Beschlussvorschlag
Herr Dr. Stefan Wachs wird gem. § 71 GO NW
mit Wirkung vom 15.07.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für
die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten der Stadt Emmerich am Rhein
wiedergewählt und für die Dauer seiner neuen Wahlzeit gemäß § 68 Abs. 1 GO NW
zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
mit der Bezeichnung Erster Beigeordneter bestellt.
Sachdarstellung :
Beigeordnete werden für die Dauer von acht
Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt (§71 Abs. 1 Satz 3). Sie sind
verpflichtet, das Amt nach einer ersten und zweiten Wiederwahl weiterzuführen.
Bei Wiederwahl kann von einer Stellenausschreibung abgesehen werden.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in
seiner Sitzung vom 03.04.2001 Herrn Dr. Stefan Wachs mit Wirkung vom 15.07.2001
zum Beigeordneten der Stadt Emmerich am Rhein gewählt und ihn für die Dauer von
acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Zugleich wurde Herr Dr.
Wachs zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters mit der Dienstbezeichnung
„Erster Beigeordneter“ bestellt.
In der Sitzung des Rates am 03.02.2009 wurde
Herr Erster Beigeordneter Dr. Stefan Wachs einstimmig wiedergewählt.
Die zweite achtjährige Wahlzeit des Herrn
Dr. Wachs als Beigeordneter der Stadt Emmerich am Rhein läuft am 14.07.2017 ab.
Die Wiederwahl darf entsprechend der Bestimmung in § 71 Abs. 2 Satz 1
frühestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlzeit erfolgen.
Dem Dezernat des Ersten Beigeordneten Herrn
Dr. Wachs sind die Fachbereiche Immobilien, Stadtentwicklung, Bürgerservice und
Ordnung sowie die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zugeordnet.
Mit seiner Wiederwahl wird seine
Eingruppierung in die Besoldungsstufe B 2 (§ 2 Abs. 2
Eingruppierungsverordnung) nicht verändert.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister