hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8
BauGB für einen Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Emmerich, Flur 27,
Flurstück 150 den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Änderungsverfahren erhält
die Bezeichnung 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am
Rhein - Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche
Baufläche im südöstlichen Bereich der Wardstraße.
Der Geltungsbereich des Änderungsbereiches ergibt sich aus
der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der
einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
KLK plant die Errichtung einer
Stellplatzanlage für seine Mitarbeiter an der Wardstraße. Dazu wird ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP E 27/4 Wardstraße/Südost) aufgestellt, der
eine Gewerbefläche festsetzen soll.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am
Rhein stellt in dem Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Damit sich
der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot)
muss diese Darstellung in eine Darstellung als Gewerbliche Baufläche geändert
werden.
Da es sich hierbei um eine Neudarstellung von
gewerblicher Baufläche handelt, muss die Fläche aus dem Gewerbeflächenpool des
Kreises Kleve abgebucht werden.
Ein Teil der Fläche ist bereits versiegelt und
wird von KLK als Einfahrt bzw. Parkfläche genutzt. Dieser Bereich wird
ebenfalls in das Verfahrensgebiet sowohl des aufzustellenden Bebauungsplanes
(VEP E 27/4 Wardstraße/Südost) als auch der Flächennutzungsplanänderung
einbezogen, damit das Planungsrecht an der Stelle „bereinigt“ wird.
Der erforderliche Ausgleich erfolgt im
Verfahrensgebiet. Da die Ausgleichflächen allerdings kleinteilig und somit im
Flächennutzungsplan nicht darstellbar sind, soll der gesamte Verfahrensbereich der
Flächennutzungsplanänderung als Gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Zu 2)
Die Auswirkungen der Planung gegenüber der Öffentlichkeit sind als nur
geringfügig zu erachten. Daher findet die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen
Auslegung im Sinne des Punktes 3.1 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren statt.
Die Grundstückeigentümer der benachbarten Flächen werden durch
persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Für die Übernahme
der Planungskosten, die der Stadt Emmerich am Rhein durch dieses Verfahren
entstehen, wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem sich der
Antragsteller verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter