Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt den zweiten Kinder- und Jugendförderplan der
Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Mit Inkrafttreten des 3. Ausführungsgesetzes zum
Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG KJHG) des Landes NRW, dem sogenannten
Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), wurden die Kommunen verpflichtet
einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.
Mit dem in der Anlage befindlichen Dokument wird
die Fortschreibung und damit der zweite Kinder- und Jugendförderplan der Stadt
Emmerich am Rhein, vorgelegt. Der Erste wurde am 04. November 2010 von den
Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen.
Das KJFöG bildet die Grundlage der Handlungsfelder
der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
in den §§ 11 - 14 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch
(VIII).
In § 15 Abs. 3 des 3. AG KJHG –
KJFöG ist eindeutig geregelt, dass es sich bei der Jugendförderung um eine
kommunale Pflichtleistung handelt, deren Höhe in angemessenem Verhältnis zu den
insgesamt bereitgestellten Mitteln für die Jugendhilfe stehen muss. Durch die
hieraus resultierende Gewährleistungspflicht wollte der Gesetzgeber die
Wichtigkeit der non-formalen Bildung unterstreichen, um notwendige Strukturen
und Leistungen finanziell abzusichern und zu erhalten, bzw. angesichts der
vielfach steigenden Gesamtausgaben der Jugendhilfe sogar weiter zu stärken.
Da die Grenzen zwischen
oben angeführten einzelnen Handlungsfeldern, sowie weiteren Bereichen der
Kinder- und Jugendhilfe bzw. dem Bildungssektor, fließend sind, stellt dieser
Kinder- und Jugendförderplan neben den vier klassischen Handlungsfeldern auch
weitere Angebote für Kinder und Jugendliche dar, selbst dann, wenn deren
Inhalte nicht durch die Jugendhilfe beeinflusst werden können.
Der Kinder- und Jugendförderplan soll der Fachöffentlichkeit einen Überblick über die vorhandenen Leistungen und deren Ziele geben. Er gilt jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode und wird regelmäßig fortgeschrieben.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister
Anlage/n:
04 – 16 1039 2017
Anlage Jugendförderplan