hier: Eingabe Nr. 18/2016 vom CDU-Ortsverband Elten
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am
06.07.2016 wurde die beiliegende Eingabe vom CDU-Ortsverband Elten an den
Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Bestandteil
dieser Eingabe ist die Bitte an die Verwaltung, den vermeintlichen Gefahrenpunkt
an der Beeker Str., unmittelbar vor der deutsch-niederländischen Grenze zu
entschärfen und somit die Straßenquerung für Radfahrer sicherer zu gestalten.
Bei
der Beeker Straße handelt es sich um die Landstraße L472, die außerhalb der
geschlossenen Ortschaft im Stadtteil Elten liegt. Die tägliche
Verkehrsbelastung beträgt nach der letzten Verkehrszählung 2665 DTV.
Zuständiger Straßenbaulastträger ist hier der Landesbetrieb Straßen.NRW.
Die
Beeker Straße verläuft bis zur deutsch-niederländischen Grenze und setzt sich
ab dort als Eltenseweg auf niederländischer Seite fort. Die Geschwindigkeit auf
der Beeker Straße ist auf 70 km/h beschränkt, auf niederländischer Seite ist
die Geschwindigkeit auf dem Eltenseweg auf 60 km/h reduziert.
Stellungnahmen
Straßen.NRW
Die
Verwaltung hat Straßen.NRW um eine Stellungnahme gebeten. Die Ausführungen des
Landesbetriebs zur Beeker Straße lauten wie folgt:
„Der fahrbahnbegleitende gemeinsame
Geh-/ Radweg entlang der L472 (Beeker Straße), welcher auf der nordwestlichen
Seite verläuft, endet im Grenzbereich zu den Niederlanden. Auf niederländischem
Gebiet sind beidseitig der Straße Schutzstreifen angelegt. Radfahrende, die von
Deutschland in Richtung Niederlande fahren, müssen am Radwegende der L472, die
Beeker Straße überqueren, um auf niederländischer Seite den rechten
Schutzstreifen zu nutzen.
Die zulässige Geschwindigkeit auf
niederländischer Seite ist auf 60km/h begrenzt. Die Verkehrsbelastung der L472
beträgt gemäß Bundesverkehrszählung aus 2010 DTV = 2665KFZ/44SV (1,65). Auf das
überqueren von Radfahrenden wird, aus Fahrtrichtung Niederlande mit dem VZ
138-10 hingewiesen.
Im Bereich des Radwegendes ist
Strauchwerk auf privatem Grundstück vorhanden. Dieses wirkt sich sichtbehindernd
aus.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation
sollte das Strauchwerk soweit wie möglich zurückgeschnitten werden, damit die
Radfahrenden den KFZ-Verkehr, von den Niederlanden kommend, frühzeitig erkennen
können. Des Weiteren ist das VZ. 600-33 (Absperrschranke) am Radwegende, vor Kopf
aufzustellen.“
Unfallzahlen
Die
Unfalllage an der Beekerstraße ist insgesamt als unauffällig zu beschreiben.
Der
Verkehrsunfall am 25. Mai diesen Jahres geschah auf niederländischem
Staatsgebiet. Nach Durchsicht der Akten durch die niederländische Polizei bis
zum Jahr 2011, haben sich dort im Zeitraum von 6 Jahren 3 Unfälle mit
Beteiligung von Radfahrern ereignet. Laut Kreispolizeibehörde sind in den
vergangenen Jahren, nach Durchsicht der Unfalldatenbank seit dem 01.01.2013,
keine Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern auf deutscher Seite am
Grenzübergang passiert.
Als
besonderer Gefahrenpunkt, der durch eine Unfallhäufung gekennzeichnet wäre,
stellt sich die Verkehrssituation nicht dar.
Als
Unfallhäufungsstelle wird ein Verkehrsbereich dann bezeichnet, wenn sich
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (1 Jahr und 3 Jahre) vermehrt Unfälle
gleicher Art ereignen. Diese Situation ist an der Beeker Straße nicht
verzeichnet.
Vorfahrtsregelung
Radfahrende,
die von Deutschland in Richtung Niederlande fahren, müssen am Ende des Radweges
der L472, die Beeker Straße überqueren, um auf niederländischer Seite den
rechten Schutzstreifen weiter zu nutzen. Bei der Überquerung der L472 muss die
Vorfahrt geachtet werden. Die Radfahrenden sind hier Wartepflichtig. Für das
Überqueren der Fahrbahn kann das Ende des Radweges als Aufstellfläche genutzt
werden.
Unmittelbar
hinter der Grenze beginnt auf niederländischer Seite eine Grundstücksgrenze,
die von einer Hecke umgeben ist. In den vergangenen Jahren ist diese
Heckenstruktur nicht weiter gepflegt, d.h. zurückgeschnitten worden. Die
Sichtbeziehungen werden inzwischen durch die zugewachsenen Strukturen deutlich
eingeschränkt.
Die
Verwaltung hat Kontakt zur Gemeente Montferland aufgenommen. Laut Aussage ist
das Gebäude derzeit unbewohnt. Die zuständigen Unterhaltungsdienste auf Seiten
der Niederlande haben die Grünstrukturen inzwischen zurückgeschnitten. Die
Sichtbeziehungen konnten dadurch wieder verbessert werden.
Fazit
Radfahrer,
die die Straße überqueren wollen, sind wartepflichtig und haben die Vorfahrt zu
achten.
Die
Verwaltung regt an, am Ende des Radweges mit einer Absperrschranke (VZ 600-33)
das Ende des Verkehrsweges zu markieren, damit dieses vor allem bei Dunkelheit
sichtbar wird. Die Kombination aus den Zeichen „Radweg + Ende“ (VZ 237 und
Zusatzzeichen 1012-31) soll zudem auf den endenden Radweg hinweisen. Die
Vorfahrtssituation soll durch das Aufstellen des VZ 205 (Vorfahrt gewähren) am
Ende des Radweges besser verdeutlicht werden.
Zur
besseren Einsehbarkeit der Straße am Ende des straßenbegleitenden Radwegs wurde
die Hecke auf dem, auf niederländischem Gebiet liegenden Grundstück,
zurückgeschnitten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter