Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2015
Vorlage
70 - 16 0842/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für 2015 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerks auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von vier Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.

Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils betreffenden Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen.

Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformen anzuwenden, wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.

Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die weitere Gebührenentwicklung möglich.

Tendenziell ist festzuhalten, dass die Entwicklungen der unterschiedlichen Gebührenhaushalte so verlaufen sind, wie sie im Wirtschaftsplan 2016 für das Jahr 2015 prognostiziert wurden. Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass mit einer Ausnahme alle kostenrechnenden Einrichtungen per 31.12.2015 ein positives Ergebnis aufweisen. Dies eröffnet prinzipiell Spielräume für eine Gebührensenkung, wie sie z.B. im Bereich der Straßenreinigung auch schon zu Beginn dieses Jahres durchgeführt wurde. Dennoch verlief die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage in den einzelnen Betriebszweigen recht unterschiedlich.

Im Betriebszweig Klärwerk konnte ein Überschuss in Höhe von 674 T€ erzielt werden. Die Verluste aus den Vorjahren konnten damit bis auf 137 T€ abgebaut werden. Diese Entwicklung verlief um 274 T€ günstiger als ursprünglich erwartet. Bedingt wurde dieser Zuwachs durch größere Schmutzfrachtanteile im Bereich der Großeinleiter.

Im Betriebszweig Kanal ist es im Jahr 2013 zu einem erheblichen Überschuss in Höhe von 3.140 T€ gekommen. Dieser wurde in den beiden Folgejahren gebührenmindernd eingesetzt, so dass sich per 31.12.2015 in der Gebührenausgleichsrücklage lediglich noch ein Betrag von 530 T€ befindet. Es ist davon auszugehen, dass dieser Betrag Ende dieses Jahres in Gänze abgebaut sein dürfte, womit die Drei-Jahres-Regel nach dem KAG eingehalten worden ist.

Ende dieses Jahres stehen somit keine gebührenmindernde Mittel mehr zur Verfügung, so dass für sich allein betrachtet schon ausreichen würde, eine Gebührenanhebung vorzusehen. Die Situation wird jedoch noch erheblich dadurch verschärft, dass im Bereich der Großeinleiter mit gravierenden Mindermengen und geringeren Schmutzfrachten für 2017 gerechnet werden muss. Da diesem Rückgang der Umsatzzahlen nur im geringen Umfang Kostenersparnisse gegenüber stehen ist davon auszugehen, dass zum 01.01.2017 die Abwassergebühr nicht unerheblich angehoben werden muss.

Die Gebührenausgleichsrücklage in der Sparte Fäkalienabfuhr entwickelte sich mit einem Verlust von 7.400,00 € in der erwarteten Höhe. Auch in diesem Jahr wird mit einem weiteren Abbau der Gebührenausgleichsrücklage in der besagten Höhe gerechnet.

Durch den erneuten Ausfall des Winterdienstes ist es im Betriebszweig Straßenreinigung zu einem Anstieg in der zugehörigen Gebührenausgleichsrücklage gekommen. Dieser Anstieg war jedoch in der eingetroffenen Höhe bereits Ende letzten Jahres zu erwarten, so dass die Winterwartungsgebühr für das laufende Kalenderjahr drastisch gesenkt werden konnte. Bei unveränderten Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass der Überschuss in Höhe von 326 T€ innerhalb von drei Jahren abgebaut sein dürfte.

Auch in der Sparte Abfallentsorgung konnte die zugehörige Ausgleichsrücklage in der erwarteten Höhe abgebaut werden. Auch in diesem Jahr wird mit einem Abbau um ca. den gleichen Betrag gerechnet, so dass auch für das folgende Kalenderjahr diesbezüglich hinsichtlich der Gebührenhöhe mit keinen Veränderungen zu rechnen sein wird.

Lange Jahre galt der Betriebszweig Friedhöfe als problematisch. Die Einführung neuer Bestattungsformen führte zu einem Anstieg der Bestattungen, da diese Formen nicht bei allen Friedhöfen angeboten werden. Einsparungen im Personalwesen und eine leichte Anhebung der Friedhofsgebühr zum 01.01.2014 haben letztendlich dazu geführt, dass die Gebührenausgleichsrücklage in dieser Sparte nicht nur ausgeglichen, sondern sogar mit einem leichten Überschuss abgerechnet werden konnte. Da auch nach den bisherigen Erkenntnissen sich die Entwicklung weiter fortsetzt, werden hiermit Gestaltungsräume eröffnet die es ermöglichen, die seinerzeitige Gebührenanhebung wieder rückgängig zu machen.

Zusammenfassen lässt sich die Gebührenprognose für 2017 wie folgt:

1.    Anhebung der Abwassergebühr

2.    Fäkalienabfuhrgebühr unverändert

3.    Straßenreinigungsgebühr unverändert

4.    Abfallgebühr unverändert

5.    Friedhofsgebühr unverändert bzw. leichte Senkung

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter