hier: Eingabe Nr. 29/2016 der CDU-Senioren-Union Hellwach!
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) anzustreben und zu
beantragen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt
dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein, 30.000 Euro für die Maßnahme in
den Haushalt 2017 einzustellen.
Bei erfolgreicher Bewerbung fällt ab dem ersten
Teilnahmejahr ein Mitgliedsbeitrag von jährlich 2.500 Euro an, der für eine
Teilnahmezeit von 7 Jahren in die nachfolgenden Haushaltsjahre aufgenommen
werden muss.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich
am Rhein am 08. 11. 2016 wurde die beiliegende Eingabe der Senioren-Union an
den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. Bestandteil dieser Eingabe ist
die Bitte an die Verwaltung die Mitgliedschaft der Stadt Emmerich
am Rhein in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) anzustreben. Des
Weiteren ist die Benennung eines Fahrradbeauftragten Bestandteil der Eingabe.
Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft
fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS)
Für die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft
fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) ist ein
Aufnahmeverfahren zu durchlaufen. Für die Aufnahme der Stadt Emmerich am Rhein
in die AGFS ist eine Bewerbung zu erarbeiten und einzureichen, die zunächst die
Erstellung von umfangreichen Unterlagen erfordert.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen
- Bereisung des Stadtgebiets durch eine Expertenkommission.
Zu den Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft bei der AGFS gehören:
- Richtungsweisende
kommunalpolitische Zielsetzung zur Nahmobilität
- Prioritätensetzung
für die Radverkehrsförderung
- Schaffung von
fahrradfreundlicher Infrastruktur
- Förderung
eines Klimas für eine Verbesserung der Nahmobilität.
- Konzept mit
erkennbarem „roten Faden“ für die Bewerbungsunterlagen
Erforderliche
Unterlagen - Stand 03/2015:
Es
handelt sich um eine "offene Liste", von der, je nach den örtlichen Gegebenheiten,
abgewichen werden kann.
Schriftlicher
Erläuterungsteil:
- Erhebung
allgemeiner Daten (Flächengröße, Topographie, Einwohnerzahl, Modal Split,
Verkehrssicherheitsarbeit in Bezug auf Rad- und Fußverkehr
- Nennung des
eigenen Internetauftritts zum Thema Nahmobilität
- Kommunale
Verkehrspolitik
- Haushaltsaufwendungen
für Verkehr (inkl. Rad- und Fußverkehr) der vergangenen fünf Jahre
- Verkehrspolitische
Grundsatzbeschlüsse
- Verankerung
in der Verwaltung (Amt, Geschäftsbereich, Beauftragter, Kommission o.ä.)
- Beschreibung
bisher durchgeführter Maßnahmen in Bezug auf beispielsweise die:
- Förderung
der Nahmobilität (baulich, ordnungsrechtlich, markierungstechnisch,
gesundheitspolitisch und umweltpolitisch)
- Förderung
des ÖPNV (Verknüpfung mit dem Rad- und Fußverkehr)
- Wegweisung
- Berücksichtigung
des Rad- und Fußverkehrs in der Signaltechnik ("Grüne Welle")
- Berücksichtigung
des ruhenden Radverkehrs (Abstellanlagen), Einrichtung einer
Fahrradstation
- Öffentlichkeitsarbeit
zum Thema Rad- und Fußverkehr
- Privatwirtschaftliche
Initiativen und deren Effekte
- Unterhaltung
einschließlich Winterdienst und Reinigung von/auf Rad- und
Fußwegen
- Bürger-
und Initiativenbeteiligung
- Touristischen
Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität
- Aussagen zur zukünftigen Rad- und
Fußverkehrsförderung
- Benennung
konkreter Projekte
- Stadtplan, Fahrradstadtplan
- Übersichtskarte der Rad- und
Fußverkehrsplanungen
- Broschüren, Faltblätter, Flyer o.ä.
Positiver Nutzen der AGFS Mitgliedschaft für
die Stadt
- Image:
Fahrradfreundliche Stadt kann als Qualitätsmerkmal verstanden werden
- Zugang zu
schwerpunktgebenden Fortbildungsmöglichkeiten: Facharbeitskreise (3-4/
Jahr), Themenworkshops, Exkursionen
- Kostenfreie Nutzung
von AGFS Materialien für Kampagnen auf dem Stadtgebiet
- Förderung der
Nahmobilität ist Umsetzung von Klimaschutzzielen (positiv für EEA)
Laufzeit
Eine Mitgliedschaft ist auf 7 Jahr befristet.
Eine Verlängerung kann erst nach einer weiteren Prüfung erfolgen.
Kosten
Jährlicher Mitgliedsbeitrag von 2500 Euro –
diese entsprechen den 10% kommunalem Eigenanteil.
Beauftragung für die Erstellung eines
Konzeptes für die Nahmobilität sowie der Bewerbungsunterlagen: rund 30.000 €
(einmalige Kosten)
Benennung eines Fahrradbeauftragten in der
Stadt
Die Benennung eines Fahrradbeauftragten ist für
die Bewerbung beim AGFS nicht notwendigerweise erforderlich. Wichtiger für eine
erfolgreiche Bewerbung ist die Überzeugung der Verwaltung und der Politik, sich
in ihrem Handeln an Leitlinien zur Nahmobilitätsförderung zu orientieren und
diese Prioritäten in der Bewerbung entsprechend deutlich zu machen.
Das Thema Nahmobilität findet in der Verwaltung bereits Berücksichtigung
überwiegend in den Bereichen Verkehrs- und Stadtplanung – siehe die
Förderanträge für Erweiterungen des Radwegenetz, innerhalb des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes, des Klimaschutzkonzeptes sowie allgemein im
Tourismus, wo bereits ein besonderes Augenmerk auf Radfahrer gegeben wird.
Von Seiten der Verwaltung wurden zudem mehrfach Fortbildungen zum Thema
Radverkehrs- und Nahmobilitätsförderung wahrgenommen.
Derzeit ist die Benennung eines direkten Fahrradbeauftragten wegen
fehlender freier Kapazitäten bei den Mitarbeitern, aufgrund der Bearbeitung von
laufenden Großprojekten (Kaserne, Neumarkt, Betuwe/ Bahnübergangsbeseitigung)
nicht umsetzbar.
Die Benennung eines Fahrradbeauftragten könnte in den
Bewerbungsunterlagen als „zukünftiges Projekt“ angegeben werden und so als Ziel
verfolgt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Bei entsprechender
müssten die Mittel im Haushaltsjahr 2017 eingeplant werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter