Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, der Kath. Waisenhausstiftung als Träger des Familienzentrums Arche
Noah, eine Anschubfinanzierung im Falle
einer unzureichenden Refinanzierung i. H. v. 50 % des Risikos, mit einem max.
Betrag in Höhe von je 11.100 €, zu gewähren. Dieser freiwillige kommunale
Zuschuss wird befristet für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018
bewilligt.
Sachdarstellung :
Die Kath. Waisenhausstiftung beantragt mit
Schreiben vom 28.07.2016 einen freiwilligen Zuschuss zu den Personalkosten für
das therapeutische Personal in dem Familienzentrum Arche Noah. Das genannte Schreiben ist dieser Vorlage
beigefügt.
Durch die gesetzlichen Änderungen in der
finanziellen Förderung von Kindern mit
Behinderung oder drohender Behinderung (KmB) und die Möglichkeit der
Inklusion dieser Kinder in allen Kita-Gruppen, haben sich die Konzeptionen in
den Kindertageseinrichtungen in Emmerich am Rhein in den letzten Jahren stetig
verändert. Es bestehen ähnlich den
ehemals klassisch geführten Integrativgruppen, Gruppen in denen bis zu 6 KmB,
bei einer Gruppenstärke von 17 Kindern, aufgenommen werden können. Daneben
werden KmB in Regelgruppen mit einzelnen Platzreduzierungen betreut. In den
klassischen Integrativgruppen
wurden in der Vergangenheit die tatsächlichen Personalkosten für fest angestelltes therapeutisches
Personal vom Landschaftsverband übernommen.
Zum Kindergartenjahr 2016/2017 wurden noch bestehende
Übergangsregelungen abgeschafft, die
Übernahme von Personalkosten für festangestellte Therapeuten entfällt somit.
Ausschlaggebend für die geänderte
Finanzierung des Landes ist die vorrangige Zuständigkeit der Krankenkassen für
die therapeutischen Hilfen. Die neu eingeführten FInk-Pauschalen (Förderung der
Inklusion in Kindertageseinrichtungen) sind grundsätzlich für zusätzliche
Fachkraftstunden im pädagogischen Bereich einzusetzen. Soweit die zusätzlich
vorgeschriebenen Fachkraftstunden abgedeckt sind, besteht die Möglichkeit die
Mittel ergänzend für die Qualifizierung und Fortbildung sowie Vernetzung und
Beratung zu verwenden. Im Rahmen der Förderung von zusätzlichen
Fachkraftstunden sind nur die pädagogischen Anteile der Arbeit der therapeutischen Kräfte förderfähig.
Die therapeutische Förderung von KmB in den
Kindertageseinrichtungen können nach folgenden Modellen erfolgen:
- Kooperationen
mit Therapeutischen Praxen, die ihre Leistung über Rezept abrechnen
- Kooperation
mit der Frühförderstelle
- Beantragung
einer Kassenzulassung für die Kindertageseinrichtung und direkte
Abrechnung mit den Krankenkassen
Die Kindertageseinrichtungen in Emmerich
arbeiten aktuell nach den ersten beiden Modellen. Das Familienzentrum Arche
Noah befand sich bis zum Ablauf des Kindergartenjahres 2015/2016 noch in der
Übergangsfinanzierung und hat ab dem 01.08.2016 die Kassenzulassung beantragt
und erhalten. Hinsichtlich der ungewissen finanziellen Situation, die dieses
Modell am Anfang mit sich bringt, haben im Vorfeld verschiedene Gespräche
stattgefunden, die zum Antrag des Trägers geführt haben.
Es wird grundsätzlich begrüßt, dass
Kindertageseinrichtungen nach verschiedenen Konzeptionen arbeiten. Den Eltern
wird somit eine Auswahlmöglichkeit geboten, die sich individuell auf die
Bedürfnisse des Kindes beziehen kann.
Die Verwaltung unterstützt den Antrag der
Waisenhausstiftung und schlägt vor, im Rahmen einer Anschubfinanzierung,
befristet für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018, im Falle einer
unzureichenden Refinanzierung 50 % des Risikos, mit einem max. Betrag in Höhe
von je 11.100 € im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses zu übernehmen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Der anteilige Zuschuss in Höhe von 4.625 € für die
Zeit vom 01.08.-31.12.2016 wird aus den Mitteln des Fachbereiches 4 finanziert.
Ab 2017 erfolgt die Einstellung der erforderlichen
Beträge in den Haushalt.
Produkt: 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister