Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. §§ 19, 22 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018
Vorlage
04 - 16 1036/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*), gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz,  die in der  Anlage 2* aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2017/2018. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.

 

*Diese Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Am 21. und 22.11.2016 fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2017/2018 statt.  Am 11.01.2017 wurde der Abgleich der Anmeldungen in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“ vorgenommen.

 

Zum Zeitpunkt der Leiterinnenrunde konnte festgestellt werden, dass es in einigen Einrich-tungen mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze gibt. Insbesondere im Bereich der Anmeldung für Ü3-Kinder bestanden in vielen Einrichtungen Wartelisten. Viele Eltern haben eine Wunscheinrichtung, die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht, durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben.

 

Wie in den Vorjahren wurde eine zentrale Warteliste im Jugendamt Emmerich angelegt, die Ü3-Anmeldungen der Einrichtungen für Kinder beinhaltet, die zum Kita-Jahr 2017/2018 voraussichtlich keine Zusage in ihrer Wunscheinrichtung erhalten können. Durch die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Sterntaler auf 4 Gruppen wurden zusätzliche          Ü3-Plätze geschaffen. Die Eltern der Kinder, die in ihrer Wunscheinrichtung vermutlich keinen Kita-Platz erhalten, wurden von den Kindertageseinrichtungen oder dem Jugendamt über die freien Plätze in der Kindertageseinrichtung Sterntaler informiert.

 

Ebenfalls besteht für den U3-Bereich in verschiedenen Einrichtungen eine höhere Anzahl an Bedarfsmeldungen als es vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen gibt. Hier ist anzumerken, dass es in einigen Kindertageseinrichtungen noch einige Plätze für U3-Kinder gibt, die Eltern diese jedoch nicht in Anspruch nehmen und lieber auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung warten möchten. Darüber hinaus gibt es eine gute Betreuungssituation in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren.

 

Die bestehenden Wartelisten konnten durch Koordinationsarbeiten in Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen dahingehend verändert werden, dass sich die  Anzahl der Kinder auf der Warteliste reduziert. Die  Anzahl verändert sich noch täglich und kann zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht genau beziffert werden. Der Abgleich von Anmeldungen und vermittelten Plätzen erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote in den Kitas und dem Gesamtplatzangebot in allen Kitas zu überprüfen sind. Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen  Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier Platzreduzierungen vorgenommen werden.  

 

Durch aufwendige Prüfungen und gemeinsame Gespräche zwischen dem Jugendamt, den einzelnen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen wurden verschiedene Modelle zur Einrichtung weiterer Ü3-Plätze geprüft.  Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung bietet sich eine gute Möglichkeit, Zusatzplätze im Ortsteil Elten einzurichten. Die Heimaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland hat die Betriebserlaubnis für weitere 13 Ü3 Plätze in Elten in Aussicht gestellt.  Die grundsätzliche Entscheidung des Trägers hierzu steht noch aus. Die Berechnung der zusätzlichen Fördermittel für die Einrichtung sowie die gesetzliche und freiwillige Betriebskostenförderung für diese zusätzlichen Plätze ist ebenfalls noch in Bearbeitung. Derzeit werden die Kosten hierzu ermittelt. Der entsprechende Antrag des Trägers konnte zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung  aus zeitlichen Gründen noch nicht vorgelegt werden und wird nachgereicht. Diesbezüglich enthält die heutige Tagesordnung einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die Finanzierung einer Übergangsgruppe in dem Familienzentrum St. Martinus in Elten. 

 

 

Damit der Träger die gesetzlichen Pauschalen zum Kindergartenjahr 2017/2018 erhalten kann, ist es erforderlich bis zum 15.03.2017 die entsprechenden Kindpauschalen/Plätze zu beschließen.

 

 

Wegen der zuvor genannten Gründe kann die gesamte endgültige Planung für das Kindergartenjahr 2017/2018 dem Jugendhilfeausschuss erst in der Sitzung als Tischvorlage präsentiert werden.   

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2017 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister