Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen,
hier: Eingabe Nr. 23/2016 von Frau Gabriele Hövelmann
Vorlage
18 - 16 0858/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss stimmt dem vorgeschlagenen bzw. zum Teil bereits praktikzierten verwaltungsseitigen Vorgehen zu

 

Sachdarstellung :

 

Überblick Asylsuchende Emmerich

 

Von den aktuell in Emmerich am Rhein untergebrachten 473 Asylsuchenden kommen 263 aus den Ländern Syrien, Iran, Irak oder Eritrea und somit aus Ländern mit einer sogenannten „guten Bleibeperspektive“. In den letzten Wochen hat bereits eine Gruppe von 83 Personen, überwiegend syrischer Herkunft einen positiven Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. Laut Bundesregierung ist bei diesen Ländern davon auszugehen, dass die Schutzquote über 50% beträgt (siehe auch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Es ist demzufolge davon auszugehen, dass von der oben genannten Gruppe ein beträchtlicher Teil einen Schutzstatus erhalten und in Deutschland bleiben wird. Nach der Anerkennung ist der weitere Aufenthalt in den für Asylsuchende vorgehaltenen Unterkünften nicht mehr möglich und muss durch diesen Personenkreis, der in der Regel dann Leistungen nach dem SGBII bezieht und vom städtischen Jobcenter betreut wird, eigenständig Wohnraum angemietet werden. 

 

Integrationsgesetz und Anerkennungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

 

Laut Entwurf für eine Verordnung der NRW Landesregierung wird das Land vom neuen im Rahmen des Integrationsgesetzes beschlossenen § 12a AufenthG voraussichtlich ab dem 01.12.2016 Gebrauch machen und für anerkannte Schutzsuchende für die Dauer von zunächst drei Jahren nach der Anerkennung eine Verpflichtung einführen, ihren Wohnsitz in der Kommune zu nehmen, der sie auch für die Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen worden sind. Dazu soll (ähnlich wie für die Verteilung von Schutzsuchenden) ein Verteilungsschlüssel erarbeitet werden. Es ist somit davon auszugehen, dass von der oben genannten Gruppe ein größerer Teil in Emmerich bleiben wird und nicht - wie in der Vergangenheit oft üblich – nach der Anerkennung eher in den Ballungsgebieten nach Wohnraum suchen wird. Abschließende Informationen dazu, wie die politische Ausgestaltung des § 12a AufenthG durch das Land erfolgen soll, liegen allerdings im Augenblick noch nicht vor.

Gleichzeitig hat das Ministerium für Inneres und Kommunales am schon 07.06.2016 mitgeteilt, dass bis Ende September 2016 „in NRW alle Asylsuchenden einen Asylantrag gestellt haben und erkennungsdienstlich erfasst worden sein [sollen].“ Nunmehr sind alle der Stadt Emmerich zugewiesenen Asylsuchenden in ein Ankunftszentrum oder eine Außenstelle des Bundesamts eingeladen worden, um ihren Antrag auf Asyl zu stellen. Es ist vor diesem Hintergrund davon auszugehen, dass es in den kommenden Wochen und damit ab Inkrafttreten der Wohnsitzauflage im Integrationsgesetz vermehrt zu Anerkennungen kommt. Eine beträchtliche Gruppe von anerkannten Flüchtlingen wird somit ab diesem Zeitpunkt gleichzeitig auf der Suche nach im Sinne des SGB II angemessenem Wohnraum sein. Es ist insbesondere für die Gruppe der Alleinreisenden nicht davon auszugehen, dass es ein entsprechendes Angebot in diesem Segment in Emmerich gibt. Gleichzeitig erschweren mangelnde Sprachkenntnisse und Vorbehalte vonseiten der Vermieter die Suche laut mehreren Erfahrungsberichten zusätzlich.

 

Bewertung der vorgeschlagenen Handlungsoptionen

 

Die von Frau Hövelmann in ihrer Eingabe vom 01.07.2016 vorgeschlagenen Handlungsoptionen sind

  1. Anmietung von Wohnungen durch die Stadt Emmerich (statt durch den Anerkannten selbst)

 

  1. Freie Wohnungen, die als Erstunterkunft für Asylsuchende gedacht waren und im Augenblick nicht benötigt werden, dem Personenkreis zur Verfügung zu stellen

 

  1. Aufruf in der örtlichen Presse mit dem Appell an die Bevölkerung freien Wohnraum zur Verfügung zu stellen

 

Zu 1:    In diesem Fall müsste die Stadt auch für Kautionen, eventuelle Schäden etc. auf-

            kommen; damit kein gangbarer Weg.

 

Zu 2:    Die Objekte des Bunds sind ausschließlich für die Unterbringung von Asylsuchenden zur

Verfügung gestellt und können dazu nicht genutzt werden; bei den angemieteten

Objekten haben die Vermieter laut Auskunft des FB 3 in den meisten Fällen deutlich gemacht, dass sie nicht an Privatpersonen vermieten möchten, sondern ausschließlich an die Stadt; denkbar ist eine solche Lösung allerdings für die Objekte, bei denen die Stadt Emmerich Eigentümerin ist. Auf diese Weise könnten laut aktuellem Stand Unterbringungsmöglichkeiten für maximal 92 Personen generiert werden, wobei in diesem Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zu rechnen ist, um diese den entsprechenden Bedarfen anzupassen.

 

Zu 3:    Wurde bereits in Rahmen der Suche nach Wohnraum für Asylsuchende im letzten Jahr

durch die FB 3+7 gemacht, kann für diesen Personenkreis aber durchaus noch einmal

angestoßen werden (bzw. wurde bereits durch die Stabsstelle begonnen, NRZ vom

05.10.)

 

Verwaltungsseitiges Vorgehen bzw. verwaltungsseitige Praktiken

 

1.    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Verwaltung zu beauftragen bei einer stark erhöhten Nachfrage nach Wohnraum aufgrund des Zusammenspielens von Integrationsgesetz und beschleunigter Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, stadteigenen Wohnraum an Anerkannte Flüchtlinge zu vermieten.

 

2.    Bei den Eigentumswohnungen der Stadt wird überprüft, inwiefern diese mit den Vorgaben des SGB II konform sind und somit Anerkannten Asylbewerbern zur Verfügung gestellt werden können (auch in welchen Konstellationen, ob als Einzelperson oder als Familie mit wie vielen Personen) 

 

3.    Als kurzfristige Übergangslösung wird im Bedarfsfall zur Verhinderung von Obdachlosigkeit das Objekt Tackenweide 17 für anerkannte ehemalige Asylbewerber zur Verfügung gestellt. Dabei kann es sich aber nur um eine Zwischenlösung handeln.  Mit Blick auf die schlechten Integrationschancen bei einer solchen Unterbringung soll es sich hierbei – falls auf diese Lösung zurückgegriffen werden muss – aber ausdrücklich um eine Situation handeln, deren Andauern bestmöglich zu begrenzen ist. Dazu könnten beispielsweise große Emmericher Vermieter und Makler an einen Tisch geholt werden. Auch ein Einsatz von Paten ist denkbar, sowie erneute größere Aufrufe adressiert an mögliche Vermieter über die Presse.

 

4.    Der soziale Wohnungsbau wird insbesondere in Kooperation mit der Emmericher Baugenossenschaft neben den bereits geplanten Wohnungen weiter vorangetrieben. Zu diesem Zweck könnten städtischerseits ggf. auch neue Flächen zur Verfügung gestellt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister