hier: Eingabe an den Rat Nr. 25/2016 von Herrn Heinz Derksen
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Hinsichtlich der Aufnahme von gemeindefremden Kindern gibt es eine
Ratseingabe des Herrn Derksen vom 31.07.2016 (Anlage 1), die zwischenzeitlich
zurückgezogen wurde (Anlage 2).
In der Ratssitzung am 07.09.2016 wurde entschieden, die Angelegenheit an
den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.
Die Ratseingabe begründet sich darin, dass Herr Derksen die Information
erhalten hatte, dass die Möglichkeit einer Aufnahme gemeindefremder Kinder
derzeit in der Überprüfung steht, da vermehrt Anfragen beim Jugendamt Emmerich
vorliegen.
Inzwischen wurde Familie
Derksen der Betreuungsplatz für ihre
Tochter zugesagt, da die Familie
erstmalig Kontakt zur Tagesmutter aufgenommen hatte, als noch ausreichend freie
Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung standen. Eine weitere Familie bei der
sich ein paralleler Verlauf aufzeigt, wird ebenfalls den Betreuungsplatz in
Emmerich am Rhein erhalten. Nach bisheriger Auskunft werden beide Familien
ihren Betreuungsplatz für Oktober/November 2016 in Anspruch nehmen.
Durchschnittlich werden monatlich105 Kinder in Kindertagespflege
betreut. Es stehen momentan nur noch sechs freie Betreuungsplätze zur
Verfügung, die einen Betreuungsbedarf von bis zu 45 Stunden abdecken
könnten. Da in der Kindertagespflege
Betreuungsplätze unterjährig benötigt
werden, sollten diese wenigen zur
Verfügung stehenden Plätze für
gemeindeeigene Kinder zur Verfügung stehen.
In den letzten Wochen wurden weitere freie Betreuungsplätze belegt und
die Anfragen für eine Betreuung gemeindefremder Kinder stiegen (zuletzt wurden
vier weitere Anfragen abgesagt). Die Lösung wird /wurde darin gesehen, dass
derzeit und vorerst keine weiteren gemeindefremden Kinder aufgenommen werden
können, um ein Betreuungsangebot für die gemeindeeigenen Kinder zu
gewährleisten. Derzeit werden insgesamt fünf gemeindefremde Kinder in Emmerich
am Rhein betreut. In dieser Anzahl enthalten sind die Beiden zuvor benannten
Aufnahmen.
Es nimmt derzeit kein öffentlich gefördertes Tageskind aus Emmerich am
Rhein einen Betreuungsplatz einer anderen Kommune in Anspruch.
Grundsätzlich ist ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch
nicht vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, sondern jede Kommune hat den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die gemeindeeigenen Kinder
sicherzustellen.
Im August 2016 erfolgte eine Abfrage zum Thema - Aufnahme
gemeindefremder Kinder in
Kindertagespflege - bei umliegenden Kommunen. Im Ergebnis betrachtet
gibt es keine schriftlich fixierten Handhabungen dazu. Im Hinblick auf zur Verfügung stehende Plätze wird im
Einzelfall entschieden. Grundsätzlich wird aus Sicht der Kommunen jedoch der Fokus auf die gemeindeeigenen
Kinder gelegt.
Bisher haben die Fachberatungen der Kindertagespflege in Emmerich am Rhein Aufnahmen
gemeindefremder Kinder im Einzelfall entschieden, natürlich unter
Berücksichtigung zur Verfügung stehender Plätze. Diese Handhabung sollte
weiterhin Bestand haben.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
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Peter Hinze
Bürgermeister