Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung für die
Ausarbeitung des Antrags auf Fördermittel für den Ausbau des Breitbandnetzes im
Ortsteil Elten zu beauftragen.
Sachdarstellung :
Diese Vorlage schließt inhaltlich an den
Sachstandsbericht zum Breitbandausbau an, der dem Ausschuss für
Stadtentwicklung in seiner Sitzung vom 30. August 2016 vorlag.
Nach dem Landesförderprogramm sollen
hochleistungsfähige Next-Generation-Access (NGA)-Netze errichtet und somit
flächendeckend unterversorgte Gebiete („weiße Flecken“) mit einer
Breitbandversorgung von mind. 50 Mbit/s versorgt werden. („Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im
Ländlichen Raum“ vom 19. April 2016).
Eine Förderung setzt voraus, dass nach Abschluss
der Maßnahme für mindestens 85 % der Gebäude zuverlässige Bandbreiten von
mindestens 50 MBit/s sowie für 95% der Gebäude mindestens 30 MBit/s im Download
gewährleistet werden. Weitere Maßgabe ist, dass in diesem Bereich auch in den
nächsten drei Jahren keine derartige Breitbandinfrastruktur eigenwirtschaftlich
aufgebaut wird. Durch das Markterkundungsverfahren vom 13.4. bis 11.5.16 wurde
festgestellt, dass zu diesem Zeitraum kein Telekommunikationsunternehmen einen
entsprechenden Eigenausbau verbindlich durchführt.
Beschreibung des Gebietes:
Das Ausbaugebiet umfasst alle Anschlüsse in Elten,
die mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind. Die meisten Anschlüsse in Elten
verfügen heute über eine Versorgung mit 6-16 Mbit/s, im grenznahen Bereich auch
weniger.
Nicht zum Ausbaugebiet zählen die Anschlüsse der
Telekom im sog. „Nahbereich“, die die Telekom in den nächsten 12 Monaten
eigenwirtschaftlich ausbauen wird mit Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s.
Es verbleiben dann 640 Anschlüsse in Elten, die
gefördert werden dürfen. Dies umfasst auch alle grenznahen Gebäude.
Um die Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen
zu schließen, hat die Stadt Emmerich am Rhein um die Einreichung von
Interessenbekundungen für einen flächendeckenden Ausbau des Ortsteils Elten
mitsamt aller Randlagen, gebeten. Telekommunikationsunternehmen waren im
Zeitraum vom 21. September bis 21. Oktober dazu aufgerufen eine Kalkulation für
den vorgegebenen Ausbaustandard in dem vordefinierten Gebiet zu erstellen und
konkrete Daten über den derzeitigen Ausbaustand zu liefern.
Es handelte sich um ein nichtförmliches
Interessenbekundungsverfahren, d.h. eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke
der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine
Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Die Stadt Emmerich am Rhein behielt
sich eine Vergabe noch vor.
Rückmeldungen kamen von zwei
Telekommunikationsunternehmen.
Da es sich um ein laufendes Verfahren von
Unternehmen im Wettbewerb handelt, können konkrete kalkulierte Kosten hier
nicht genannt werden. Eine erste grobe Kostenschätzung (FTTC-Ausbau) ergibt in
etwa eine zu deckende Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 800.000 Euro vor
Ausschreibung und Wettbewerb. Eine zweite Kostenschätzung für einen
alternativen sog. FTTH-Ausbau liegt bei einer deutlich höheren Summe für die
Wirtschaftlichkeitslücke. Die Summen sind zunächst unverbindlich und können
sich in dem bevorstehenden Auswahlverfahren noch ändern.
Die, insbesondere im Vergleich zu vergangenen
Ausbauszenarien (2012 Hüthum, Borghees, Praest), deutlich höhere Summe ergibt
sich aus der Anforderung der Förderkulisse, wonach im Ausbaugebiet ein
Ausbaustand von 30 Mbit/s bei 95% und 50 Mbit/s bei 85% der Anschlüsse erreicht
werden muss, was wiederum einem tatsächlich nahezu flächendeckenden Ausbau
gleichkommt. Weiterhin geht die Mitversorgung der grenznahen Bebauung nicht
unerheblich in die Kosten ein.
Ortslagen - Wohngebiete
Für den Ortsteil
Elten wird demnach eine Förderung (bis 90% Förderung der zuwendungsfähigen
Kosten) über das NGA-Förderprogramm des Landes NRW angestrebt.
Die Verwaltung hat
bereits Gespräche mit dem zuständigen Dezernat 33 für Ländliche Entwicklung/
Bodenordnung der Bezirksregierung Düsseldorf geführt und das notwendige weitere
Vorgehen besprochen. Nächster Schritt ist die Veröffentlichung eines
Auswahlverfahrens für Elten mit mindestens 8 Wochen Veröffentlichungsfrist.
Kreisweite
Breitbandkoordination Kreis Kleve
Im Rahmen der Erhebungen durch den Kreis Kleve
wurde die Ist-Situation der Versorgung für die weiteren Teile des Stadtgebiets
miterfasst.
Ob es zu einer kreisweiten Beantragung auf
Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für Ausbauvorhaben im Kreisgebiet kommt,
ist weiterhin offen. Ein Antrag soll, wenn es so ist noch zum 4. Förderaufruf
(Frist bis Ende Februar) beim Bund gestellt werden. Welche Chance ein kreisweiter Antrag im Wettbewerbsverfahren
beim Bund hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vorab im Scoring
bewertet werden.
Wie bereits beschrieben, wäre der kreisweite
Antrag beim Bundesförderprogramm insbesondere eine Möglichkeit für die
Ausbauförderung von unterversorgten Gewerbegebieten im Stadtgebiet, da sich die
Gebietskulissen Wohn- und Gewerbegebiete auf Landesebene für das gleiche
Förderprogramm ausschließen und da es in diesem Rahmen auch für Gewerbegebiete eine 90% Zuwendung geben
könnte. Diese Option hält sich die Stadt noch offen.
Eine weitere Möglichkeit der Förderung der
Randlagen in den übrigen Ortsteilen muss nach Eingang genauerer Daten auf
dieser Ebene noch geprüft werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Für das Haushaltsjahr 2017 sollen entsprechende
Mittel für die Deckung einer möglichen Wirtschaftlichkeitslücke des Ausbaus in
den Haushalt eingestellt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter