hier: Eingabe Nr. 23/2016 von Frau Gabriele Hövelmann
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss
stimmt dem vorgeschlagenen bzw. zum Teil bereits praktikzierten
verwaltungsseitigen Vorgehen zu
Sachdarstellung :
Überblick Asylsuchende Emmerich
Von den aktuell in
Emmerich am Rhein untergebrachten 473 Asylsuchenden kommen 263 aus den Ländern
Syrien, Iran, Irak oder Eritrea und somit aus Ländern mit einer sogenannten
„guten Bleibeperspektive“. In den letzten Wochen hat bereits eine Gruppe von 83
Personen, überwiegend syrischer Herkunft einen positiven Bescheid vom Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge erhalten. Laut Bundesregierung ist bei diesen
Ländern davon auszugehen, dass die Schutzquote über 50% beträgt (siehe auch
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Es ist demzufolge davon auszugehen,
dass von der oben genannten Gruppe ein beträchtlicher Teil einen Schutzstatus
erhalten und in Deutschland bleiben wird. Nach der Anerkennung ist der weitere
Aufenthalt in den für Asylsuchende vorgehaltenen Unterkünften nicht mehr
möglich und muss durch diesen Personenkreis, der in der Regel dann Leistungen
nach dem SGBII bezieht und vom städtischen Jobcenter betreut wird, eigenständig
Wohnraum angemietet werden.
Integrationsgesetz und Anerkennungspraxis des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Laut Entwurf für
eine Verordnung der NRW Landesregierung wird das Land vom neuen im Rahmen des
Integrationsgesetzes beschlossenen § 12a AufenthG voraussichtlich ab dem
01.12.2016 Gebrauch machen und für anerkannte Schutzsuchende für die Dauer von
zunächst drei Jahren nach der Anerkennung eine Verpflichtung einführen, ihren
Wohnsitz in der Kommune zu nehmen, der sie auch für die Durchführung des
Asylverfahrens zugewiesen worden sind. Dazu soll (ähnlich wie für die
Verteilung von Schutzsuchenden) ein Verteilungsschlüssel erarbeitet werden. Es
ist somit davon auszugehen, dass von der oben genannten Gruppe ein größerer
Teil in Emmerich bleiben wird und nicht - wie in der Vergangenheit oft üblich –
nach der Anerkennung eher in den Ballungsgebieten nach Wohnraum suchen wird.
Abschließende Informationen dazu, wie die politische Ausgestaltung des § 12a
AufenthG durch das Land erfolgen soll, liegen allerdings im Augenblick noch
nicht vor.
Gleichzeitig hat
das Ministerium für Inneres und Kommunales am schon 07.06.2016 mitgeteilt, dass
bis Ende September 2016 „in NRW alle Asylsuchenden einen Asylantrag gestellt
haben und erkennungsdienstlich erfasst worden sein [sollen].“ Nunmehr sind alle
der Stadt Emmerich zugewiesenen Asylsuchenden in ein Ankunftszentrum oder eine
Außenstelle des Bundesamts eingeladen worden, um ihren Antrag auf Asyl zu
stellen. Es ist vor diesem Hintergrund davon auszugehen, dass es in den
kommenden Wochen und damit ab Inkrafttreten der Wohnsitzauflage im Integrationsgesetz
vermehrt zu Anerkennungen kommt. Eine beträchtliche Gruppe von anerkannten
Flüchtlingen wird somit ab diesem Zeitpunkt gleichzeitig auf der Suche nach im
Sinne des SGB II angemessenem Wohnraum sein. Es ist insbesondere für die Gruppe
der Alleinreisenden nicht davon auszugehen, dass es ein entsprechendes Angebot
in diesem Segment in Emmerich gibt. Gleichzeitig erschweren mangelnde
Sprachkenntnisse und Vorbehalte vonseiten der Vermieter die Suche laut mehreren
Erfahrungsberichten zusätzlich.
Bewertung der vorgeschlagenen
Handlungsoptionen
Die von Frau
Hövelmann in ihrer Eingabe vom 01.07.2016 vorgeschlagenen Handlungsoptionen
sind
- Anmietung von Wohnungen durch die Stadt
Emmerich (statt durch den Anerkannten selbst)
- Freie Wohnungen, die als Erstunterkunft
für Asylsuchende gedacht waren und im Augenblick nicht benötigt werden,
dem Personenkreis zur Verfügung zu stellen
- Aufruf in der örtlichen Presse mit dem
Appell an die Bevölkerung freien Wohnraum zur Verfügung zu stellen
Zu 1: In diesem Fall müsste die Stadt auch für
Kautionen, eventuelle Schäden etc. auf-
kommen;
damit kein gangbarer Weg.
Zu 2: Die Objekte des Bunds sind ausschließlich für
die Unterbringung von Asylsuchenden zur
Verfügung gestellt und können dazu nicht genutzt werden; bei den
angemieteten
Objekten haben die Vermieter laut Auskunft des FB 3 in den meisten
Fällen deutlich gemacht, dass sie nicht an Privatpersonen vermieten möchten,
sondern ausschließlich an die Stadt; denkbar ist eine solche Lösung allerdings
für die Objekte, bei denen die Stadt Emmerich Eigentümerin ist. Auf diese Weise
könnten laut aktuellem Stand Unterbringungsmöglichkeiten für maximal 92
Personen generiert werden, wobei in diesem Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen
zu rechnen ist, um diese den entsprechenden Bedarfen anzupassen.
Zu 3: Wurde bereits in Rahmen der Suche nach
Wohnraum für Asylsuchende im letzten Jahr
durch die FB 3+7 gemacht, kann für diesen Personenkreis aber durchaus
noch einmal
angestoßen werden (bzw. wurde bereits durch die Stabsstelle begonnen,
NRZ vom
05.10.)
Verwaltungsseitiges Vorgehen bzw.
verwaltungsseitige Praktiken
1. Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Verwaltung zu beauftragen bei einer
stark erhöhten Nachfrage nach Wohnraum aufgrund des Zusammenspielens von
Integrationsgesetz und beschleunigter Verfahren beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge, stadteigenen Wohnraum an Anerkannte Flüchtlinge zu vermieten.
2. Bei den
Eigentumswohnungen der Stadt wird überprüft, inwiefern diese mit den Vorgaben
des SGB II konform sind und somit Anerkannten Asylbewerbern zur Verfügung
gestellt werden können (auch in welchen Konstellationen, ob als Einzelperson
oder als Familie mit wie vielen Personen)
3. Als kurzfristige Übergangslösung wird im
Bedarfsfall zur Verhinderung von Obdachlosigkeit das Objekt Tackenweide 17 für
anerkannte ehemalige Asylbewerber zur Verfügung gestellt. Dabei kann es sich
aber nur um eine Zwischenlösung handeln.
Mit Blick auf die schlechten Integrationschancen bei einer solchen
Unterbringung soll es sich hierbei – falls auf diese Lösung zurückgegriffen
werden muss – aber ausdrücklich um eine Situation handeln, deren Andauern
bestmöglich zu begrenzen ist. Dazu könnten beispielsweise große Emmericher
Vermieter und Makler an einen Tisch geholt werden. Auch ein Einsatz von Paten
ist denkbar, sowie erneute größere Aufrufe adressiert an mögliche Vermieter
über die Presse.
4. Der soziale
Wohnungsbau wird insbesondere in Kooperation mit der Emmericher
Baugenossenschaft neben den bereits geplanten Wohnungen weiter vorangetrieben.
Zu diesem Zweck könnten städtischerseits ggf. auch neue Flächen zur Verfügung
gestellt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1
Peter Hinze
Bürgermeister