Betreff
Sachstandsbericht zur Leistungsgewährung nach dem SGB II
Vorlage
07 - 16 0890/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Kleve im Oktober leicht gestiegen. Kreisweit gibt es aktuell 9.169 Bedarfsgemeinschaften. In diesen Bedarfsgemeinschaften leben 16.879 Menschen, davon sind 12.435 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.444 Sozialgeldempfänger – in der Regel Kinder.

Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 6,5 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,6 und landesweit bei 9,6. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,9 in Viersen  bei 7,0 und in Borken bei 4,6.

In Emmerich am Rhein gibt es aktuell 1.195 Bedarfsgemeinschaften. Im Vormonat lag diese Zahl bei 1.198, der Vorjahreswert lag bei 1.200.

 

Den Bedarfsgemeinschaften gehören 1.620 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 1.620 (m: 759/w: 861) an.

Von den Leistungsbeziehern gehen 310 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, einen Mini-Job üben 394 Personen aus.

Die Zahl der Alleinerziehenden beläuft sich auf 269 Personen. 125 gehen einer Beschäftigung nach.

 

Die finanziellen Aufwendungen, die durch die Übernahme der Unterkunftskosten entstehen, werden sich auf etwa 6.200.000 € belaufen. Vom Bund werden hiervon ca. 1.636.000 € (26,4%) übernommen. Aus Wohngeldmitteln rund 960.000 €. Den verbleibenden Betrag teilen sich die Stadt Emmerich und der Kreis Kleve, so dass sich der städtische Anteil in 2016 auf etwa 1.800.000 € belaufen wird.

 

Integriert in den ersten Arbeitsmarkt wurden vom 01.01.2016 bis 02.11.2016 294 Personen (m: 198, w: 96). In eine geringfügige Beschäftigung 175 Personen (m: 55, w: 120).

Eine Ausbildung nahmen bislang 22 Personen (m: 10, w: 12) auf.

 

Besonders im Blickpunkt steht die Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. Aktuell (Stand: 02.11.2016) handelt es sich hierbei um 55 Personen, die älter als 15 Jahre sind.

Von diesen Personen gehen vier einer Vollzeitbeschäftigung nach. 26 sind in einem Integrationskurs. Vier weitere nehmen ab Anfang des Jahres an einem Integrationskurs teil Vier Personen besuchen einen Sprachkurs. Drei gehen zur Schule. Bei neun Zuwanderern werden Integrationskurse initiiert. Bei den verbleibenden acht Personen sind Maßnahmen derzeit nicht möglich (Elternzeit, Schwangerschaft, Alleinerziehende).

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister