Betreff
Förderung des Breitbandausbaus für den Ortsteil Elten, hier: Eingabe Nr. 27/2016 vom CDU-Ortsverband Elten
Vorlage
05 - 16 0850/2016
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

Begründung

 

Die beiliegende Eingabe ist am 14.08.2016 vom CDU-Ortsverband Elten beim Rat der Stadt Emmerich am Rhein eingegangen.

 

In der 20. Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.08.2016 wurde zur Information des Ausschuss zum Thema Breitbandausbau im Stadtgebiet von Emmerich ein Sachstandsbericht durch die Verwaltung abgegeben.

Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt Nr. 10 geht neben einem Rückblick auf den vergangenen, teilweise mit Fördermitteln unterstützten, Netzausbau im Stadtgebiet auf die weiteren Schritte zum vorgesehenen Ausbau der Infrastruktur, hauptsächlich im Stadtteil Elten ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Ausführungen der Verwaltung zu dem geplanten Vorgehen und den nächsten weiteren Schritten zur Kenntnis genommen.

 

Die Versorgungslage des Ortsteils Elten schloss im Jahr 2012 eine finanzielle Unterstützung des Ausbaus über öffentliche Fördergelder aus, da hier zu dem Zeitpunkt keine Unterversorgung im Sinne der damals geltenden Richtlinie vorlag. Unterversorgt waren demnach Gebiete mit einer Downloadgeschwindigkeit von unter 6Mbit/s.

Der Bedarf nach höheren Bandbreiten für einen schnelleren Zugang zum Internet hat sich in der Zwischenzeit deutlich erhöht und die Förderregularien wurden daran angepasst. Daraus ergibt sich, dass mittlerweile eine Versorgung von unter 30Mbit/s im Download als technisch unterversorgt gilt und ein Netzausbau im Sinne der nunmehr geltenden NGA- Förderrichtlinie hier, bei fehlenden eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen, mit öffentlichen Mitteln finanziell unterstützt werden kann.

 

Der für eine öffentliche Förderung notwendige Nachweis des Marktversagens, wurde auch für den Ortsteil Elten mit Durchführung einer vierwöchigen Markterkundung im Mai dieses Jahres erbracht. Das Ergebnis daraus ist so zu werten, dass kein Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei Jahren eigenwirtschaftlich den Ortsteil weiter ausbaut.

 

Für die weiteren Schritte zur geplanten Beantragung von Fördermitteln über die NGA-Richtlinie des Landes NRW (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum), die seit August 2016 in Kraft ist, sind laut Aussage der Bezirksregierung zunächst die unterversorgten Gebiete (<30 MBit) basierend auf konkreten Aussagen der Netzbetreiber genau und grundstücksscharf zu differenzieren. Hierfür hat die Verwaltung Daten für den Ortsteil bei dem Netzinhaber Telekom angefragt.

 

Zur Einreichung der Förderanträge soll an bestimmten Stichtagen im Jahr aufgerufen werden. Diese sind bisher noch nicht bekannt.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister