Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich nimmt die Ausführung der Verwaltung zur
Kenntnis.
Begründung
Die beiliegende Eingabe ist am 14.08.2016 vom CDU-Ortsverband Elten beim
Rat der Stadt Emmerich am Rhein eingegangen.
In der 20. Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.08.2016
wurde zur Information des Ausschuss zum Thema Breitbandausbau im Stadtgebiet
von Emmerich ein Sachstandsbericht durch die Verwaltung abgegeben.
Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt Nr. 10 geht neben einem
Rückblick auf den vergangenen, teilweise mit Fördermitteln unterstützten,
Netzausbau im Stadtgebiet auf die weiteren Schritte zum vorgesehenen Ausbau der
Infrastruktur, hauptsächlich im Stadtteil Elten ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Ausführungen der Verwaltung
zu dem geplanten Vorgehen und den nächsten weiteren Schritten zur Kenntnis
genommen.
Die Versorgungslage des Ortsteils Elten schloss im Jahr 2012 eine
finanzielle Unterstützung des Ausbaus über öffentliche Fördergelder aus, da
hier zu dem Zeitpunkt keine Unterversorgung im Sinne der damals geltenden Richtlinie
vorlag. Unterversorgt waren demnach Gebiete mit einer Downloadgeschwindigkeit
von unter 6Mbit/s.
Der Bedarf nach höheren Bandbreiten für einen schnelleren Zugang zum
Internet hat sich in der Zwischenzeit deutlich erhöht und die Förderregularien
wurden daran angepasst. Daraus ergibt sich, dass mittlerweile eine Versorgung
von unter 30Mbit/s im Download als technisch unterversorgt gilt und ein
Netzausbau im Sinne der nunmehr geltenden NGA- Förderrichtlinie hier, bei
fehlenden eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben der
Telekommunikationsunternehmen, mit öffentlichen Mitteln finanziell unterstützt
werden kann.
Der für eine öffentliche Förderung notwendige Nachweis des
Marktversagens, wurde auch für den Ortsteil Elten mit Durchführung einer
vierwöchigen Markterkundung im Mai dieses Jahres erbracht. Das Ergebnis daraus
ist so zu werten, dass kein Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei
Jahren eigenwirtschaftlich den Ortsteil weiter ausbaut.
Für die weiteren Schritte zur geplanten Beantragung von Fördermitteln
über die NGA-Richtlinie des Landes NRW (Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum), die
seit August 2016 in Kraft ist, sind laut Aussage der Bezirksregierung zunächst
die unterversorgten Gebiete (<30 MBit) basierend auf konkreten Aussagen der
Netzbetreiber genau und grundstücksscharf zu differenzieren. Hierfür hat die Verwaltung Daten für den Ortsteil bei dem Netzinhaber
Telekom angefragt.
Zur Einreichung der Förderanträge soll an bestimmten Stichtagen im Jahr
aufgerufen werden. Diese sind bisher noch nicht bekannt.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister