Betreff
Aufnahme gemeindefremder Kinder in Kindertagespflege,
hier: Eingabe an den Rat Nr. 25/2016 von Herrn Heinz Derksen
Vorlage
04 - 16 0871/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Hinsichtlich der Aufnahme von gemeindefremden Kindern gibt es eine Ratseingabe des Herrn Derksen vom 31.07.2016 (Anlage 1), die zwischenzeitlich zurückgezogen wurde (Anlage 2).

In der Ratssitzung am 07.09.2016 wurde entschieden, die Angelegenheit an den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.

 

Die Ratseingabe begründet sich darin, dass Herr Derksen die Information erhalten hatte, dass die Möglichkeit einer Aufnahme gemeindefremder Kinder derzeit in der Überprüfung steht, da vermehrt Anfragen beim Jugendamt Emmerich vorliegen. 

 

Inzwischen wurde  Familie Derksen  der Betreuungsplatz für ihre Tochter zugesagt, da die  Familie erstmalig Kontakt zur Tagesmutter aufgenommen hatte, als noch ausreichend freie Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung standen. Eine weitere Familie bei der sich ein paralleler Verlauf aufzeigt, wird ebenfalls den Betreuungsplatz in Emmerich am Rhein erhalten. Nach bisheriger Auskunft werden beide Familien ihren Betreuungsplatz für Oktober/November 2016 in Anspruch nehmen.

 

Durchschnittlich werden monatlich105 Kinder in Kindertagespflege betreut. Es stehen momentan nur noch sechs freie Betreuungsplätze zur Verfügung, die einen Betreuungsbedarf von bis zu 45 Stunden abdecken könnten.  Da in der Kindertagespflege Betreuungsplätze  unterjährig benötigt werden, sollten  diese wenigen zur Verfügung stehenden Plätze  für gemeindeeigene Kinder zur Verfügung stehen.

     

In den letzten Wochen wurden weitere freie Betreuungsplätze belegt und die Anfragen für eine Betreuung gemeindefremder Kinder stiegen (zuletzt wurden vier weitere Anfragen abgesagt). Die Lösung wird /wurde darin gesehen, dass derzeit und vorerst keine weiteren gemeindefremden Kinder aufgenommen werden können, um ein Betreuungsangebot für die gemeindeeigenen Kinder zu gewährleisten. Derzeit werden insgesamt fünf gemeindefremde Kinder in Emmerich am Rhein betreut. In dieser Anzahl enthalten sind die Beiden zuvor benannten Aufnahmen.

 

Es nimmt derzeit kein öffentlich gefördertes Tageskind aus Emmerich am Rhein einen Betreuungsplatz einer anderen Kommune in Anspruch.

 

Grundsätzlich ist ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch nicht vom Ort des Arbeitsplatzes abhängig, sondern jede Kommune hat den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die gemeindeeigenen Kinder sicherzustellen.

 

Im August 2016 erfolgte eine Abfrage zum Thema - Aufnahme gemeindefremder Kinder in

Kindertagespflege - bei umliegenden Kommunen. Im Ergebnis betrachtet gibt es keine schriftlich fixierten Handhabungen dazu. Im Hinblick auf  zur Verfügung stehende Plätze wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich wird aus Sicht der Kommunen  jedoch der Fokus auf die gemeindeeigenen Kinder gelegt.

 

Bisher haben die Fachberatungen der Kindertagespflege  in Emmerich am Rhein Aufnahmen gemeindefremder Kinder im Einzelfall entschieden, natürlich unter Berücksichtigung zur Verfügung stehender Plätze. Diese Handhabung sollte weiterhin Bestand haben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister