Betreff
Fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt Emmerich am Rhein - Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft fußgänger-und fahrradfreundliche Stadt (AGFS),
hier: Eingabe Nr. 29/2016 der CDU-Senioren-Union Hellwach!
Vorlage
05 - 16 0913/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) anzustreben und zu beantragen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein, 30.000 Euro für die Maßnahme in den Haushalt 2017 einzustellen.

Bei erfolgreicher Bewerbung fällt ab dem ersten Teilnahmejahr ein Mitgliedsbeitrag von jährlich 2.500 Euro an, der für eine Teilnahmezeit von 7 Jahren in die nachfolgenden Haushaltsjahre aufgenommen werden muss.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 08. 11. 2016 wurde die beiliegende Eingabe der Senioren-Union an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. Bestandteil dieser Eingabe ist die Bitte an die Verwaltung die Mitgliedschaft der Stadt Emmerich am Rhein in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) anzustreben. Des Weiteren ist die Benennung eines Fahrradbeauftragten Bestandteil der Eingabe.

 

Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS)

 

Für die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) ist ein Aufnahmeverfahren zu durchlaufen. Für die Aufnahme der Stadt Emmerich am Rhein in die AGFS ist eine Bewerbung zu erarbeiten und einzureichen, die zunächst die Erstellung von umfangreichen Unterlagen erfordert.

 

Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Einreichung der erforderlichen Unterlagen
  2. Bereisung des Stadtgebiets durch eine Expertenkommission.

 

Zu den Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft bei der AGFS gehören:

  • Richtungsweisende kommunalpolitische Zielsetzung zur Nahmobilität
  • Prioritätensetzung für die Radverkehrsförderung
  • Schaffung von fahrradfreundlicher Infrastruktur
  • Förderung eines Klimas für eine Verbesserung der Nahmobilität. 
  • Konzept mit erkennbarem „roten Faden“ für die Bewerbungsunterlagen

 

Erforderliche Unterlagen - Stand 03/2015:

Es handelt sich um eine "offene Liste", von der, je nach den örtlichen Gegebenheiten, abgewichen werden kann.

 

Schriftlicher Erläuterungsteil:

    • Erhebung allgemeiner Daten (Flächengröße, Topographie, Einwohnerzahl, Modal Split, Verkehrssicherheitsarbeit in Bezug auf Rad- und Fußverkehr
    • Nennung des eigenen Internetauftritts zum Thema Nahmobilität
  • Kommunale Verkehrspolitik
    • Haushaltsaufwendungen für Verkehr (inkl. Rad- und Fußverkehr) der vergangenen fünf Jahre
    • Verkehrspolitische Grundsatzbeschlüsse
    • Verankerung in der Verwaltung (Amt, Geschäftsbereich, Beauftragter, Kommission o.ä.)
  • Beschreibung bisher durchgeführter Maßnahmen in Bezug auf beispielsweise die:
    • Förderung der Nahmobilität (baulich, ordnungsrechtlich, markierungstechnisch, gesundheitspolitisch und umweltpolitisch)
    • Förderung des ÖPNV (Verknüpfung mit dem Rad- und Fußverkehr)
    • Wegweisung
    • Berücksichtigung des Rad- und Fußverkehrs in der Signaltechnik ("Grüne Welle")
    • Berücksichtigung des ruhenden Radverkehrs (Abstellanlagen), Einrichtung einer Fahrradstation
    • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Rad- und Fußverkehr
    • Privatwirtschaftliche Initiativen und deren Effekte
    • Unterhaltung einschließlich Winterdienst und Reinigung von/auf Rad- und

Fußwegen

    • Bürger- und Initiativenbeteiligung
    • Touristischen Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität
  • Aussagen zur zukünftigen Rad- und Fußverkehrsförderung
    • Benennung konkreter Projekte
  • Stadtplan, Fahrradstadtplan
  • Übersichtskarte der Rad- und Fußverkehrsplanungen
  • Broschüren, Faltblätter, Flyer o.ä.

 

Positiver Nutzen der AGFS Mitgliedschaft für die Stadt

  • Image: Fahrradfreundliche Stadt kann als Qualitätsmerkmal verstanden werden
  • Zugang zu schwerpunktgebenden Fortbildungsmöglichkeiten: Facharbeitskreise (3-4/ Jahr), Themenworkshops, Exkursionen
  • Kostenfreie Nutzung von AGFS Materialien für Kampagnen auf dem Stadtgebiet
  • Förderung der Nahmobilität ist Umsetzung von Klimaschutzzielen (positiv für EEA)

 

Laufzeit

Eine Mitgliedschaft ist auf 7 Jahr befristet. Eine Verlängerung kann erst nach einer weiteren Prüfung erfolgen.

 

Kosten

Jährlicher Mitgliedsbeitrag von 2500 Euro – diese entsprechen den 10% kommunalem Eigenanteil.

Beauftragung für die Erstellung eines Konzeptes für die Nahmobilität sowie der Bewerbungsunterlagen: rund 30.000 € (einmalige Kosten)

 

Benennung eines Fahrradbeauftragten in der Stadt

Die Benennung eines Fahrradbeauftragten ist für die Bewerbung beim AGFS nicht notwendigerweise erforderlich. Wichtiger für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Überzeugung der Verwaltung und der Politik, sich in ihrem Handeln an Leitlinien zur Nahmobilitätsförderung zu orientieren und diese Prioritäten in der Bewerbung entsprechend deutlich zu machen.

 

Das Thema Nahmobilität findet in der Verwaltung bereits Berücksichtigung überwiegend in den Bereichen Verkehrs- und Stadtplanung – siehe die Förderanträge für Erweiterungen des Radwegenetz, innerhalb des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, des Klimaschutzkonzeptes sowie allgemein im Tourismus, wo bereits ein besonderes Augenmerk auf Radfahrer gegeben wird.

 

Von Seiten der Verwaltung wurden zudem mehrfach Fortbildungen zum Thema Radverkehrs- und Nahmobilitätsförderung wahrgenommen.

Derzeit ist die Benennung eines direkten Fahrradbeauftragten wegen fehlender freier Kapazitäten bei den Mitarbeitern, aufgrund der Bearbeitung von laufenden Großprojekten (Kaserne, Neumarkt, Betuwe/ Bahnübergangsbeseitigung) nicht umsetzbar.

Die Benennung eines Fahrradbeauftragten könnte in den Bewerbungsunterlagen als „zukünftiges Projekt“ angegeben werden und so als Ziel verfolgt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Bei entsprechender müssten die Mittel im Haushaltsjahr 2017 eingeplant werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter