Betreff
Konzept für das Förderprogramm Gute Schule 2020
Vorlage
02 - 16 1018/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Konzept für die Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“.

 

Sachdarstellung :

 

Das Land NRW stellt den Kommunen über die NRW.BANK durch das Programm „Gute Schule 2020“ 2 Mrd. Euro zur Modernisierung des Bildungsstandortes Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2017 bis 2020 zur Verfügung.

 

Der Stadt Emmerich am Rhein werden insgesamt 2.198.488 Euro für die Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung gestellt, pro Jahr jeweils 549.622 Euro. Die Beträge werden von der NRW.BANK als Darlehen ausgezahlt; das Land NRW übernimmt sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen. Für die Stadt Emmerich am Rhein entstehen keinerlei Kosten.

 

Für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Schuldendiensthilfegesetz NRW) ein Konzept zu beschließen, das darstellt, wie die eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen.

 

Grundsätzlich werden alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungs-aufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen finanziert. Dazu zählen

 

  • die Sanierung und Modernisierung,
  • der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
  • Digitalisierungsmaßnahmen sowie
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind (sofern der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor der Antragsstellung erfolgte).

 

Aufgrund der im Budget 300 vorgesehenen Maßnahmen im Zeitraum 2017 bis 2020 im Bereich der Schulen hat die Verwaltung das als Anlage 1 beigefügte Konzept ausgearbeitet und schlägt vor, die Fördermittel für die aufgeführten Maßnahmen zu verwenden.

 

Das jährliche Kreditkontingent von 549.622 Euro ist in den Haushaltsplänen 2017-2020 bereits als Darlehensaufnahme - jedoch noch ohne Darstellung der Tilgungsraten in der Schuldenentwicklung - eingestellt.

 

Daneben ist von den Kommunen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 Schuldendiensthilfegesetz NRW ein Konzept zu erstellen, welches darlegt, wie sie ihre Schulen technisch auf die Anforderungen der Digitalisierung vorbereitet und welche Investitionen und Anschaffungen dafür erforderlich sind. Über dieses Konzept ist der Rat zu informieren. Das Konzept wird in einer der nächsten Sitzungen des Rates vorgestellt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister