Betreff
Finanzierung der Übergangsgruppe im Familienzentrum St. Martinus
Vorlage
04 - 16 1037/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Einrichtungskosten für die Übergangsgruppe im  Familienzentrum St. Martinus, nach Abzug  von Mitteln Dritter,  zu übernehmen. Darüber hinaus werden im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses die höheren Betriebskosten der zusätzlichen Ü3-Plätze übernommen. Der Rat sichert der Kirchengemeinde St. Vitus Kostenneutralität für die Schaffung der zusätzlichen Ü3-Plätze zu. 

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund der Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2017/2018 hat sich für den Ortsteil Elten abgezeichnet, dass mehr Plätze für Ü3-Kinder benötigt werden als die beiden Kindertageseinrichtungen sicherstellen können.  In Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung, Frau Seegers, wurde eine gute Lösung gefunden, die eine Aufnahme von bis zu 13 weiteren Ü3-Kindern möglich macht. Hierzu sind jedoch Nutzungsänderungen in den vorhandenen Räumlichkeiten erforderlich. Damit verbunden sind die Schaffung einer Verbindungstüre zwischen zwei kleineren Räumen und die Schaffung eines zweiten Rettungsweges in einem Raum, der zukünftig als Ruheraum genutzt werden soll. Hierfür muss ein kleines Fenster durch eine bodentiefe Fenstertüre ersetzt werden.  Hinzu kommen einige Einrichtungs-  und Ausstattungsgegenstände, allerdings wurde von der Einrichtungsleitung signalisiert, dass nicht alles neu beschafft werden muss, da noch Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stehen. Die Kosten für die benötigten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände müssen ebenfalls noch kalkuliert werden.

Die Entscheidung des Trägers, der kath. Kirchengemeinde St. Vitus, konnte zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vorgelegt werden. Die Möglichkeit der zusätzlichen Schaffung der 13 Ü3- Plätze hat sich kurzfristig ergeben, die Betriebserlaubnis wurde von Seiten des LVR mit Email vom 08.02.2017 in Aussicht gestellt. Grundsätzlich muss die Einrichtung der Übergangsgruppe sowohl im investiven als auch im Rahmen der laufenden Betriebskosten für den Träger kostenneutral erfolgen. Hier wird derzeit ein Finanzierungsmodell erarbeitet. Ein entsprechender Antrag der Kirchengemeinde wird voraussichtlich bis zur JHA-Sitzung vorgelegt. Zu den Investitionskosten soll ein Zuschuss bei der Rudolf-Stahr-Stiftung beantragt werden.  Die verbleibenden Kosten sowie die zusätzlichen freiwilligen Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten sind aus  Mitteln der Stadt Emmerich zu finanzieren. Die Einrichtung der Übergangsgruppe soll zunächst für 2 Jahre erfolgen. Im Ortsteil Elten ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die Kinderzahlen rückläufig sind. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen beim                         Produkt 1.100.0601.01.

Da die Ermittlung der Kosten noch aussteht, kann zum Zeitpunkt die Höhe nicht beziffert werden. Diese Maßnahme ist im Haushalt 2017 nicht vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister