Betreff
Erneuerung des Gehweges Lindenallee / van-der-Renne-Allee,
hier: Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation
Vorlage
05 - 16 0904/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept zum Ausbau des Gehwegs der Lindenallee zu und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformation durchzuführen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Gehweg der Van-der-Renne-Allee nicht auszubauen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Verwaltung einen Förderantrag zur Ergänzungsanpflanzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen stellt.

 

Sachdarstellung :

 

Am 5.8.2014 hat sich der CDU Ortsverband Elten mittels einer Eingabe an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein für eine Erneuerung des Gehweges Lindenallee und Van-der-Renne-Allee ausgesprochen.

Lindenallee
Zur Klärung der Rahmenbedingungen wurde vor der Vergabe eines Planungsauftrages ein Bodengutachten mit der Untersuchung der Asphaltdecke und auch der darunter anliegender Bodenschichten beauftragt. Weiterhin wurde bei der Unteren Landschaftsbehörde die Möglichkeiten einer teilweisen Fällung und wieder Anpflanzung der Bäume angefragt.

 

Die Aufgabe des Bodengutachtens war es aufzuklären, ob es möglich wäre den Gehweg in Richtung der privaten Grundstücke zu verlegen, um so einen größeren Abstand zu den Bäumen und den Wurzeln herzustellen.

 

Ergebnisse Bodengutachten zum Gehweg Lindenallee

Der bestehende Gehweg weist eine ca. 9-10 cm starke Asphaltschicht auf einer ca. 12 bis 70 cm Auffüllung aus Sand und Ziegelbruch auf. Der Asphalt und auch die Auffüllung sind mit PAK´s belastet.

Es ist technisch nicht möglich sämtliche Auffüllungen im Bereich der Wurzeln zu entfernen. So dass eine Verlegung des Gehweges und die Andeckung mit Mutterboden und einer Raseneinsaat an der jetzigen Stelle nicht möglich ist. Bei einer solchen Vorgehensweise würden zwangsläufig kontaminierte Bereiche in dem Wurzelbereich verbleiben und wären nicht mehr nach oben hin gegenüber Niederschlagswasser abgedeckt.

 

 

Ergebnisse des Ortstermins mit der Unteren Landschaftsbehörde

Eine Variante, die die abschnittsweise Fällung der Bäume beinhaltete, wurde nach dem Ortstermin mit Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde verworfen. Die Lindenallee ist nach dem § 47a des Landschaftsgesetzes eine geschützte Allee. Dies lässt eine Fällung der Bäume nicht zu. Es sind ausschließlich Anträge auf Baumfällungen genehmigungsfähig, wenn von dem Baum eine Verkehrsgefährdung ausgeht. Anhebungen von Gehweg- und Straßenoberflächen sind kein Grund für eine Baumfällung. Diese Probleme sind technisch zu lösen. Es wurde lediglich die Fällung eines Baumes, der stark abgängig war, in Aussicht gestellt.


Deswegen blieb von den Varianten „Verlegung des Gehweges in Richtung der privaten Grundstücke“ oder „Teilweise Entnahme und Ersatz der Linden und Neubau des Gehweges“ nur noch die dritte Möglichkeit übrig. Den Gehweg in vorhandener Lage im Hocheinbau wieder neu herstellen.

Die vorgeschlagene Planung greift diese Lösung auf und sieht vor den vorhandenen Asphalt um ca. 3 cm abzufräsen und zwei neue Asphaltschichten (8 und 4 cm stark) einzubauen und mittels zweier Geogitter zu bewehren. Die Asphaltschichten werden im Hocheinbau in dicker Einbaustärke wiederhergestellt, damit Sie den Wurzelanhebungen mehr Widerstand bieten können als dies bisher der Fall war.

 

Vorhandene Zufahrten und die Standorte der Bänke wurden überprüft und werden größtenteils übernommen und teilweise ergänzt. Zur Erzeugung eines einheitlichen Bildes in den öffentlichen Flächen sollen alle Zufahrten, Gehwegflächen und Aufweitungen für Bänke asphaltiert werden. Nur die Einfahrtsbereiche der öffentlichen Straßen (Birkenallee / Hindenburgallee) werden mit Klinkerpflaster befestigt. Damit und in dem die Straßennamensschilder weiter nach vorne versetzt werden, sollen die vorhandene Rechts-Vor-Links-Regelung betont werden.

 

Durch die vorgegebene Trasse ist es leider nicht möglich größere Höhen- oder Gefälleanpassungen einzuplanen, sodass eine durchgehende Minimierung des Längsgefälles auf unter 6 % nicht möglich ist.

 

 

Van-der-Renne-Allee

Bei der Van-der-Renne-Allee handelt es sich ebenfalls um eine geschützte Allee und die Bäume stehen dort deutlich näher an dem Gehweg als es bei der Lindenallee der Fall ist. Der Gehweg ist hier in einem Verbundpflastersystem befestigt und weist einzelne Schadstellen auf. Diese Schadstellen häufen sich in den Zufahrtsbereichen der Häuser. Durch die Nähe der Bäume und durch die Befestigungsart Pflaster schlägt die Verwaltung vor, den Gehweg nicht mit in den Ausbau einzubeziehen, sondern die einzelnen Wurzelanhebungen durch die KBE beheben zu lassen. Auch hier wurden verschiedene Möglichkeiten der Trassenverlegung überprüft, die letztlich aber alle nicht zielführend waren.


Förderung von Wiederherstellung von Baumalleen in NRW
Das Land NRW fördert Ergänzungspflanzungen zur Wiederherstellung von Baumalleen die innerstädtisch an Gemeindestraßen liegen. Die Zuwendungshöhe beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gleichzeitig ist die Bagatellgrenze von 12.500 € der Zuwendung zu beachten. Es dürfen Ergänzungspflanzungen an bis zu drei Alleen in einem Förderantrag zusammengefasst werden.
Der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Kosten liegt bei 750 € pro Baum.

Derzeit ist vorgesehen 15 Bäume an der Lindenallee im Ausbaubereich vom Plagweg bis zur Van-der-Renne-Allee zu pflanzen. Dabei ist noch nicht sichergestellt, dass die Bagatellgrenze von 12.500 € überschritten wird. Deswegen wird die Verwaltung prüfen, ob noch weitere Ersatzpflanzungen an geschützten Alleen möglich und sinnvoll sind um diese, gegebenenfalls in den Antrag für die Ersatzpflanzung der Lindenallee, mit aufzunehmen.

 

 

Versorgerbeteiligung

Eine Beteiligung von Versorgern an der Baumaßnahme ist nicht vorgesehen.

Eine Veränderung der Beleuchtung ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

 

 

Weiteres

Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Sanders aus Krefeld, mit der Planung beauftragt. Weiterhin ist das Landschaftsarchitekturbüro Baumann aus Kleve bei der Gestaltung, Möblierung und Baumpflanzung beratend hinzugezogen worden. Näheres zu den Ausbaudetails entnehmen Sie bitte dem Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros Sanders.

 

 

Termine

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wird nunmehr das Plankonzept zum Ausbau vorgestellt, um auf Grundlage dessen die Bürgerunterrichtung durchzuführen. Nach Durchführung dieser Bürgerunterrichtung wird das Konzept, ggfls. mit aus der Informationsveranstaltung ergebenen Änderungen, erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung (voraussichtlich im März 2017) beraten.

 

Der Baubeginn ist für den Sommer 2017 vorgesehen.

 

 

Kosten und Kostenumlage

Der Gehweg der Lindenallee ist schon erstmalig ausgebaut und soll nach dem KAG abgerechnet werden.

 

Der Gehweg wird wegen Ihrer Funktion mit 75 % auf die Anlieger umgelegt.

 

Als Gesamtprojektkosten mit der Planung und Bau (für die Jahre 2016 und 2017) sind nach aktueller Kostenschätzung insgesamt ca. 285.000 €  erforderlich.

 

 

Im Investitionshaushalt 2017 sind unter dem Produkt 7.005041.700  280.000 € angemeldet worden. Zusätzlich sollen die Mittel für die Planungskosten übertragen werden, so dass insgesamt ca. 308.000 € zur Verfügung stehen.

 

 

Es sind damit ausreichende Mittel im Investitionshaushalt 2017 eingeplant.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 7.005041.700 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1 und 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter