Betreff
Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Gewerbegebäuden,
hier: Eingabe Nr. 26/2016 vom CDU-Ortsverband Hüthum - Borghees - Klein-Netterden
Vorlage
80 - 16 0857/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Eine stabile, verlässliche und kostengünstige Versorgung (und Entsorgung) der Gewerbe- und Industriebetriebe in Emmerich ist eine der wesentlichen, grundsätzlichen Voraussetzung für eine solide und wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur der Stadt. Insbesondere die Energieversorgung ist hierbei ein branchenübergreifendes Kriterium. Diese Energie weitestgehend aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen ist ein gesellschaftlich und politisch allgemein anerkanntes Ziel, so dass die Anfrage hinsichtlich einer verstärkten Nutzung von Gewerbeimmobilien für Photovoltaikanlagen nachvollziehbar ist.

Ob die verstärkte Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gewerbeimmobilien im Sinne der Verbesserung des Energiemixes dabei wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt jedoch aus Sicht der Wirtschaftsförderung von individuellen Kriterien ab.

In der Vergangenheit bestand die Möglichkeit und der aus den geltenden Förderbedingungen abgeleitete wirtschaftlich Anreiz, Dachflächen fremder Gewerbeimmobilien anzumieten, um diese für eine Installation von Photovoltaikanlagen zu nutzen. So konnte (insbesondere von Investoren) durch die Nutzung von Fremdimmobilien an den profitablen Einspeisevergütungen partizipiert und die Quote der aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie erhöht werden.

Nach den aktuellen Förderbedingungen ist eine Photovoltaikanlage nur dann wirtschaftlich zu betreiben, wenn der Energieertrag weit überwiegend selbst verbraucht wird. Wenn Eigentümer und Verbraucher identisch sein sollten, liegt somit eine begünstigte Eigenerzeugung vor. Eine Netzeinspeisung hingegen rechnet sich weitestgehend nicht mehr, da die Fördersätze abgesenkt wurden und absehbar weiter fallen werden. Somit erscheint eine Nutzung von Fremdimmobilien zur Installation solcher Anlagen nicht mehr rentabel und es müssen individuelle Lösungen für die Einzeleigentümer gefunden werden.

So kann der angestrebte Prüfauftrag aus Sicht der Wirtschaftsförderung einzig zum Ziel haben, ein Angebot zu schaffen, welches den Immobilieneigentümern/-nutzern die Vorteile der wirtschaftlich sinnvollen Eigennutzung aufzeigt und sie bei der Umsetzung unterstützt. Hierbei sind neben dem Energieversorger die örtlichen Installations- und Handwerksbetriebe mit einzubeziehen.

Allerdings wird sich eine verstärkte Nutzung von eigenproduzierter Energie dabei auf die Energieabnahme beim örtlichen Energieversorger auswirken und könnte somit u. U. zu steigenden Energiepreisen führen, was einer kostengünstigen Energieversorgung der Gewerbe- und Industriebetriebe widersprechen würde.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister