Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten
Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich
am Rhein nach dem KAG zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere
kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes
(KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für
2015 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerks auch die entsprechenden
KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der
kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen
einer Frist von vier Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite
ausgeglichen werden können.
Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass überplanmäßig erzielte
Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils betreffenden Sparten
eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist
somit ausgeschlossen.
Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem
KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und
Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformen anzuwenden,
wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für
die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.
Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen sind in der
Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand
der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder gegeben.
Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die weitere Gebührenentwicklung
möglich.
Tendenziell ist festzuhalten, dass die Entwicklungen der unterschiedlichen
Gebührenhaushalte so verlaufen sind, wie sie im Wirtschaftsplan 2016 für das
Jahr 2015 prognostiziert wurden. Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass mit
einer Ausnahme alle kostenrechnenden Einrichtungen per 31.12.2015 ein positives
Ergebnis aufweisen. Dies eröffnet prinzipiell Spielräume für eine
Gebührensenkung, wie sie z.B. im Bereich der Straßenreinigung auch schon zu
Beginn dieses Jahres durchgeführt wurde. Dennoch verlief die Entwicklung der
Gebührenausgleichsrücklage in den einzelnen Betriebszweigen recht
unterschiedlich.
Im Betriebszweig Klärwerk
konnte ein Überschuss in Höhe von 674 T€ erzielt werden. Die Verluste aus den
Vorjahren konnten damit bis auf 137 T€ abgebaut werden. Diese Entwicklung
verlief um 274 T€ günstiger als ursprünglich erwartet. Bedingt wurde dieser
Zuwachs durch größere Schmutzfrachtanteile im Bereich der Großeinleiter.
Im Betriebszweig Kanal ist
es im Jahr 2013 zu einem erheblichen Überschuss in Höhe von 3.140 T€ gekommen.
Dieser wurde in den beiden Folgejahren gebührenmindernd eingesetzt, so dass
sich per 31.12.2015 in der Gebührenausgleichsrücklage lediglich noch ein Betrag
von 530 T€ befindet. Es ist davon auszugehen, dass dieser Betrag Ende dieses
Jahres in Gänze abgebaut sein dürfte, womit die Drei-Jahres-Regel nach dem KAG
eingehalten worden ist.
Ende dieses Jahres stehen somit keine gebührenmindernde Mittel mehr zur
Verfügung, so dass für sich allein betrachtet schon ausreichen würde, eine
Gebührenanhebung vorzusehen. Die Situation wird jedoch noch erheblich dadurch
verschärft, dass im Bereich der Großeinleiter mit gravierenden Mindermengen und
geringeren Schmutzfrachten für 2017 gerechnet werden muss. Da diesem Rückgang
der Umsatzzahlen nur im geringen Umfang Kostenersparnisse gegenüber stehen ist
davon auszugehen, dass zum 01.01.2017 die Abwassergebühr nicht unerheblich
angehoben werden muss.
Die Gebührenausgleichsrücklage in der Sparte Fäkalienabfuhr entwickelte sich mit einem Verlust von 7.400,00 € in
der erwarteten Höhe. Auch in diesem Jahr wird mit einem weiteren Abbau der
Gebührenausgleichsrücklage in der besagten Höhe gerechnet.
Durch den erneuten Ausfall des Winterdienstes ist es im Betriebszweig Straßenreinigung zu einem Anstieg in
der zugehörigen Gebührenausgleichsrücklage gekommen. Dieser Anstieg war jedoch
in der eingetroffenen Höhe bereits Ende letzten Jahres zu erwarten, so dass die
Winterwartungsgebühr für das laufende Kalenderjahr drastisch gesenkt werden
konnte. Bei unveränderten Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass der
Überschuss in Höhe von 326 T€ innerhalb von drei Jahren abgebaut sein dürfte.
Auch in der Sparte Abfallentsorgung
konnte die zugehörige Ausgleichsrücklage in der erwarteten Höhe abgebaut
werden. Auch in diesem Jahr wird mit einem Abbau um ca. den gleichen Betrag
gerechnet, so dass auch für das folgende Kalenderjahr diesbezüglich
hinsichtlich der Gebührenhöhe mit keinen Veränderungen zu rechnen sein wird.
Lange Jahre galt der Betriebszweig Friedhöfe
als problematisch. Die Einführung neuer Bestattungsformen führte zu einem Anstieg
der Bestattungen, da diese Formen nicht bei allen Friedhöfen angeboten werden.
Einsparungen im Personalwesen und eine leichte Anhebung der Friedhofsgebühr zum
01.01.2014 haben letztendlich dazu geführt, dass die Gebührenausgleichsrücklage
in dieser Sparte nicht nur ausgeglichen, sondern sogar mit einem leichten
Überschuss abgerechnet werden konnte. Da auch nach den bisherigen Erkenntnissen
sich die Entwicklung weiter fortsetzt, werden hiermit Gestaltungsräume eröffnet
die es ermöglichen, die seinerzeitige Gebührenanhebung wieder rückgängig zu
machen.
Zusammenfassen lässt sich die Gebührenprognose für 2017 wie folgt:
1.
Anhebung der
Abwassergebühr
2.
Fäkalienabfuhrgebühr
unverändert
3.
Straßenreinigungsgebühr
unverändert
4.
Abfallgebühr
unverändert
5.
Friedhofsgebühr
unverändert bzw. leichte Senkung
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter