hier: Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Plankonzept zum Ausbau des
Gehwegs der Lindenallee zu und beauftragt die Verwaltung, eine
Bürgerinformation durchzuführen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Gehweg der
Van-der-Renne-Allee nicht auszubauen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Verwaltung einen
Förderantrag zur Ergänzungsanpflanzung bestehender Alleen in
Nordrhein-Westfalen stellt.
Sachdarstellung :
Am 5.8.2014 hat sich der CDU Ortsverband Elten mittels einer Eingabe an
den Rat der Stadt Emmerich am Rhein für eine Erneuerung des Gehweges
Lindenallee und Van-der-Renne-Allee ausgesprochen.
Lindenallee
Zur Klärung der Rahmenbedingungen wurde vor der Vergabe eines Planungsauftrages
ein Bodengutachten mit der Untersuchung der Asphaltdecke und auch der darunter
anliegender Bodenschichten beauftragt. Weiterhin wurde bei der Unteren
Landschaftsbehörde die Möglichkeiten einer teilweisen Fällung und wieder Anpflanzung
der Bäume angefragt.
Die Aufgabe des Bodengutachtens war es aufzuklären, ob es möglich wäre
den Gehweg in Richtung der privaten Grundstücke zu verlegen, um so einen
größeren Abstand zu den Bäumen und den Wurzeln herzustellen.
Ergebnisse Bodengutachten
zum Gehweg Lindenallee
Der bestehende Gehweg weist eine ca. 9-10 cm starke Asphaltschicht auf
einer ca. 12 bis 70 cm Auffüllung aus Sand und Ziegelbruch auf. Der Asphalt und
auch die Auffüllung sind mit PAK´s belastet.
Es ist technisch nicht möglich sämtliche Auffüllungen im Bereich der
Wurzeln zu entfernen. So dass eine Verlegung des Gehweges und die Andeckung mit
Mutterboden und einer Raseneinsaat an der jetzigen Stelle nicht möglich ist.
Bei einer solchen Vorgehensweise würden zwangsläufig kontaminierte Bereiche in
dem Wurzelbereich verbleiben und wären nicht mehr nach oben hin gegenüber
Niederschlagswasser abgedeckt.
Ergebnisse des
Ortstermins mit der Unteren Landschaftsbehörde
Eine Variante, die die abschnittsweise Fällung der Bäume beinhaltete,
wurde nach dem Ortstermin mit Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde
verworfen. Die Lindenallee ist nach dem § 47a des Landschaftsgesetzes eine
geschützte Allee. Dies lässt eine Fällung der Bäume nicht zu. Es sind
ausschließlich Anträge auf Baumfällungen genehmigungsfähig, wenn von dem Baum
eine Verkehrsgefährdung ausgeht. Anhebungen von Gehweg- und Straßenoberflächen
sind kein Grund für eine Baumfällung. Diese Probleme sind technisch zu lösen.
Es wurde lediglich die Fällung eines Baumes, der stark abgängig war, in
Aussicht gestellt.
Deswegen blieb von den Varianten „Verlegung des Gehweges in Richtung der
privaten Grundstücke“ oder „Teilweise Entnahme und Ersatz der Linden und Neubau
des Gehweges“ nur noch die dritte Möglichkeit übrig. Den Gehweg in vorhandener
Lage im Hocheinbau wieder neu herstellen.
Die vorgeschlagene Planung greift diese Lösung auf und sieht vor den
vorhandenen Asphalt um ca. 3 cm abzufräsen und zwei neue Asphaltschichten (8
und 4 cm stark) einzubauen und mittels zweier Geogitter zu bewehren. Die
Asphaltschichten werden im Hocheinbau in dicker Einbaustärke wiederhergestellt,
damit Sie den Wurzelanhebungen mehr Widerstand bieten können als dies bisher
der Fall war.
Vorhandene Zufahrten und die Standorte der Bänke wurden überprüft und
werden größtenteils übernommen und teilweise ergänzt. Zur Erzeugung eines
einheitlichen Bildes in den öffentlichen Flächen sollen alle Zufahrten,
Gehwegflächen und Aufweitungen für Bänke asphaltiert werden. Nur die
Einfahrtsbereiche der öffentlichen Straßen (Birkenallee / Hindenburgallee)
werden mit Klinkerpflaster befestigt. Damit und in dem die
Straßennamensschilder weiter nach vorne versetzt werden, sollen die vorhandene
Rechts-Vor-Links-Regelung betont werden.
Durch die vorgegebene Trasse ist es leider nicht möglich größere Höhen-
oder Gefälleanpassungen einzuplanen, sodass eine durchgehende Minimierung des
Längsgefälles auf unter 6 % nicht möglich ist.
Van-der-Renne-Allee
Bei der Van-der-Renne-Allee handelt es sich ebenfalls um eine geschützte
Allee und die Bäume stehen dort deutlich näher an dem Gehweg als es bei der
Lindenallee der Fall ist. Der Gehweg ist hier in einem Verbundpflastersystem
befestigt und weist einzelne Schadstellen auf. Diese Schadstellen häufen sich
in den Zufahrtsbereichen der Häuser. Durch die Nähe der Bäume und durch die
Befestigungsart Pflaster schlägt die Verwaltung vor, den Gehweg nicht mit in
den Ausbau einzubeziehen, sondern die einzelnen Wurzelanhebungen durch die KBE
beheben zu lassen. Auch hier wurden verschiedene Möglichkeiten der
Trassenverlegung überprüft, die letztlich aber alle nicht zielführend waren.
Förderung von Wiederherstellung von
Baumalleen in NRW
Das Land NRW fördert Ergänzungspflanzungen zur Wiederherstellung von Baumalleen
die innerstädtisch an Gemeindestraßen liegen. Die Zuwendungshöhe beträgt 80 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gleichzeitig ist die Bagatellgrenze von 12.500
€ der Zuwendung zu beachten. Es dürfen Ergänzungspflanzungen an bis zu drei
Alleen in einem Förderantrag zusammengefasst werden.
Der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Kosten liegt bei 750 € pro Baum.
Derzeit ist
vorgesehen 15 Bäume an der Lindenallee im Ausbaubereich vom Plagweg bis zur
Van-der-Renne-Allee zu pflanzen. Dabei ist noch nicht sichergestellt, dass die
Bagatellgrenze von 12.500 € überschritten wird. Deswegen wird die Verwaltung
prüfen, ob noch weitere Ersatzpflanzungen an geschützten Alleen möglich und
sinnvoll sind um diese, gegebenenfalls in den Antrag für die Ersatzpflanzung
der Lindenallee, mit aufzunehmen.
Versorgerbeteiligung
Eine Beteiligung von Versorgern an der Baumaßnahme ist nicht vorgesehen.
Eine Veränderung der Beleuchtung ist nach derzeitigem Stand nicht
vorgesehen.
Weiteres
Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Sanders aus Krefeld, mit der
Planung beauftragt. Weiterhin ist das Landschaftsarchitekturbüro Baumann aus
Kleve bei der Gestaltung, Möblierung und Baumpflanzung beratend hinzugezogen
worden. Näheres zu den
Ausbaudetails entnehmen Sie bitte dem Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros
Sanders.
Termine
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wird nunmehr das
Plankonzept zum Ausbau vorgestellt, um auf Grundlage dessen die
Bürgerunterrichtung durchzuführen. Nach Durchführung dieser Bürgerunterrichtung
wird das Konzept, ggfls. mit aus der Informationsveranstaltung ergebenen
Änderungen, erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung (voraussichtlich im März
2017) beraten.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2017 vorgesehen.
Kosten und Kostenumlage
Der Gehweg der
Lindenallee ist schon erstmalig ausgebaut und soll nach dem KAG abgerechnet
werden.
Der Gehweg wird
wegen Ihrer Funktion mit 75 % auf die Anlieger umgelegt.
Als Gesamtprojektkosten mit der Planung und Bau (für die Jahre 2016 und
2017) sind nach aktueller Kostenschätzung insgesamt ca. 285.000 € erforderlich.
Im Investitionshaushalt 2017 sind unter dem
Produkt 7.005041.700 280.000 €
angemeldet worden. Zusätzlich sollen die Mittel für die Planungskosten
übertragen werden, so dass insgesamt ca. 308.000 € zur Verfügung stehen.
Es sind damit ausreichende Mittel im
Investitionshaushalt 2017 eingeplant.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 7.005041.700
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1 und 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter