Häuser im Baugebiet verständigt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter