Betreff
Beseitigung eines verkehrlichen Gefahrenpunktes in Elten, Beeker Straße, unmittelbar vor der deutsch-niederländischen Grenze,
hier: Eingabe Nr. 18/2016 vom CDU-Ortsverband Elten
Vorlage
05 - 16 0832/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 06.07.2016 wurde die beiliegende Eingabe vom CDU-Ortsverband Elten an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Bestandteil dieser Eingabe ist die Bitte an die Verwaltung, den vermeintlichen Gefahrenpunkt an der Beeker Str., unmittelbar vor der deutsch-niederländischen Grenze zu entschärfen und somit die Straßenquerung für Radfahrer sicherer zu gestalten.

 

Bei der Beeker Straße handelt es sich um die Landstraße L472, die außerhalb der geschlossenen Ortschaft im Stadtteil Elten liegt. Die tägliche Verkehrsbelastung beträgt nach der letzten Verkehrszählung 2665 DTV. Zuständiger Straßenbaulastträger ist hier der Landesbetrieb Straßen.NRW.

 

Die Beeker Straße verläuft bis zur deutsch-niederländischen Grenze und setzt sich ab dort als Eltenseweg auf niederländischer Seite fort. Die Geschwindigkeit auf der Beeker Straße ist auf 70 km/h beschränkt, auf niederländischer Seite ist die Geschwindigkeit auf dem Eltenseweg auf 60 km/h reduziert.

 

Stellungnahmen Straßen.NRW

Die Verwaltung hat Straßen.NRW um eine Stellungnahme gebeten. Die Ausführungen des Landesbetriebs zur Beeker Straße lauten wie folgt:

„Der fahrbahnbegleitende gemeinsame Geh-/ Radweg entlang der L472 (Beeker Straße), welcher auf der nordwestlichen Seite verläuft, endet im Grenzbereich zu den Niederlanden. Auf niederländischem Gebiet sind beidseitig der Straße Schutzstreifen angelegt. Radfahrende, die von Deutschland in Richtung Niederlande fahren, müssen am Radwegende der L472, die Beeker Straße überqueren, um auf niederländischer Seite den rechten Schutzstreifen zu nutzen.

 

Die zulässige Geschwindigkeit auf niederländischer Seite ist auf 60km/h begrenzt. Die Verkehrsbelastung der L472 beträgt gemäß Bundesverkehrszählung aus 2010 DTV = 2665KFZ/44SV (1,65). Auf das überqueren von Radfahrenden wird, aus Fahrtrichtung Niederlande mit dem VZ 138-10 hingewiesen.

 

Im Bereich des Radwegendes ist Strauchwerk auf privatem Grundstück vorhanden. Dieses wirkt sich sichtbehindernd aus.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssituation sollte das Strauchwerk soweit wie möglich zurückgeschnitten werden, damit die Radfahrenden den KFZ-Verkehr, von den Niederlanden kommend, frühzeitig erkennen können. Des Weiteren ist das VZ. 600-33 (Absperrschranke) am Radwegende, vor Kopf aufzustellen.“

 

Unfallzahlen

Die Unfalllage an der Beekerstraße ist insgesamt als unauffällig zu beschreiben.

 

Der Verkehrsunfall am 25. Mai diesen Jahres geschah auf niederländischem Staatsgebiet. Nach Durchsicht der Akten durch die niederländische Polizei bis zum Jahr 2011, haben sich dort im Zeitraum von 6 Jahren 3 Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern ereignet. Laut Kreispolizeibehörde sind in den vergangenen Jahren, nach Durchsicht der Unfalldatenbank seit dem 01.01.2013, keine Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern auf deutscher Seite am Grenzübergang passiert.

 

Als besonderer Gefahrenpunkt, der durch eine Unfallhäufung gekennzeichnet wäre, stellt sich die Verkehrssituation nicht dar.

Als Unfallhäufungsstelle wird ein Verkehrsbereich dann bezeichnet, wenn sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (1 Jahr und 3 Jahre) vermehrt Unfälle gleicher Art ereignen. Diese Situation ist an der Beeker Straße nicht verzeichnet.

 

Vorfahrtsregelung

Radfahrende, die von Deutschland in Richtung Niederlande fahren, müssen am Ende des Radweges der L472, die Beeker Straße überqueren, um auf niederländischer Seite den rechten Schutzstreifen weiter zu nutzen. Bei der Überquerung der L472 muss die Vorfahrt geachtet werden. Die Radfahrenden sind hier Wartepflichtig. Für das Überqueren der Fahrbahn kann das Ende des Radweges als Aufstellfläche genutzt werden.

 

Unmittelbar hinter der Grenze beginnt auf niederländischer Seite eine Grundstücksgrenze, die von einer Hecke umgeben ist. In den vergangenen Jahren ist diese Heckenstruktur nicht weiter gepflegt, d.h. zurückgeschnitten worden. Die Sichtbeziehungen werden inzwischen durch die zugewachsenen Strukturen deutlich eingeschränkt.

 

Die Verwaltung hat Kontakt zur Gemeente Montferland aufgenommen. Laut Aussage ist das Gebäude derzeit unbewohnt. Die zuständigen Unterhaltungsdienste auf Seiten der Niederlande haben die Grünstrukturen inzwischen zurückgeschnitten. Die Sichtbeziehungen konnten dadurch wieder verbessert werden.

 

Fazit

Radfahrer, die die Straße überqueren wollen, sind wartepflichtig und haben die Vorfahrt zu achten.

 

Die Verwaltung regt an, am Ende des Radweges mit einer Absperrschranke (VZ 600-33) das Ende des Verkehrsweges zu markieren, damit dieses vor allem bei Dunkelheit sichtbar wird. Die Kombination aus den Zeichen „Radweg + Ende“ (VZ 237 und Zusatzzeichen 1012-31) soll zudem auf den endenden Radweg hinweisen. Die Vorfahrtssituation soll durch das Aufstellen des VZ 205 (Vorfahrt gewähren) am Ende des Radweges besser verdeutlicht werden.

 

Zur besseren Einsehbarkeit der Straße am Ende des straßenbegleitenden Radwegs wurde die Hecke auf dem, auf niederländischem Gebiet liegenden Grundstück, zurückgeschnitten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter