Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften im Kreis Kleve im Oktober leicht gestiegen. Kreisweit
gibt es aktuell 9.169 Bedarfsgemeinschaften. In diesen Bedarfsgemeinschaften
leben 16.879 Menschen, davon sind 12.435 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und
4.444 Sozialgeldempfänger – in der Regel Kinder.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden
sich ca. 6,5 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert
bundesweit bei 7,6 und landesweit bei 9,6. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote
in Wesel bei 7,9 in Viersen bei 7,0 und
in Borken bei 4,6.
In Emmerich am Rhein gibt es aktuell 1.195
Bedarfsgemeinschaften. Im Vormonat lag diese Zahl bei 1.198, der Vorjahreswert
lag bei 1.200.
Den Bedarfsgemeinschaften gehören 1.620
erwerbsfähige Leistungsberechtigte 1.620 (m: 759/w: 861) an.
Von den Leistungsbeziehern gehen 310 einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, einen Mini-Job üben 394
Personen aus.
Die Zahl der Alleinerziehenden beläuft sich
auf 269 Personen. 125 gehen einer Beschäftigung nach.
Die finanziellen Aufwendungen, die durch die
Übernahme der Unterkunftskosten entstehen, werden sich auf etwa 6.200.000 €
belaufen. Vom Bund werden hiervon ca. 1.636.000 € (26,4%) übernommen. Aus
Wohngeldmitteln rund 960.000 €. Den verbleibenden Betrag teilen sich die Stadt
Emmerich und der Kreis Kleve, so dass sich der städtische Anteil in 2016 auf
etwa 1.800.000 € belaufen wird.
Integriert in den ersten Arbeitsmarkt wurden
vom 01.01.2016 bis 02.11.2016 294 Personen (m: 198, w: 96). In eine
geringfügige Beschäftigung 175 Personen (m: 55, w: 120).
Eine Ausbildung nahmen bislang 22 Personen
(m: 10, w: 12) auf.
Besonders im Blickpunkt steht die Integration
anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. Aktuell (Stand: 02.11.2016) handelt
es sich hierbei um 55 Personen, die älter als 15 Jahre sind.
Von diesen Personen gehen vier einer
Vollzeitbeschäftigung nach. 26 sind in einem Integrationskurs. Vier weitere
nehmen ab Anfang des Jahres an einem Integrationskurs teil Vier Personen
besuchen einen Sprachkurs. Drei gehen zur Schule. Bei neun Zuwanderern werden
Integrationskurse initiiert. Bei den verbleibenden acht Personen sind Maßnahmen
derzeit nicht möglich (Elternzeit, Schwangerschaft, Alleinerziehende).
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1
Peter Hinze
Bürgermeister