hier: Herrichtung der Annäherungshindernisse im Bereich Drususallee, Lindenallee, Hamaland
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Umsetzung der Maßnahme zu und beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Grundeigentümer der nördlichen Flächen zu führen und die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten.
Sachdarstellung :
Die Entwicklung der
Fläche zwischen Linden-, Drususalle und dem Weg Hamaland (Flurstücke 215, 216,
350 und 353, Flur 9, Gemarkung Elten; s. Anlage 1) ist im Masterplan Hoch-Elten
aufgenommen (s. Anlage 2). Derzeit stellt sich die Fläche als ungepflegtes
Stück ehemaliges Ackerland, durchzogen mit nicht beschnittenen Buschreihen, das
in vielen Jahren des Brachliegens mit selbst gesätem Wildwuchs bewachsen ist.
Auf dieser Fläche
sieht der Masterplan vor, die historischen Annährungshindernisse, gestaltet
durch drei durchlaufende Hecken- und Strauchreihen (Verwallungen), auf Burg und
Stift hinzuweisen. Die Wälle sind heute bereits teilweise vorhanden, müssen
aber durchgepflegt und insbesondere die erste Reihe - von Niederelten aus
gesehen - neu angelegt werden.
Der
Verschönerungsverein Elten hat in Zusammenarbeit mit einem
Landschaftsarchitekten und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft ein Konzept
zur Umsetzung des Masterplans entwickelt:
I. Maßnahmen
1.
Heckenreihen
In den Bereichen der
Heckenreihen (die die Verwallung betonen) dort aufstehende, nicht
lebensraumtypische Gehölze entfernen (u. a. spät blühende Traubenkirsche) und
lebensraumtypische Gehölze auf Stock setzen. Die Geländestufen insgesamt werden
in ihrer Berg-Tal-Ausrichtung ein wenig schmaler gestaltet. Anschließend werden
sie mit weiteren lebensraumtypischen Gehölzen (wie Weißdorn, Hundsrose,
Schlehe, Haselnuss) vor allem im Bereich der Geländekante der Stufen neu
bepflanzt, damit Bienen- und Insektenfreundliche Gehölzreihen entstehen.
2.
Teilfläche an der Ecke Hamaland /
Drususallee, ehemals bebaut
Hier wird der
Baumbestand nur zum Teil gerodet bzw. aufgelichtet, d. h. einzelne Bäume, die
nicht lebensraumtypisch sind und / oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
könnten, werden entfernt. Weiterhin wird der Gehölzbereich von bedrängendem
Aufwuchs (vor allem Brombeere) freigestellt und durch heimische Gehölze und
Sträucher ergänzt.
3.
Bäume an der Drususalle
Die im Plan der
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Anlage 3) besonders gekennzeichneten
Linden müssen ersetzt werden, um auch künftig wieder eine Allee garantieren zu
können. Hier könnte Winterlinde als Hochstamm nachgepflanzt werden. Außerdem
sollte die Baumallee einen Pflegeschnitt erhalten.
4.
Restliche Fläche
Die restliche Fläche
ist mit selbst gesätem Wildwuchs besetzt. Hier könnte der gesamte Boden mit
einem Forstmulcher aufgelockert und eingeebnet und mit Wildwiesensaatgut
(vorgesehen ist autochtones Saatgut) neu eingesät werden. Ziel ist eine
Blumenwiese, die zwei mal im Kalenderjahr gemäht werden muss.
II. Kosten
Kosten der Herstellung (2016 / 2017)
Unter
Berücksichtigung der oben genannten Maßnahmen würden für eine Umsetzung und
Herstellung sowie die Pflege der Fläche im ersten Jahr Kosten von insgesamt
etwa 24.600 € netto entstehen (siehe Anlage 4). Darin enthalten sind bereits
die Betreuungskosten durch die Stiftung, weitere Planungs- und
Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden sowie die Entwicklung und der
Abschluss der notwendigen vertraglichen Regelungen.
Laufende Kosten in den Folgejahren (2017 -
2021)
Für die Pflege in
den anschließenden Jahren würden nach der Kalkulation Kostenbeiträge in Höhe
von etwa 4.300 € netto pro Jahr im zweiten bis fünften Jahr nach der
Herstellung entstehen. Darin enthalten sind die Pflege des Grünlandes sowie der
Gehölzbereiche, ein Ersatz bei Ausfall der Gehölze bis zu 20% und vier
Bewässerungsdurchgänge für die Lindenbäume. Nicht enthalten ist die
Bedarfsposition für das Bewässern der übrigen Anpflanzungen, welche nur im Bedarfsfall
durchzuführen wären.
Laufende Kosten ab dem sechsten Jahr nach dem
Herstellungsjahr (ab 2022)
Ab dem sechsten Jahr
sind mit Kostenbeiträgen von 2.600 € netto zu rechnen.
Grunderwerb bzw. Pacht der im Fremdbesitz
stehenden Flurstücke 350 und 353
Voraussetzung für
die Umsetzung ist die Verfügung über die o. g. nördlichen Flächen. Die Stadt
Emmerich am Rhein müsste in diesem Zusammenhang ihren Grundbesitz durch den
Kauf der Flächen arrondieren oder Vereinbarungen für die Nutzung der Flächen
mit dem Eigentümer treffen.
III. Finanzierung der
Maßnahme
Der
Verschönerungsverein Elten 1897 e. V. ist bereit, 2/3 der Kosten für die
Herstellung der Fläche (2016 / 2017) von z. Z. ca. 24.600 €, unterstützt von
Sponsoren zu übernehmen, wenn die Stadt Emmerich am Rhein 1/3 der Kosten
übernimmt.
Die Voraussetzung
für die Kostenübernahme durch den Verschönerungsverein sind, dass die Stadt
Emmerich die Grundstücksangelegenheit (Grunderwerb oder Pacht) klärt sowie die
laufenden Gesamtkosten der Pflege übernimmt und eine Umsetzung der Maßnahme im
Herbst / Winter 2016 / 2017 erfolgen kann.
Die Pflegemaßnahmen
sollen durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft durchgeführt bzw. betreut
werden. Hier soll eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt und Stiftung
geschlossen werden.
Eine Aufnahme der
Maßnahme in das INTERREG-V-A Projekt zur Förderung des städtischen Anteils wird
derzeit geprüft.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Bei entsprechender
Zustimmung wird die Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 eingestellt; gemäß
Kostenaufstellung.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter