Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Konzept für die
Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“.
Sachdarstellung :
Das Land NRW stellt den Kommunen über die NRW.BANK durch das Programm
„Gute Schule 2020“ 2 Mrd. Euro zur Modernisierung des Bildungsstandortes
Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2017 bis 2020 zur Verfügung.
Der Stadt Emmerich am Rhein werden insgesamt 2.198.488 Euro für die
Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt, pro Jahr jeweils 549.622 Euro. Die
Beträge werden von der NRW.BANK als Darlehen ausgezahlt; das Land NRW übernimmt
sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen. Für die Stadt Emmerich am Rhein
entstehen keinerlei Kosten.
Für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist vom Rat der Stadt Emmerich
am Rhein gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Leistung von
Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau
der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
(Schuldendiensthilfegesetz NRW) ein Konzept zu beschließen, das darstellt, wie
die eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen.
Grundsätzlich werden alle Investitionen sowie Sanierungs- und
Modernisierungs-aufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich
dazugehörigen Schulsportanlagen finanziert. Dazu zählen
- die Sanierung und Modernisierung,
- der Neu- und Umbau der kommunalen
Schulinfrastruktur,
- Digitalisierungsmaßnahmen sowie
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil
eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind (sofern der Erwerb
nicht mehr als zwei Jahre vor der Antragsstellung erfolgte).
Aufgrund der im Budget 300 vorgesehenen Maßnahmen im Zeitraum 2017 bis
2020 im Bereich der Schulen hat die Verwaltung das als Anlage 1 beigefügte
Konzept ausgearbeitet und schlägt vor, die Fördermittel für die aufgeführten
Maßnahmen zu verwenden.
Das jährliche Kreditkontingent von 549.622 Euro ist in den
Haushaltsplänen 2017-2020 bereits als Darlehensaufnahme - jedoch noch ohne
Darstellung der Tilgungsraten in der Schuldenentwicklung - eingestellt.
Daneben ist von den Kommunen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2
Schuldendiensthilfegesetz NRW ein Konzept zu erstellen, welches darlegt, wie
sie ihre Schulen technisch auf die Anforderungen der Digitalisierung
vorbereitet und welche Investitionen und Anschaffungen dafür erforderlich sind.
Über dieses Konzept ist der Rat zu informieren. Das Konzept wird in einer der
nächsten Sitzungen des Rates vorgestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahmen sind in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister