Betreff
Umsetzung Masterplan Hochelten,
hier: Herrichtung der Annäherungshindernisse im Bereich Drususallee, Lindenallee, Hamaland
Vorlage
05 - 16 0910/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Umsetzung der Maßnahme zu und beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Grundeigentümer der nördlichen Flächen zu führen und die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten.

 

Sachdarstellung :

 

Die Entwicklung der Fläche zwischen Linden-, Drususalle und dem Weg Hamaland (Flurstücke 215, 216, 350 und 353, Flur 9, Gemarkung Elten; s. Anlage 1) ist im Masterplan Hoch-Elten aufgenommen (s. Anlage 2). Derzeit stellt sich die Fläche als ungepflegtes Stück ehemaliges Ackerland, durchzogen mit nicht beschnittenen Buschreihen, das in vielen Jahren des Brachliegens mit selbst gesätem Wildwuchs bewachsen ist.

 

Auf dieser Fläche sieht der Masterplan vor, die historischen Annährungshindernisse, gestaltet durch drei durchlaufende Hecken- und Strauchreihen (Verwallungen), auf Burg und Stift hinzuweisen. Die Wälle sind heute bereits teilweise vorhanden, müssen aber durchgepflegt und insbesondere die erste Reihe - von Niederelten aus gesehen - neu angelegt werden.

 

Der Verschönerungsverein Elten hat in Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft ein Konzept zur Umsetzung des Masterplans entwickelt:

 

 

 

 

 

I. Maßnahmen

 

1.    Heckenreihen

In den Bereichen der Heckenreihen (die die Verwallung betonen) dort aufstehende, nicht lebensraumtypische Gehölze entfernen (u. a. spät blühende Traubenkirsche) und lebensraumtypische Gehölze auf Stock setzen. Die Geländestufen insgesamt werden in ihrer Berg-Tal-Ausrichtung ein wenig schmaler gestaltet. Anschließend werden sie mit weiteren lebensraumtypischen Gehölzen (wie Weißdorn, Hundsrose, Schlehe, Haselnuss) vor allem im Bereich der Geländekante der Stufen neu bepflanzt, damit Bienen- und Insektenfreundliche Gehölzreihen entstehen.

 

2.    Teilfläche an der Ecke Hamaland / Drususallee, ehemals bebaut

Hier wird der Baumbestand nur zum Teil gerodet bzw. aufgelichtet, d. h. einzelne Bäume, die nicht lebensraumtypisch sind und / oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, werden entfernt. Weiterhin wird der Gehölzbereich von bedrängendem Aufwuchs (vor allem Brombeere) freigestellt und durch heimische Gehölze und Sträucher ergänzt.

 

3.    Bäume an der Drususalle

Die im Plan der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Anlage 3) besonders gekennzeichneten Linden müssen ersetzt werden, um auch künftig wieder eine Allee garantieren zu können. Hier könnte Winterlinde als Hochstamm nachgepflanzt werden. Außerdem sollte die Baumallee einen Pflegeschnitt erhalten.

 

4.     Restliche Fläche

Die restliche Fläche ist mit selbst gesätem Wildwuchs besetzt. Hier könnte der gesamte Boden mit einem Forstmulcher aufgelockert und eingeebnet und mit Wildwiesensaatgut (vorgesehen ist autochtones Saatgut) neu eingesät werden. Ziel ist eine Blumenwiese, die zwei mal im Kalenderjahr gemäht werden muss.

 

II. Kosten

 

Kosten der Herstellung (2016 / 2017)

Unter Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen würden für eine Umsetzung und Herstellung sowie die Pflege der Fläche im ersten Jahr Kosten von insgesamt etwa 24.600 € netto entstehen (siehe Anlage 4). Darin enthalten sind bereits die Betreuungskosten durch die Stiftung, weitere Planungs- und Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden sowie die Entwicklung und der Abschluss der notwendigen vertraglichen Regelungen.

 

Laufende Kosten in den Folgejahren (2017 - 2021)

Für die Pflege in den anschließenden Jahren würden nach der Kalkulation Kostenbeiträge in Höhe von etwa 4.300 € netto pro Jahr im zweiten bis fünften Jahr nach der Herstellung entstehen. Darin enthalten sind die Pflege des Grünlandes sowie der Gehölzbereiche, ein Ersatz bei Ausfall der Gehölze bis zu 20% und vier Bewässerungsdurchgänge für die Lindenbäume. Nicht enthalten ist die Bedarfsposition für das Bewässern der übrigen Anpflanzungen, welche nur im Bedarfsfall durchzuführen wären.

 

Laufende Kosten ab dem sechsten Jahr nach dem Herstellungsjahr (ab 2022)

Ab dem sechsten Jahr sind mit Kostenbeiträgen von 2.600 € netto zu rechnen.

 

Grunderwerb bzw. Pacht der im Fremdbesitz stehenden Flurstücke 350 und 353

Voraussetzung für die Umsetzung ist die Verfügung über die o. g. nördlichen Flächen. Die Stadt Emmerich am Rhein müsste in diesem Zusammenhang ihren Grundbesitz durch den Kauf der Flächen arrondieren oder Vereinbarungen für die Nutzung der Flächen mit dem Eigentümer treffen.

 

III. Finanzierung der Maßnahme

 

Der Verschönerungsverein Elten 1897 e. V. ist bereit, 2/3 der Kosten für die Herstellung der Fläche (2016 / 2017) von z. Z. ca. 24.600 €, unterstützt von Sponsoren zu übernehmen, wenn die Stadt Emmerich am Rhein 1/3 der Kosten übernimmt.

 

Die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Verschönerungsverein sind, dass die Stadt Emmerich die Grundstücksangelegenheit (Grunderwerb oder Pacht) klärt sowie die laufenden Gesamtkosten der Pflege übernimmt und eine Umsetzung der Maßnahme im Herbst / Winter 2016 / 2017 erfolgen kann.

 

Die Pflegemaßnahmen sollen durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft durchgeführt bzw. betreut werden. Hier soll eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt und Stiftung geschlossen werden.

 

Eine Aufnahme der Maßnahme in das INTERREG-V-A Projekt zur Förderung des städtischen Anteils wird derzeit geprüft.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Bei entsprechender Zustimmung wird die Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 eingestellt; gemäß Kostenaufstellung.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter