hier: Eingabe Nr. 26/2016 vom CDU-Ortsverband Hüthum - Borghees - Klein-Netterden
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Eine stabile, verlässliche und kostengünstige
Versorgung (und Entsorgung) der Gewerbe- und Industriebetriebe in Emmerich ist
eine der wesentlichen, grundsätzlichen Voraussetzung für eine solide und
wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur der Stadt. Insbesondere die
Energieversorgung ist hierbei ein branchenübergreifendes Kriterium. Diese
Energie weitestgehend aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen ist ein
gesellschaftlich und politisch allgemein anerkanntes Ziel, so dass die Anfrage
hinsichtlich einer verstärkten Nutzung von Gewerbeimmobilien für
Photovoltaikanlagen nachvollziehbar ist.
Ob die verstärkte Nutzung von
Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gewerbeimmobilien im Sinne der
Verbesserung des Energiemixes dabei wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt jedoch
aus Sicht der Wirtschaftsförderung von individuellen Kriterien ab.
In der Vergangenheit bestand die Möglichkeit
und der aus den geltenden Förderbedingungen abgeleitete wirtschaftlich Anreiz,
Dachflächen fremder Gewerbeimmobilien anzumieten, um diese für eine
Installation von Photovoltaikanlagen zu nutzen. So konnte (insbesondere von
Investoren) durch die Nutzung von Fremdimmobilien an den profitablen
Einspeisevergütungen partizipiert und die Quote der aus erneuerbaren Quellen
gewonnenen Energie erhöht werden.
Nach den aktuellen Förderbedingungen ist
eine Photovoltaikanlage nur dann wirtschaftlich zu betreiben, wenn der
Energieertrag weit überwiegend selbst verbraucht wird. Wenn Eigentümer und
Verbraucher identisch sein sollten, liegt somit eine begünstigte Eigenerzeugung
vor. Eine Netzeinspeisung hingegen rechnet sich weitestgehend nicht mehr, da
die Fördersätze abgesenkt wurden und absehbar weiter fallen werden. Somit
erscheint eine Nutzung von Fremdimmobilien zur Installation solcher Anlagen
nicht mehr rentabel und es müssen individuelle Lösungen für die
Einzeleigentümer gefunden werden.
So kann der angestrebte Prüfauftrag aus
Sicht der Wirtschaftsförderung einzig zum Ziel haben, ein Angebot zu schaffen,
welches den Immobilieneigentümern/-nutzern die Vorteile der wirtschaftlich
sinnvollen Eigennutzung aufzeigt und sie bei der Umsetzung unterstützt. Hierbei
sind neben dem Energieversorger die örtlichen Installations- und
Handwerksbetriebe mit einzubeziehen.
Allerdings wird sich eine verstärkte Nutzung
von eigenproduzierter Energie dabei auf die Energieabnahme beim örtlichen
Energieversorger auswirken und könnte somit u. U. zu steigenden Energiepreisen
führen, was einer kostengünstigen Energieversorgung der Gewerbe- und
Industriebetriebe widersprechen würde.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister