Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der
Jugendhilfeplanung (Anlage 1*),
gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz,
die in der
Anlage 2* aufgelisteten
Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und
Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das
Kindergartenjahr 2017/2018. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem.
§ 22 KiBiz.
*Diese
Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.
Sachdarstellung :
Am 21. und 22.11.2016 fanden in den
Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2017/2018
statt. Am 11.01.2017 wurde der Abgleich
der Anmeldungen in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen
und Jugendamt“ vorgenommen.
Zum Zeitpunkt der Leiterinnenrunde konnte
festgestellt werden, dass es in einigen Einrich-tungen mehr Anmeldungen als
vorhandene Plätze gibt. Insbesondere im Bereich der Anmeldung für Ü3-Kinder
bestanden in vielen Einrichtungen Wartelisten. Viele Eltern haben eine
Wunscheinrichtung, die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen zur
Verfügung stellen kann. Hier wird versucht, durch die von den Eltern bei der
Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu
entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass der Rechtsanspruch erfüllt
ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in Emmerich zur Verfügung steht.
Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen
Platz haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten
haben.
Wie in den Vorjahren wurde eine zentrale
Warteliste im Jugendamt Emmerich angelegt, die Ü3-Anmeldungen der Einrichtungen
für Kinder beinhaltet, die zum Kita-Jahr 2017/2018 voraussichtlich keine Zusage
in ihrer Wunscheinrichtung erhalten können. Durch die Erweiterung der
Kindertageseinrichtung Sterntaler auf 4 Gruppen wurden zusätzliche Ü3-Plätze geschaffen. Die Eltern der
Kinder, die in ihrer Wunscheinrichtung vermutlich keinen Kita-Platz erhalten,
wurden von den Kindertageseinrichtungen oder dem Jugendamt über die freien
Plätze in der Kindertageseinrichtung Sterntaler informiert.
Ebenfalls besteht für den U3-Bereich in
verschiedenen Einrichtungen eine höhere Anzahl an Bedarfsmeldungen als es
vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen gibt. Hier ist anzumerken, dass
es in einigen Kindertageseinrichtungen noch einige Plätze für U3-Kinder gibt,
die Eltern diese jedoch nicht in Anspruch nehmen und lieber auf einen Platz in
ihrer Wunscheinrichtung warten möchten. Darüber hinaus gibt es eine gute
Betreuungssituation in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren.
Die bestehenden Wartelisten konnten durch
Koordinationsarbeiten in Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen
dahingehend verändert werden, dass sich die
Anzahl der Kinder auf der Warteliste reduziert. Die Anzahl verändert sich noch täglich und kann
zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht genau beziffert werden. Der
Abgleich von Anmeldungen und vermittelten Plätzen erfordert einen hohen
Verwaltungsaufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze
immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote in den
Kitas und dem Gesamtplatzangebot in allen Kitas zu überprüfen sind. Hierbei
findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen Kinder mit (drohender) Behinderung betreut
werden und hier Platzreduzierungen vorgenommen werden.
Durch aufwendige Prüfungen und gemeinsame
Gespräche zwischen dem Jugendamt, den einzelnen Trägern und Leitungen der
Kindertageseinrichtungen wurden verschiedene Modelle zur Einrichtung weiterer
Ü3-Plätze geprüft. Zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung bietet sich eine gute Möglichkeit, Zusatzplätze im Ortsteil
Elten einzurichten. Die Heimaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland hat die
Betriebserlaubnis für weitere 13 Ü3 Plätze in Elten in Aussicht gestellt. Die grundsätzliche Entscheidung des Trägers
hierzu steht noch aus. Die Berechnung der zusätzlichen Fördermittel für die
Einrichtung sowie die gesetzliche und freiwillige Betriebskostenförderung für
diese zusätzlichen Plätze ist ebenfalls noch in Bearbeitung. Derzeit werden die
Kosten hierzu ermittelt. Der entsprechende Antrag des Trägers konnte zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung aus
zeitlichen Gründen noch nicht vorgelegt werden und wird nachgereicht.
Diesbezüglich enthält die heutige Tagesordnung einen entsprechenden
Tagesordnungspunkt für die Finanzierung einer Übergangsgruppe in dem
Familienzentrum St. Martinus in Elten.
Damit der Träger die gesetzlichen Pauschalen
zum Kindergartenjahr 2017/2018 erhalten kann, ist es erforderlich bis zum
15.03.2017 die entsprechenden Kindpauschalen/Plätze zu beschließen.
Wegen der zuvor genannten Gründe kann die
gesamte endgültige Planung für das Kindergartenjahr 2017/2018 dem
Jugendhilfeausschuss erst in der Sitzung als Tischvorlage präsentiert
werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushalt 2017 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister