Betreff
Freiwilliger Zuschuss zu den Personalkosten für das therapeutische Personal in dem Familienzentrum Arche Noah
Vorlage
04 - 16 0870/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Kath. Waisenhausstiftung als Träger des Familienzentrums Arche Noah,  eine Anschubfinanzierung im Falle einer unzureichenden Refinanzierung i. H. v. 50 % des Risikos, mit einem max. Betrag in Höhe von je 11.100 €, zu gewähren. Dieser freiwillige kommunale Zuschuss wird befristet für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 bewilligt.  

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Kath. Waisenhausstiftung beantragt mit Schreiben vom 28.07.2016 einen freiwilligen Zuschuss zu den Personalkosten für das therapeutische Personal in dem Familienzentrum Arche Noah.  Das genannte Schreiben ist dieser Vorlage beigefügt. 

 

Durch die gesetzlichen Änderungen in der finanziellen Förderung von Kindern mit  Behinderung oder drohender Behinderung (KmB) und die Möglichkeit der Inklusion dieser Kinder in allen Kita-Gruppen, haben sich die Konzeptionen in den Kindertageseinrichtungen in Emmerich am Rhein in den letzten Jahren stetig verändert.  Es bestehen ähnlich den ehemals klassisch geführten Integrativgruppen, Gruppen in denen bis zu 6 KmB, bei einer Gruppenstärke von 17 Kindern, aufgenommen werden können. Daneben werden KmB in Regelgruppen mit einzelnen Platzreduzierungen betreut.  In den  klassischen Integrativgruppen  wurden in der Vergangenheit die tatsächlichen Personalkosten  für fest angestelltes therapeutisches Personal vom Landschaftsverband übernommen.  Zum Kindergartenjahr 2016/2017 wurden noch bestehende Übergangsregelungen abgeschafft,  die Übernahme von Personalkosten für festangestellte Therapeuten entfällt somit.

Ausschlaggebend für die geänderte Finanzierung des Landes ist die vorrangige Zuständigkeit der Krankenkassen für die therapeutischen Hilfen. Die neu eingeführten FInk-Pauschalen (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen) sind grundsätzlich für zusätzliche Fachkraftstunden im pädagogischen Bereich einzusetzen. Soweit die zusätzlich vorgeschriebenen Fachkraftstunden abgedeckt sind, besteht die Möglichkeit die Mittel ergänzend für die Qualifizierung und Fortbildung sowie Vernetzung und Beratung zu verwenden. Im Rahmen der Förderung von zusätzlichen Fachkraftstunden sind nur die pädagogischen Anteile der Arbeit der  therapeutischen Kräfte förderfähig. 

 

Die therapeutische Förderung von KmB in den Kindertageseinrichtungen können nach folgenden Modellen erfolgen:

  1. Kooperationen mit Therapeutischen Praxen, die ihre Leistung über Rezept abrechnen
  2. Kooperation mit der Frühförderstelle
  3. Beantragung einer Kassenzulassung für die Kindertageseinrichtung und direkte Abrechnung mit den Krankenkassen

 

Die Kindertageseinrichtungen in Emmerich arbeiten aktuell nach den ersten beiden Modellen. Das Familienzentrum Arche Noah befand sich bis zum Ablauf des Kindergartenjahres 2015/2016 noch in der Übergangsfinanzierung und hat ab dem 01.08.2016 die Kassenzulassung beantragt und erhalten. Hinsichtlich der ungewissen finanziellen Situation, die dieses Modell am Anfang mit sich bringt, haben im Vorfeld verschiedene Gespräche stattgefunden, die zum Antrag des Trägers geführt haben.

Es wird grundsätzlich begrüßt, dass Kindertageseinrichtungen nach verschiedenen Konzeptionen arbeiten. Den Eltern wird somit eine Auswahlmöglichkeit geboten, die sich individuell auf die Bedürfnisse des Kindes beziehen kann.

Die Verwaltung unterstützt den Antrag der Waisenhausstiftung und schlägt vor, im Rahmen einer Anschubfinanzierung, befristet für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018, im Falle einer unzureichenden Refinanzierung 50 % des Risikos, mit einem max. Betrag in Höhe von je 11.100 € im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses zu übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Der anteilige Zuschuss in Höhe von 4.625 € für die Zeit vom 01.08.-31.12.2016 wird aus den Mitteln des Fachbereiches 4 finanziert.

Ab 2017 erfolgt die Einstellung der erforderlichen Beträge in den Haushalt.

Produkt: 1.100.06.01.01

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister