Betreff
Förderung des Breitbandausbaus für den Ortsteil Elten
Vorlage
05 - 16 0914/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung für die Ausarbeitung des Antrags auf Fördermittel für den Ausbau des Breitbandnetzes im Ortsteil Elten zu beauftragen.

 

Sachdarstellung :

 

Diese Vorlage schließt inhaltlich an den Sachstandsbericht zum Breitbandausbau an, der dem Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung vom 30. August 2016 vorlag.

 

Nach dem Landesförderprogramm sollen hochleistungsfähige Next-Generation-Access (NGA)-Netze errichtet und somit flächendeckend unterversorgte Gebiete („weiße Flecken“) mit einer Breitbandversorgung von mind. 50 Mbit/s versorgt werden. („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum“ vom 19. April 2016).

Eine Förderung setzt voraus, dass nach Abschluss der Maßnahme für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässige Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s sowie für 95% der Gebäude mindestens 30 MBit/s im Download gewährleistet werden. Weitere Maßgabe ist, dass in diesem Bereich auch in den nächsten drei Jahren keine derartige Breitbandinfrastruktur eigenwirtschaftlich aufgebaut wird. Durch das Markterkundungsverfahren vom 13.4. bis 11.5.16 wurde festgestellt, dass zu diesem Zeitraum kein Telekommunikationsunternehmen einen entsprechenden Eigenausbau verbindlich durchführt.

 

Beschreibung des Gebietes:

Das Ausbaugebiet umfasst alle Anschlüsse in Elten, die mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind. Die meisten Anschlüsse in Elten verfügen heute über eine Versorgung mit 6-16 Mbit/s, im grenznahen Bereich auch weniger.

Nicht zum Ausbaugebiet zählen die Anschlüsse der Telekom im sog. „Nahbereich“, die die Telekom in den nächsten 12 Monaten eigenwirtschaftlich ausbauen wird mit Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s.

Es verbleiben dann 640 Anschlüsse in Elten, die gefördert werden dürfen. Dies umfasst auch alle grenznahen Gebäude.

 

Um die Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen zu schließen, hat die Stadt Emmerich am Rhein um die Einreichung von Interessenbekundungen für einen flächendeckenden Ausbau des Ortsteils Elten mitsamt aller Randlagen, gebeten. Telekommunikationsunternehmen waren im Zeitraum vom 21. September bis 21. Oktober dazu aufgerufen eine Kalkulation für den vorgegebenen Ausbaustandard in dem vordefinierten Gebiet zu erstellen und konkrete Daten über den derzeitigen Ausbaustand zu liefern. 

Es handelte sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, d.h. eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Die Stadt Emmerich am Rhein behielt sich eine Vergabe noch vor.

 

Rückmeldungen kamen von zwei Telekommunikationsunternehmen.

Da es sich um ein laufendes Verfahren von Unternehmen im Wettbewerb handelt, können konkrete kalkulierte Kosten hier nicht genannt werden. Eine erste grobe Kostenschätzung (FTTC-Ausbau) ergibt in etwa eine zu deckende Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 800.000 Euro vor Ausschreibung und Wettbewerb. Eine zweite Kostenschätzung für einen alternativen sog. FTTH-Ausbau liegt bei einer deutlich höheren Summe für die Wirtschaftlichkeitslücke. Die Summen sind zunächst unverbindlich und können sich in dem bevorstehenden Auswahlverfahren noch ändern.

Die, insbesondere im Vergleich zu vergangenen Ausbauszenarien (2012 Hüthum, Borghees, Praest), deutlich höhere Summe ergibt sich aus der Anforderung der Förderkulisse, wonach im Ausbaugebiet ein Ausbaustand von 30 Mbit/s bei 95% und 50 Mbit/s bei 85% der Anschlüsse erreicht werden muss, was wiederum einem tatsächlich nahezu flächendeckenden Ausbau gleichkommt. Weiterhin geht die Mitversorgung der grenznahen Bebauung nicht unerheblich in die Kosten ein.

 

Ortslagen - Wohngebiete

Für den Ortsteil Elten wird demnach eine Förderung (bis 90% Förderung der zuwendungsfähigen Kosten) über das NGA-Förderprogramm des Landes NRW angestrebt.

 

Die Verwaltung hat bereits Gespräche mit dem zuständigen Dezernat 33 für Ländliche Entwicklung/ Bodenordnung der Bezirksregierung Düsseldorf geführt und das notwendige weitere Vorgehen besprochen. Nächster Schritt ist die Veröffentlichung eines Auswahlverfahrens für Elten mit mindestens 8 Wochen Veröffentlichungsfrist.

 

Kreisweite Breitbandkoordination Kreis Kleve

Im Rahmen der Erhebungen durch den Kreis Kleve wurde die Ist-Situation der Versorgung für die weiteren Teile des Stadtgebiets miterfasst.

Ob es zu einer kreisweiten Beantragung auf Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für Ausbauvorhaben im Kreisgebiet kommt, ist weiterhin offen. Ein Antrag soll, wenn es so ist noch zum 4. Förderaufruf (Frist bis Ende Februar) beim Bund gestellt werden. Welche Chance ein kreisweiter Antrag im Wettbewerbsverfahren beim Bund hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vorab im Scoring bewertet werden.

Wie bereits beschrieben, wäre der kreisweite Antrag beim Bundesförderprogramm insbesondere eine Möglichkeit für die Ausbauförderung von unterversorgten Gewerbegebieten im Stadtgebiet, da sich die Gebietskulissen Wohn- und Gewerbegebiete auf Landesebene für das gleiche Förderprogramm ausschließen und da es in diesem Rahmen auch für Gewerbegebiete eine 90% Zuwendung geben könnte. Diese Option hält sich die Stadt noch offen.

Eine weitere Möglichkeit der Förderung der Randlagen in den übrigen Ortsteilen muss nach Eingang genauerer Daten auf dieser Ebene noch geprüft werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Für das Haushaltsjahr 2017 sollen entsprechende Mittel für die Deckung einer möglichen Wirtschaftlichkeitslücke des Ausbaus in den Haushalt eingestellt werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter