im Schuljahr 2017/2018
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die in der Vorlage aufgeführte Sachdarstellung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Seit Einführung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes
im Jahr 2013 ist zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der innerhalb
einer Kommune möglichen Eingangsklassen zu ermitteln und deren Verteilung zu
beschließen.
Damit die Grundschulen bei den
Schulanmeldungen am 27. Oktober 2016
bereits darüber informiert sind, mit wie vielen Eingangsklassen sie kalkulieren
können, wurde eine Berechnung und Verteilung anhand der derzeit bekannten
relevanten Schülerzahl für das Einschulungsjahr 2017/2018 durchgeführt.
Die Berechnung und die Aufteilung der
Klassen, sowie einige Anmerkungen, können der Anlage entnommen werden.
Nach Beendigung des Anmeldevorgangs und
Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem Schulausschuss eine
aktualisierte Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage
vorgelegt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Maßnahme hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister